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SEHR WICHTIG! Besuchervisum abgelehnt

Verfasst: Di, 17. Okt 2006, 11:42
von Helene22
hallo,
ich hätte eine frage, vielleicht kann mir dazu jemand helfen.
ein bekannter von mir hat ein besuchervisum für österreich beantragt,
dieses wurde jetzt mit der begründung:
"es besteht grund zur annahme, dass sie das bundesgebiet nach ablauf der gültigkeit des visums nicht unaufgefordert verlassen werden (§ 21 Abs.1 Zi.2 FPG 2005), da Sie nicht überzeugend nachweisen konnten, dass sie feste familiäre, soziale oder wirtschaftliche bindugen an ihren derzeitigen wohnsitz haben."
abgewiesen.

es besteht jetzt die möglichkeit, innerhalb von zwei wochen, stellung dazu zu nehmen.

was kann man hierzu schreiben bzw. hat so etwas sinn?

danke!!!

Verfasst: Di, 17. Okt 2006, 12:12
von Kusho
ja das sagen diese schweine immer wie häufiger... ich würde die mal anrufen und fragen was es noch braucht...

MfG

Verfasst: Di, 17. Okt 2006, 13:20
von Helene22
naja sie brauchen eine glaubhafte begründung warum er soziale und wirtschafliche bindungen im kosovo hat. aber wie soll man das glaubhaft machen. im antragschreiben hat er schon angeben das er arbeit hat und in der firma bleiben kann und der großteil seiner familie befindet sich auch im kosovo. keine ahnung was man da sonst noch angeben soll bzw. wie man es glaubhaft machen soll

Verfasst: Mi, 18. Okt 2006, 10:34
von Helene22
falls jemand von euch schon einmal so eine stellungnahme abgegeben hat wäre es nett wenn ihr mir sagen könnt wie man so etwas begründet bzw. formuliert.
danke

Verfasst: Mi, 18. Okt 2006, 10:45
von Kusho
Ich habe ein paar mal leute eingeladen:

Xxxxx Ooooo
Xxxxxstrasse 172
1111 Zürich


Schweizerische Botschaft
Prishtina, Kosova



Zürich, 19.08.2004




Einladung


Sehr geehrte Damen und Herren

Ich lade mein XXXXX Herr XXX OOO, geb. 08.04.19XX, aus XXXX ein.

Ich garantiere für ihre Unterkunft und Verpflegung sowieso für Allgemeine Versicherungen und Rückreiseticket.
Ich garantiere außerdem, dass das im Visum angegebene Ausreisedatum eingehalten wird.

Ich hoffe, dass mein XXXX mit meiner Einladung folge leisten kann, und verbleibe.


Freundliche Grüsse

_____________________
XXX OOO

Verfasst: Mi, 18. Okt 2006, 10:57
von Helene22
hallo,

danke für die antwort.

in ziemlich ähnlicher form wurde auch diese einladung formuliert aber dennoch abgewiesen und es besteht eben jetzt die möglichkeit einer stellungnahme.
hast du so etwas auch schon einmal gemacht?

Verfasst: Mi, 18. Okt 2006, 11:23
von Kusho
vor 1ner Woche haben sie einem Nachbarn auch abgelehnt.... Weiss nicht was er dann gemacht. Ich weiss auch nicht was du amchen könntest auser ihnen arufen und fragen...


MfG

Verfasst: Fr, 20. Okt 2006, 21:04
von shqip20
Hallo Heleme,

Wenn dein bekannter ein oder mehrere Kinder hat würde ich an seiner Stelle nur für Ihn selbst beantragen und somit habt Ihr eigendlich die Kriterien erfüllt. Viel Glück noch.

Verfasst: So, 22. Okt 2006, 19:10
von Helene22
hallo,
er hat ja keine kinder, er ist alleine.
lg helene