hallo,
ich hätte eine frage, vielleicht kann mir dazu jemand helfen.
ein bekannter von mir hat ein besuchervisum für österreich beantragt,
dieses wurde jetzt mit der begründung:
"es besteht grund zur annahme, dass sie das bundesgebiet nach ablauf der gültigkeit des visums nicht unaufgefordert verlassen werden (§ 21 Abs.1 Zi.2 FPG 2005), da Sie nicht überzeugend nachweisen konnten, dass sie feste familiäre, soziale oder wirtschaftliche bindugen an ihren derzeitigen wohnsitz haben."
abgewiesen.
es besteht jetzt die möglichkeit, innerhalb von zwei wochen, stellung dazu zu nehmen.
was kann man hierzu schreiben bzw. hat so etwas sinn?
danke!!!
