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kosovotraene1
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Hallo und Hilfe

Mi, 21. Feb 2007, 9:03

eine Freundin von mir möchte sich von ihrem Mann trennen und ist Schweizerin, was hat sie von den Ämtern zu erwarten wenn sie in eine eigene Wohnung ziehen möchte und kleine Kinder hat?
Wird das bei euch auch übernommen oder muss sie da ofiziell die Scheidung einreichen?

vielen Dank

Tanja
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Ka njerz qe nuk din qka folin,
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Darleen17
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Mi, 21. Feb 2007, 11:54

Warum erkundigt ihr euch nicht gleich bei den entsprechenden Behörden? Dort bekommt ihr doch viel fundiertere Aussagen als hier.

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daylight
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Re: Hallo und Hilfe

Mi, 21. Feb 2007, 13:51

kosovotraene1 hat geschrieben:eine Freundin von mir möchte sich von ihrem Mann trennen und ist Schweizerin, was hat sie von den Ämtern zu erwarten wenn sie in eine eigene Wohnung ziehen möchte und kleine Kinder hat?
Wird das bei euch auch übernommen oder muss sie da ofiziell die Scheidung einreichen?

vielen Dank

Tanja
ich weiß ja nicht, ob deine freundin arbeitet.
wenn nicht, würde ich mal vorschlagen, dass sie sich erst mal einen job sucht und dann eine wohnung !!

solle sie von ihrem mann misshandelt werden, gibt es sicherlich auch in der schweiz frauenhäuser wo man sofort aufgenommen wird.


oder wolltest du hier tipps bekommen
..... meine freundin hat keinen bock mehr auf ihrer ehe...... zahlt der staat ihr ne neue wohnung ???


sorry.... aber ich weiß nicht genau was du willst ?

mogli_at
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Mi, 21. Feb 2007, 14:04

Das kann man auch nicht wissen so wie das formuliert ist.

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doreen027
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Mi, 21. Feb 2007, 20:00

hallo kosovotraene,

also zu aller erst solle deine freundin sich schlau machen was ihr, wenn sie nicht arbeiten sollte und vom amt geld bezieht, zusteht an wohnungsgröße und kosten. da deine freundin ja noch mit ihrem mann verheiratet ist, wird er unterhaltgelten gemacht. das heisst, er müsste nicht nur für die kinder sondern auch für deine freundin unterhalt zahlen, sobald er nicht auch vom amt geld bezieht. aber wie gesagt da muss sie sich bei den zuständiegen ämtern erkundiegen.

gr doreen
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kosovotraene1
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Do, 22. Feb 2007, 10:42

hatte eigentlich gehofft ich bekomme Antwort von jemandem aus der Schweiz da ich unsere Gesetzte hier klar kenne.
Ist es in der Schweiz ähnlich das einem das Sozialamt im Notfall die Wohnung bezahlt??
Sie hat 3 Kids also stehen ihr laut Deutschland ca.90qm zu. Da hab ich mich schon erkundigt. Fakt ist das er wahrscheinlich keinen Unterhalt bezahlt. oder bezahlen wird.
Also sie hätte eine Wohnung und muss ja klären wer dies bezahlt.....sonst kann sie sich nicht trennen.

Vielen Dank für eure Antworten

Gruß
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doreen027
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Do, 22. Feb 2007, 10:53

hallo,

also wie die gesetzte in der schweiz sind weiss ich natürlich nicht.

aber er kann nicht einfach sagen das er kein unterhalt zahlen wird, denn das zuständiege amt wird ihn schon klar machen das er nun mal als vater dafür verantwortlich ist zumindest unterhalt für die kinder zu zahln. anderen falls wird das auch per gerichtsbeschluss von ihm geholt.

deine freundin kann doch in der schweiz zu einer familienberatungstelle gehen oder zu einer sozialen station, wenn sie nicht weis an wen sie sich so wenden soll, denn dort werden ihr die nötigen hilfestellungen gegeben was sie machen kann. oder schaut doch auch mal im internet da stehen doch auch gesetze die in der schweiz sind.

lg doreen
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kosovotraene1
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Re: Hallo und Hilfe

Do, 22. Feb 2007, 11:12

daylight hat geschrieben:
kosovotraene1 hat geschrieben:eine Freundin von mir möchte sich von ihrem Mann trennen und ist Schweizerin, was hat sie von den Ämtern zu erwarten wenn sie in eine eigene Wohnung ziehen möchte und kleine Kinder hat?
Wird das bei euch auch übernommen oder muss sie da ofiziell die Scheidung einreichen?

vielen Dank

Tanja
ich weiß ja nicht, ob deine freundin arbeitet.
wenn nicht, würde ich mal vorschlagen, dass sie sich erst mal einen job sucht und dann eine wohnung !!

solle sie von ihrem mann misshandelt werden, gibt es sicherlich auch in der schweiz frauenhäuser wo man sofort aufgenommen wird.


oder wolltest du hier tipps bekommen
..... meine freundin hat keinen bock mehr auf ihrer ehe...... zahlt der staat ihr ne neue wohnung ???


sorry.... aber ich weiß nicht genau was du willst ?
ich find es ziemlich anmassend hier nach hintergründen zu fragen oder zu denken das sie sich trennen möchte weil sie keinen bock mehr auf die ehe hat!
ich denke auch wenn es so wäre dann hätte niemand recht darüber zu urteilen weil er eben auch nicht die hintergründe kennen würde.

zuerst arbeit suchen und danach eine wohnung, naja auch nicht die optimale idee wenns einem seelisch nicht gut geht..........
zumal sie 3 kinder bzw. auch ein kleinkind hat und nicht direkt in der stadt sondern eher ländlich wohnt.

frauenhaus find ich auch wenn es in frage käme keine so gute anlaufstelle und würde ich persönlich auch nur im äussersten notfall wählen.


gruß
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kosovotraene1
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Do, 22. Feb 2007, 11:33

hallo doreen,

wie es in der schweiz ausschaut mit den gesetzen weis ich auch nicht. deswegen hab ich ja hier gefragt..
nebenbei bemerkt kann ich dir bestätigen das er keinen unterhalt zahlen kann und es sich ewig hinzieht bis du letztendlich an dein geld kommst-
das ist bei den gerichten eine sehr langwierige geschichte da die inzwischen total überfordert sind und ich glaube kaum das es da anders in der schweiz aussieht.
im moment bin ich selbst gerade am pfänden und der unterhaltsmonat ist der juni2006! ich weis also wovon ich red :roll: .
vielleicht meldet sich ja noch die ein oder andere aus der schweiz.
bis dann und danke
doreen027 hat geschrieben:hallo,

also wie die gesetzte in der schweiz sind weiss ich natürlich nicht.

aber er kann nicht einfach sagen das er kein unterhalt zahlen wird, denn das zuständiege amt wird ihn schon klar machen das er nun mal als vater dafür verantwortlich ist zumindest unterhalt für die kinder zu zahln. anderen falls wird das auch per gerichtsbeschluss von ihm geholt.

deine freundin kann doch in der schweiz zu einer familienberatungstelle gehen oder zu einer sozialen station, wenn sie nicht weis an wen sie sich so wenden soll, denn dort werden ihr die nötigen hilfestellungen gegeben was sie machen kann. oder schaut doch auch mal im internet da stehen doch auch gesetze die in der schweiz sind.

lg doreen
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