Es sind 3 Jahre und danach kann man einen Antrag auf unbefristeten Aufenthalt stellen.
Hier mal ein Auszug aus einem Text eines "Gelehrten"
"Die Erteilung Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren für ausländische Ehegatten von Deutschen ist von dem Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig. Wenn Sie von Ihrem Ehemann getrennt leben, gelten für Ihren Aufenthalt die gleichen Regelungen, die auch für andere Migrant/-innen in Deutschland angewendet werden.
Das bedeutet, dass Sie wieder eine Aufenthaltserlaubnis bekommen und erst nach insgesamt fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis beantragen können. Die Information der Ausländerbehörde ist somit völlig korrekt."
Aber der Ehegatte hat auch nach 2 Jahren schon ein Recht auf Aufenthalt, dieser dann allerdings befristet. Hier auch dazu ein Auszug:
"Ausländische Ehegatten von Deutschen bekommen ein eigenständiges, d.h. von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht, wenn sie 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft und mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Maßgebend ist hier die Dauer des tatsächlichen Zusammenlebens bis zur Trennung und nicht bis zur offiziellen Scheidung. Wenn Sie also seit 2 Jahren aufgrund Ihrer Ehe eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und solange mit Ihrer Frau zusammengelebt haben, können Sie weiterhin in Deutschland bleiben, auch wenn Sie sich beide trennen sollten."