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FZF/VE

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 9:14
von Mystery
Hallo, habe jetzt gehört von meiner ABH, dass ich eine Verpflichtungserklärung abgeben muss, denn ohne eine solche erteilt die Botschaft kein Visum.

Die VE gilt aber nur für die Einreise meines Freundes zu uns.

Also, wenn er im schlimmsten Fall nicht zu uns käme, sondern woanders hingehen würde d. h. in eine andere Stadt nach Deutschland, ganz woanders in Deutschland, könnte ich gar nix machen u. hätte die Arschlochkarte gezogen, weil ich dann dafür gerade stehen muss...??

Kann das sein??

Habe ich das richtig verstanden??

Wie kann ich mich absichern?

LG mystery

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 9:23
von Darleen17
Also ehrlich... da soll einer durchblicken.

Erst war dein Freund und seine Familie nur darauf aus, dich zu veräppeln, dann wieder doch nicht und du hast überreagiert und dein Freund meint es total ehrlich und seine Familie ist total lieb eigentlich und du hast dir alles eingebildet und überhaupt ist alles ganz toll und jetzt will er dir dein Kind wegnehmen, woanders als bei euch leben, dich ausnutzen etc.?

Natürlich mußt du eine VE unterschreiben, daß muß jeder, der ein Besuchsvisum beantragt. Das Risiko trägst du.

Schließe doch endlich mit deinem Ex ab und vergleiche nicht ständig.

Du siehst ja hinter jedem Busch schon jemanden mit gezückten Messer auf dich warten.

Was hast du denn gedacht, wie alles abläuft? Wobei ich nichtmal glaube, daß er ein Visum bekommt. Bei seiner Vorgeschichte.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 9:26
von Darleen17
Sicher kann er das. Absichern kannst du dich nicht. Aber warum sollte er das denn jetzt plötzlich wieder vorhaben, wenn er doch gestern noch der super Daddy war und euch liebt und alles?

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 9:28
von Mystery
Was hast du denn gedacht, wie alles abläuft? Wobei ich nichtmal glaube, daß er ein Visum bekommt. Bei seiner Vorgeschichte.
Doch, die ABH hat mir gesagt, dass wenn wir den Antrag stellen u. zur Botschaft gehen er bis Ende Juni/Anfang Juli bei uns sein kann.

Die Sache mit dem illegalen Aufenthalt wird ja gesondert von der Polizei schon bearbeitet, d. h. dafür bekommt er eine Geldstrafe. Er hat ja sonst keine Straftaten begangen, jedenfalls sind mir bis dato keine bekannt.

LG mystery

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 9:34
von Mystery
Sicher kann er das. Absichern kannst du dich nicht. Aber warum sollte er das denn jetzt plötzlich wieder vorhaben, wenn er doch gestern noch der super Daddy war und euch liebt und alles?
Seine Tochter liebt er !!!!!

LG mystery

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 9:48
von Darleen17
Ich dachte er wäre so sehr darum besorgt, euch versorgen zu können? Das hast du jedenfalls mal irgendwo geschrieben.

Warum sollte er dir das Kind wegnehmen und sich selber somit um die Chance auf eine Leben in Deutschland verbauen? Das ist doch alles wieder nur in deiner Phantasie präsent.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 9:54
von Mystery
Ich dachte er wäre so sehr darum besorgt, euch versorgen zu können? Das hast du jedenfalls mal irgendwo geschrieben.
Das sagt er ja auch. Aber die können gut reden, allesamt. Und zu wissen, was ich hören möchte, ist auch nicht unbedingt schwer...
naja, man kann es jetzt nicht wissen... aber ich meine, die Beziehungen mit seinen Ex die sind auch allesamt an diesem Thema gescheitert, weil er früher oder später mal nicht gearbeitet hat. Ok, er sagt immer, das lag daran, dass er illegal war... aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass er immer konstant arbeiten wird, ihm ist Geld so was von egal... ihm ist das überhaupt nicht wichtig, ob man alte Möbel, neue Möbel, alte Sachen oder neue Sachen hat. Und die ganze Familie unten ist auch so... denen ist egal, ob was kaputt ist im Haus... das bleibt dann so, stört sich keiner dran. Alle dermassen gelassen u. alles so ooo egal... die leben doch alle da unten in den Tag hinein.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 9:59
von Darleen17
Merkst du was? Du fängst schon wieder an, alles schlecht zu reden. Sei es deinen Freund, oder auch die Familie, die Verhältnisse, etc.

Und ich bin sicher, heute Abend oder morgen ist alles wieder gaaanz anders und du schreibst dann selber, daß du dir das alles nur einredest und so redest, weil du sauer, enttäuscht bist oder Angst hast.

Du befindest dich in einem Teufelskreis.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 11:33
von Mystery
Und was soll ich da machen?

Die Zweifel sind nun mal da. Die kann ich nicht wegzaubern.
Es drauf ankommen lassen?

Es könnte doch sein, dass er einer Menge Leute noch Geld schuldet.
Ich weiss definitiv von einem Paar, dem er noch Geld schuldet, wo er vorher gewohnt hat. Natürlich das sind Privatschulden, aber eine Menge Leute sind mit Sicherheit sauer auf ihn, einschl. seiner Ex.
Ausserdem weiss ich von ihm, dass er noch Mietschulden hat sowie Schulden aus Handyverträgen... alles noch aus der Zeit seiner Duldung u. die Verjährungsfristen kenne ich nicht von so was.
...

Für was kann ich haftbar gemacht werden mit einer solchen VE u. für was nicht??

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 11:39
von Lula
Du kannst haftbar gemacht werden für alle Kosten, die während seines "jetzigen" Aufenthalts entstehen, denn für diesen Besuch bürgst Du. ALlerdings sind eher gemeint Kosten wie Krankenhaus, Arzt, evt.. Abschiebekosten, falls er das Land nicht verlaesst. Und falls er untertaucht, auch was er denn anrichtet, ich glaube allerdings nur von bürokratischer Seite, wenn er sich privat Geld leiht, glaube ich kaum, dass Du dafür aufkommen musst, um es hundertpro zu wissen, frag doch mal bei der ABH nach.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 11:47
von Mystery
und wie sieht das mit den alten Schulden aus? z.B. unbezahlte Rechnungen aus Handyverträgen, Mietschulden usw. kommen die evtl. wieder auf ihn zurück, wenn er hier Aufenthalt hat? Die Schulden sind aus den Jahren vor 2001. Ich kenne die Verjährungsfristen für so was nicht...

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 12:00
von Lula
Ehrlich gesagt, keine Ahnung, frag doch mal hier:

www.info4alien.de

Oder suche einen Anwalt auf. Wenn Ihr verheiratet seid oder in eheähnlichen Verhältnissen kommst Du sicher auch für alte Schulden auf. Ich bezweifel allerdings, dass er ein Visum bekommt, wenn er offiziell noch Schulden hat, d.h. bei der Schufa eingetragen ist.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 12:05
von Darleen17
Nein, nein, nein, niemand kommt für Altschulden des Partners auf. Auch nicht wenn man verheiratet ist.

Ob da noch ein Anspruch besteht, siehst du daran, ob ein Titel vorliegt und bei Handyschulden besteht dieser gerichtliche Titel sicherlich. Damit kann die Handygesellschaft 30 Jahre lang das Geld einfordern bzw. per Gerichtsvollzieher die Sache einfahren lassen.

Aber du haftest selbstverständlich nicht dafür.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 12:14
von Mystery
Also, Darleen, ja das stimmt, aber indirekt haftet man schon mit, denn man lebt ja schliesslich zusammen...

Ob er bei der Schufa registriert ist, weiss ich nicht... aber gerade deshalb dürfte man ihm doch eher Aufenthalt geben, wenn z.B. die Telekom, Handyanbieter, Ex-Vermieter das Geld dann wieder eintreiben können?
Ausserdem bekommt er noch Geldstrafe wegen dem illegalen Aufenthalt...

Also wirtschaftlich wird das nicht so rosig die nächsten Jahre mit uns.
Aber wenn ich alleine bleibe, auch nicht besser... was kann ich denn mit einem Halbtagsjob schon gross verdienen? Oder wenn ich ALG bekomme?
Sind auch nicht die besten Aussichten.
Es sei denn, ich entschliesse mich zu einer Vollzeittätigkeit incl. Tagesmutter... aber das will ich momentan nicht... jedenfalls nicht, solange die Kleine noch sooo klein ist.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 12:23
von Darleen17
Das wäre eine Milchmädchenrechnung, denn wenn er in der Schufa steht, bzw. schon vorher seine Schulden nicht bezahlt hat, dann wird sicherlich nicht davon ausgegangen, daß er es kann, sobald er wieder hier ist. Und was er dann an weiteren Kosten verursacht, wenn er nicht arbeiten geht etc. ist gegen die paar Kröten Handyrechnung für den Staat garnicht aufzuwiegen.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 13:07
von Mystery
Mein Freund meinte jedoch Privatschulden hätten mit dem Aufenthalt nix zu tun und das hätte auch sein damaliger Anwalt gesagt.
Und auch Handyschulden u. Schulden bei einem Vermieter sind doch Privatschulden.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 14:58
von Mystery
Naja... ich weiss es nicht... ob er arbeiten wird oder nicht...
aber wenn er nicht arbeitet u. seinen Pflichten als Papa nicht nachkommt, dann werde ich ihm Schwierigkeiten machen (müssen) !

aber eine Bekannte von ihm hat mir gesagt, er habe schon immer gearbeitet. Meine klar, seit die Kleine da ist, konnte er nicht mehr arbeiten u. bei mir in der Gegend gibt es ohne Führerschein und Auto auch nicht wirklich viele Arbeitsmöglichkeiten, schon gar nicht wenn man illegal ist. Wer stellt denn einen Illegalen schon ein? Die Leute machen sich doch selbst alle strafbar!!!

In Frankfurt war das was anderes. Die haben dort ein stabiles Netzwerk von Leuten, die helfen sich alle gegenseitig, mit Arbeit, Unterkunft usw. Sonst könnte das auch niemand schaffen so lange illegal in einem Land zu leben. Wie sollte das auch sonst funktionieren?

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 15:58
von Sweety1
hallo myterie,

als privatschulden würde ich nur schulden beschreiben, wie z.b. geld bei mutter, vater, kumpel geliehen. warum ist denn z.b ein handyvertrag eine private schuld.

ich glaube du nutzt hier das wort irgendwie falsch. oder habe ich nun was falsches verstanden?? kann auch sein. lol

ich hoffe du hast dir das gut überlegt. habe deine geschichte gelesen und kann ehrlich nicht verstehen, warum du ihn kommen läßt. aber es ist deine entscheidung. ich würde für ihn niemals bürgen oder dergleichen!! niemals! aber ich habe ja auch schon lehrgeld bezahlt!

wünsche dir und der kleinen viel glück. pass auf euch auf und halte die augen auf!

lg

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 20:26
von Mama29
Irgendwie blicke ich bei dir nicht mehr durch, Mysterie!!! Wolltest du nicht Schluss machen und erst einmal dein leben auf die Reihe bekommen, mit Therapeutischer Hilfe oder hab ich irgendetwas Mißverstanden?????

Na ja und für irgendwelche Altschulden brauchst du nicht auzukommen, solange du keine Unterschrift als Bürge getätigt hast.

Bitte entscheide dich mal ob zusammen oder nicht zusammen, denn das geht alles auf kosten deiner Tochter. :roll:

Da wird ja einem schwindelig beim lesen.

Verfasst: Mo, 20. Apr 2009, 20:39
von Darleen17
Wo hast du denn gelesen, daß sie sich trennen wollte?