kleshtrimania hat geschrieben:Das ist aber sicher ein Weilchen her.
Mein Cousin hat sich erst vor kurzem in DE einbürgern lassen und nun ist er Doppelbürger
Das ist richtig. Aber man muss eine Erklärung abgeben, dass man beide Staatszugehörigkeiten behalten möchte.
Malsia E Madhe hat geschrieben:kleshtrimania hat geschrieben:Das ist aber sicher ein Weilchen her.
Mein Cousin hat sich erst vor kurzem in DE einbürgern lassen und nun ist er Doppelbürger
Er hat sich in Deutschland einbürgern lassen. Ich aber will die albanische Staatsbürgerschaft, aber die deutsche nicht verlieren.
Ob du deine Deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchtest, weiss ich nicht. Jedoch weiss ich, dass es für dich schwierig werden könnte, die albanische Staatsangehörigkeit zu erhalten, wenn du - wie ich annehme - in Deutschland lebst. Die albanische Staatsangehörigkeit erhält man nach folgenden Kriterien:
1. Deine Eltern müssen diese besitzen und du Minderjährig sein.
2. Durch Antrag. Die Bedingungen um das albanische Bürgerrecht zu erhalten sind folgende:
2.1. Mindestens 5. Jahre legal in Albanien gelebt haben, 5. jährige Aufenthaltsdauer muss mit einem Dokument der jeweiligen Gemeinde oder Stadt bezeugt werden.
2.2. Ausserdem musst du in einem geregelten Arbeitsverhältnis sein (oder deine Eltern, wenn du noch zur Schule gehst). Dies muss mit einem Arbeitszeugnis oder mit Schulzeugnissen belegt werden.
2.3. Du musst beweisen können, dass du über genügend Albanischkenntnisse (in Wort und Schrift) verfügst.
2.4. Du darfst weder in Albanien noch im Ausland straffällig geworden sein, dies muss durch ein Dokument der Vertretung des jeweiligen Landes (in diesem Fall dem deutschen Konsulat in Tirana, da du in Deutschland gelebt hast) belegt werden.
2.5. Du musst ein Grundstück in Albanien besitzen.
Mehr dazu:
http://www.president.al/shqip/docs/1.IN ... IPTARE.doc