Di, 21. Sep 2010, 17:44
mir wars nicht klar. denn vorher durfte man jja während der prüfung des antrags auf fzf auch nicht einreisen. und da der 3 monatige aufenthalt ohne visum ja auch nur zu bestimmten zwecken sein darf, wusste ich eben nicht ob der wunsch nach einem dauerhaften aufenthalt möglicherweise der auflage ´"nur zu besuchszwecken" entgegen steht...
te jetosh do te thote te luftosh