zauberwoman19
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Aufenthalt nach Scheidung

Mi, 23. Sep 2009, 23:28

Guten Abend!

Ich habe ein etwas größeres Problem und bitte euch um Infos, falls ihr darüber bescheid wisst.

Ich lebe seit fast einem Jahr getrennt von meinem Ehemann, der aus dem Kosovo kommt. Er besitzt den UNMIK Pass und hat durch die Heirat vor 4 1/2 Jahren den unbefristeten Aufenthalt für Deutschland erhalten. Ende diesen, Anfang nächsten Jahres findet die Scheidung statt. Sein Pass läuft Mitte nächsten Jahres aus und braucht dann auch ein neues Visum bzw. Umschreibung des Visum in neuen Pass. Da er dann aber geschieden ist und auch keinen weiteren Grund hat in Deutschland zu bleiben, wird er dann ausgeschoben und hat kein Recht mehr auf "Unbefristet"?

Wäre echt toll ,wenn ihr mir darüber etwas sagen könnt, denn das ist ein Thema was mich jetzt sehr beschätigt, wo wir jetzt getrennt sind und ich Angst habe, das er mir bei der Scheidung einen Strich durch die Rechnung macht und versucht, mich wieder zurück zu gewinnen, um den Aufenthalt etwas länger aufzubauen.
Bitte ich brauche eure Erfahrungen oder Kenntnisse über solche Themen.

DANKE DANKE!!!!

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Darleen17
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Mi, 23. Sep 2009, 23:40

Unbefristet ist unbefristet und das hat er sich mittlerweile "erarbeitet" und kann ihm durch eine jetzige Scheidung nicht genommen werden.

zauberwoman19
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Mi, 23. Sep 2009, 23:44

Mir sagen viele aber was anderes und selbt eine Bekannte, deren das auch so passiert ist, bekam von ihrem Anwalt mitgeteilt, das es so ist, das er sozusagen auf mich fixiert ist, um noch weiter das unbefristet zu halten, sonst ist er halt wieder in der Heimat. Aber ich wollte mich vergewissern hier in dem Forum gibt es bestimmt ein paar Ähnliche Fälle, die mir berichten können, wie es bei ihnen ausgeschaut hat.

Ansonsten muss ich mich extra an einen Anwalt wenden und ich wollte vorab schon mal ein paar Infos, die evtl. ich ihm geben kann.

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Darleen17
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Mi, 23. Sep 2009, 23:54

Wer auch immer dir anderslautende Nachrichten vermittelt... dein Mann kann bleiben, wenn er die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (heißt jetzt Niederlassungserlaubnis) hat und ist nicht mehr auf dich angewiesen.

zauberwoman19
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Do, 24. Sep 2009, 0:08

Ja so ein Mist, aber dann versteh ich nicht, warum meiner Freundin das so aktuell von ihrem Anwalt beraten wurde. Wie alt ist denn deine Info darüber, das dann der Mann mit dem Aufenthaltstitel bleiben darf?!

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Darleen17
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Do, 24. Sep 2009, 0:13

Ganz frisch. Diese Info kannst du dir auch bei Google ersuchen.

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Zamira
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Do, 24. Sep 2009, 8:54

Darleen hat recht....

er hat unbefristet.....und solange er einen Job hat und keine Straftaten begeht, wird ihm keiner Schwierigkeiten machen.

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krenari
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Do, 24. Sep 2009, 14:25

ich habe aber auch gehört, das einem das unbefristet wieder aberkannt werden kann, wenn er´s "drauf angelegt" hat nur diese zu bekommen. man muss es nur so beim anwalt sagen!

für diese aussage kann ich aber nicht die hand ins feuer legen, ist auch schon ne weile her.

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Darleen17
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Do, 24. Sep 2009, 14:28

Und wie will man das beweisen?

katili
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Do, 24. Sep 2009, 14:38

zauberwoman19 hat geschrieben:Ja so ein Mist, aber dann versteh ich nicht, warum meiner Freundin das so aktuell von ihrem Anwalt beraten wurde. Wie alt ist denn deine Info darüber, das dann der Mann mit dem Aufenthaltstitel bleiben darf?!
  • ob alt oder frisch,soweit ich mich erinnern kann, war immer so wie darleen schreibt.
    ich denke dein wunsch wird nicht im erfüllung gehen
    :( .
"Wenn Du die Wahrheit sagst, kannst du vergessen. Wenn Du lügst, musst Du ein gutes Erinnerungsvermögen besitzen!"

melania1983
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Re: Aufenthalt nach Scheidung

Do, 24. Sep 2009, 17:33

zauberwoman19 hat geschrieben:Guten Abend!

Ich habe ein etwas größeres Problem und bitte euch um Infos, falls ihr darüber bescheid wisst.

Ich lebe seit fast einem Jahr getrennt von meinem Ehemann, der aus dem Kosovo kommt. Er besitzt den UNMIK Pass und hat durch die Heirat vor 4 1/2 Jahren den unbefristeten Aufenthalt für Deutschland erhalten. Ende diesen, Anfang nächsten Jahres findet die Scheidung statt. Sein Pass läuft Mitte nächsten Jahres aus und braucht dann auch ein neues Visum bzw. Umschreibung des Visum in neuen Pass. Da er dann aber geschieden ist und auch keinen weiteren Grund hat in Deutschland zu bleiben, wird er dann ausgeschoben und hat kein Recht mehr auf "Unbefristet"?

Wäre echt toll ,wenn ihr mir darüber etwas sagen könnt, denn das ist ein Thema was mich jetzt sehr beschätigt, wo wir jetzt getrennt sind und ich Angst habe, das er mir bei der Scheidung einen Strich durch die Rechnung macht und versucht, mich wieder zurück zu gewinnen, um den Aufenthalt etwas länger aufzubauen.
Bitte ich brauche eure Erfahrungen oder Kenntnisse über solche Themen.

DANKE DANKE!!!!

Ich denke auch dass ihm da das KVR keinen Strich durch die Rechnung macht. Bei meinem Exmann wurde auch nicht nachgehakt, warum er einen sechsjährigen Sohn von einer anderen hat obwohl er zu dieser Zeit noch mit mir verheiratet war.

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krenari
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Do, 24. Sep 2009, 18:55

Darleen17 hat geschrieben:Und wie will man das beweisen?

muss man sowas noch beweisen? reicht da nicht schon der verdacht?

ich weiss nicht. hatte ne freundin, deren mann kenianer, die ging zum anwalt, er hatte unbefristet und wurde trotzdem abgeschoben. sie sagte das er die ehe nicht so gewollt hatte, wie sie.

hatte das auch von einer freundin gehört, dessen mann kosovare war. da wurde das einfach zurück datiert, dorthin wo er noch kein unbefristet hatte.

aber wie gesagt, das sind infos vom hören - sagen.

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Darleen17
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Do, 24. Sep 2009, 19:00

Wenn der Verdacht ausreichen würde, hätten aber ganz viele keine Niederlassungserlaubnis.

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krenari
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Do, 24. Sep 2009, 19:03

wie gesagt habs ja selber nicht erlebt, kann nur sagen, wie ich es gehört hatte.

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Zamira
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Do, 24. Sep 2009, 19:21

Zurückdatiert werden kann wohl nur das offizielle Datum der Trennung....

wenn das VOR dem Erteilen der Niederlassungserlaubnis lag, dann ist das möglich....

aber in diesem Fall....vor 4,5 Jahren geheiratet....Scheidung Ende diesen Jahres....gehen wir mal vom üblichen Trennungsjahr aus...da wird das nix.

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Do, 24. Sep 2009, 20:24

Ja ist so wie Zamira schon geschrieben hat,

geht nur wenn er eine Straftat begeht, die auch angezeigt wird oder er hilfe zum leben vom Staat brauch, hängt aber nicht davon ab ob er auch hilfe bezieht, sondern ob er Anspruch hat!

´Ne ahnung was er verdient?

katili
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Do, 24. Sep 2009, 23:56

Darleen17 hat geschrieben:Wenn der Verdacht ausreichen würde, hätten aber ganz viele keine Niederlassungserlaubnis.
  • @darleen,
    und diesmal muss ich dich nochmal loben,die sprüche kommen einfach wie geschossen raus. :)
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zauberwoman19
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Fr, 25. Sep 2009, 2:12

Danke Leute für die ganzen Berichte. Da muss ich mal einen Anwalt einschalten und schauen, was der dann so berichtet, aber wenn so viele dies sagen, dann wird das schon so stimmen.
Vielleicht gab es ja auch echt eine andere Sichtweise bei meiner Bekannten, das der Ex abgeschoben wurde.
ich habe aber auch gehört, das einem das unbefristet wieder aberkannt werden kann, wenn er´s "drauf angelegt" hat nur diese zu bekommen. man muss es nur so beim anwalt sagen!

für diese aussage kann ich aber nicht die hand ins feuer legen, ist auch schon ne weile her.
Evtl. ginge das, denn wir hatten schon eine große Krise, als die 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland rum waren und er das unbefristet hatte, sodass ich evtl. sagen kann, es war nur eine Scheinehe von seiner Seite aus, ich habe ihn abgöttlich geliebt, bis dato der Trennung.
er hat unbefristet.....und solange er einen Job hat und keine Straftaten begeht, wird ihm keiner Schwierigkeiten machen.
Ja er hat unbefristet, aber keinen Job, keine Unterstützung vom Staat, wurde bereits abgeschoben wegen erstem Visum vor der Heirat und halt evtl. die Sache mit der Scheinehe. Ginge das als Anzeige vor Gericht, das er abgeschoben wird????

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Zamira
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Fr, 25. Sep 2009, 9:02

zauberwoman19 hat geschrieben:Guten Abend!

Ich habe ein etwas größeres Problem und bitte euch um Infos, falls ihr darüber bescheid wisst.

Ich lebe seit fast einem Jahr getrennt von meinem Ehemann, der aus dem Kosovo kommt. Er besitzt den UNMIK Pass und hat durch die Heirat vor 4 1/2 Jahren den unbefristeten Aufenthalt für Deutschland erhalten. Ende diesen, Anfang nächsten Jahres findet die Scheidung statt. Sein Pass läuft Mitte nächsten Jahres aus und braucht dann auch ein neues Visum bzw. Umschreibung des Visum in neuen Pass. Da er dann aber geschieden ist und auch keinen weiteren Grund hat in Deutschland zu bleiben, wird er dann ausgeschoben und hat kein Recht mehr auf "Unbefristet"?

Wäre echt toll ,wenn ihr mir darüber etwas sagen könnt, denn das ist ein Thema was mich jetzt sehr beschätigt, wo wir jetzt getrennt sind und ich Angst habe, das er mir bei der Scheidung einen Strich durch die Rechnung macht und versucht, mich wieder zurück zu gewinnen, um den Aufenthalt etwas länger aufzubauen.
Bitte ich brauche eure Erfahrungen oder Kenntnisse über solche Themen.

DANKE DANKE!!!!
zauberwoman19 hat geschrieben:Danke Leute für die ganzen Berichte. Da muss ich mal einen Anwalt einschalten und schauen, was der dann so berichtet, aber wenn so viele dies sagen, dann wird das schon so stimmen.
Vielleicht gab es ja auch echt eine andere Sichtweise bei meiner Bekannten, das der Ex abgeschoben wurde.
ich habe aber auch gehört, das einem das unbefristet wieder aberkannt werden kann, wenn er´s "drauf angelegt" hat nur diese zu bekommen. man muss es nur so beim anwalt sagen!

für diese aussage kann ich aber nicht die hand ins feuer legen, ist auch schon ne weile her.
Evtl. ginge das, denn wir hatten schon eine große Krise, als die 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland rum waren und er das unbefristet hatte, sodass ich evtl. sagen kann, es war nur eine Scheinehe von seiner Seite aus, ich habe ihn abgöttlich geliebt, bis dato der Trennung.
er hat unbefristet.....und solange er einen Job hat und keine Straftaten begeht, wird ihm keiner Schwierigkeiten machen.
Ja er hat unbefristet, aber keinen Job, keine Unterstützung vom Staat, wurde bereits abgeschoben wegen erstem Visum vor der Heirat und halt evtl. die Sache mit der Scheinehe. Ginge das als Anzeige vor Gericht, das er abgeschoben wird????

Also Dein erster Thread unterscheidet sich ganz gewaltig von dem jetzigen....

beim ersten hatte man den Eindruck, dass Du Dich informieren willst, ob es zu Problemen kommen kann und ER dir dann deswegen auf der Pelle hockt.

Im letzten Thread wird meine innere Vermutung bestätigt...Du möchtest IHM nachträglich einen reinwürgen.

Sag doch gleich, wie es ist :wink:

Ich habe mir gestern abend ältere Postings hier im Forum von Dir durchgelesen und sehe daran, dass Eure Trennung noch ziemlich frisch sein muss...keinesfalls seid Ihr seit fast 1 Jahr getrennt....
da jetzt im November euer Hochzeitstag ist, passt die Dauer der Ehe ebenfalls nicht...Und die Ehe muss auch zumindest bis Sommer für Dich ok gewesen sein, das kann man an Deinen Übersetzungswünschen sehen.

Du hast viel nachträglich editiert, aber trotzdem kann man das noch ein bischen zusammenpuzzeln. Und ich hab jetzt extra zitiert, denn ich hasse das nachträgliche Editieren.

Sonne1710
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Fr, 25. Sep 2009, 9:29

Wie ihr wißt habe ich mich ja gerade von meinem Experten getrennt und kann euch mal erzählen, wie das Procedere hier in Thüringen ablaufen wird.
Ich bin ja nun seine zweite Ehefrau, seit er 2005 nach DE eingereist ist. Nach seiner ersten Scheidung 2007, wurde sein befristeter Aufenthalt von drei Jahren sofort für ungültig erklärt und er sollte abgeschoben werden.
Die zweite Eheschließung erfolgte dann im März 2008. Im Zuge dessen wurde ihm wiederholt ein befristeter Aufenthalt von drei Jahren zugebilligt. Der alte Aufenthalt wurde nicht mehr "gutgeschrieben" will ich mal so sagen, er war null und nichtig! Er hatte das allerdings anders gedacht und schleppte mich im März zur Ausländerbehörde, um einen unbefristeten auftenhalt zu beantragen. Dort wurde ihm klipp und klar gesagt, dass er dass vor Januar 2011 gar nicht erst probieren braucht. Diesen Zahn habe ich ihm ja nun auch gezogen, da ich nach einem Jahr und fünf Monaten Ehe die Trennung durchgezogen und die Scheidung eingereicht habe. Die AB hier ist da relativ hart, und wenn er Pech hat wird er sogar noch während des Trennungsjahres abgeschoben. Und zwar aus dem Grund, weil ich mich durch eine Selbstanzeige der Scheinehe bezichtigt habe. Allerdings in Abstimmung mit der AB und dem Anwalt. Auf Grund dessen wird er auch nie wieder in DE eine Erlaubnis zur Eheschließung bekommen. Er kann dann vielleicht eine Deutsche nach Hause locken und dort heiraten, aber seine Anträge auf Familienzusammenführung werden höchstwahrscheinlich scheitern.
Denkt jetzt bitte nicht dass ich rachsüchtig bin! Ein kleines Bißchen vielleicht! Aber ich denke, dass er jeder Recht, hier zu leben, verwirkt hat!
LG Sonne
Wie die Biene, die den Honig verschiedenen Blumen entnimmt, anerkennt der Weise den Wahrheitskern verschiedener heiliger Schriften und sieht nur das Gute in allen Religionen.
Aus dem Srimad Bhagavatam

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