Das Verfassungsgericht befand die Verwaltung der archäologischen Stätte Butrint (Nationalpark) durch eine private Stiftung als verfassungsgemäß, damit wurde eine Klage der Opposition abgewiesen. Begründung: "Jede Handlung der Stiftung unterliegt der unmittelbaren Kontrolle staatlicher Stellen im Rahmen der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten..."
https://youtu.be/NOf5_MxovgM
Der Direktor des UNESCO-World Heritage Cente reagierte, die Entwicklungen würden genau überwacht. Das Welterbekomitee wird auf seiner kommenden 46. Sitzung am 21.-31. Juli 2024 in Neu-Delhi darüber beraten. Im schlimmsten Fall könnte Butrint aus der Welterbeliste gestrichen werden.