Zitat Verbindungsbüro Pristina:
"Ab sofort müssen alle Antragsteller, die ein Visum für den Ehegattennachzug beantragen, einfache Deutschkenntnisse nachweisen.
Die Visastelle des Verbindungsbüros in Pristina akzeptiert ab dem 4. Oktober 2007 als Nachweis für die geforderten Sprachkenntnisse grundsätzlich nur die Sprachzertifikate des Goethe-Instituts, wobei mindestens die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“ erfolgreich abgelegt worden sein muss."
Quelle:
http://www.pristina.diplo.de/Vertretung ... ungen.html, da findet ihr unter anderem auch die entsprechenden Dokumente auf albanisch.