Hallo, habe jetzt gehört von meiner ABH, dass ich eine Verpflichtungserklärung abgeben muss, denn ohne eine solche erteilt die Botschaft kein Visum.
Die VE gilt aber nur für die Einreise meines Freundes zu uns.
Also, wenn er im schlimmsten Fall nicht zu uns käme, sondern woanders hingehen würde d. h. in eine andere Stadt nach Deutschland, ganz woanders in Deutschland, könnte ich gar nix machen u. hätte die Arschlochkarte gezogen, weil ich dann dafür gerade stehen muss...??
Kann das sein??
Habe ich das richtig verstanden??
Wie kann ich mich absichern?
LG mystery

