Na trotzdem er ist selbstschuld.
Die Gefahr besteht immer.
Es muss nicht mal diese Frau sein, die die Anzeige geschaltet hat.
Das kann jeder, der mit diesem Paar in Kontakt war.
Wer heut noch so was tut, ist selbstschuld.
Auch die, die sich hat schwängern lassen.
Liebe hin oder her, nicht um sonst wurden in der Schweiz, im übrigen auch im Kosovo Gesetze geschrieben, die sind nicht da um sie zu brechen und wer das tut, soll die Konsekuenzen davon tragen.
Oder willst du, dass es immer noch heisst, wenn wer Binatinal liiert ist, dass seih eine Scheinehe?
Warum habens den die so schwer und müssen Beisspielsweise in Deutschland heftig den Kopf hinhalten, für genau solche Typen wie dein Kumpel da?
Du willst die Konsekuenz wissen?
Die Strafbestimmungen: Wer eine Scheinehe eingeht, vermittelt oder fördert, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Wer Geld dabei kassiert, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.Zivilstandsbeamte dürfen eine Heirat bei offensichtlicher Scheinehe verweigern. Wer nach der Heirat feststellt, dass der ausländische Ehegatte nur wegen des Aufenthaltsrechts geheiratet hat, kann diese einseitige Scheinehe auf Klage hin für ungültig erklären lassen. Eine zweiseitige Scheinehe kann nicht annulliert, sondern nur geschieden werden.
Das heisst, sie könnte es gar nicht gewesen sein, ausser sie ist so dumm.... den du liest da raus, sie würde ebenfalls Haft bekommen...
Fachleute gehen von einer wachsenden Zahl von Scheinehen aus.
Unter den strengeren Kontrollen leiden binationale Paare, die aus Liebe heiraten.
Bis Ende September dieses Jahres wurden bereits über 100 Verfahren eingeleitet und über 20 Pässe eingezogen. Zum Vergleich: 1998 kam es zu 34 Verfahren; zwei davon endeten mit einer Nichtigkeitserklärung.
In Zukunft drohen harte Strafen
Bisher fehlten Bestimmungen, die Scheinehen verbieten. Der Entwurf zum neuen Ausländergesetz sieht jedoch strengere Massnahmen vor.
Das Vortäuschen des Ehewillens vor Zivilstandsbeamten soll künftig strafbar sein: Es drohen Gefängnis oder Busse bis 20'000 Franken.
http://www.beobachter.ch/stichwortverze ... scheinehe/
Nicht alle Paare heiraten aus purer Liebe. Es gibt noch andere Gründe, um sich das Ja-Wort zu geben. In einer Stadt wie Zürich gibt es viele Scheinehen. Doch beweisen lassen sie sich in den wenigsten Fällen. Das neue Ausländergesetz bringt eine Verschärfung.
ekk. Rund zweihundert Mal hat die Stadtpolizei Zürich im vergangenen Jahr in Sachen «Scheinehe» ermittelt. Zweihundert Mal bestand der Verdacht, dass es sich bei der Eheschliessung eines binationalen Paares nur um eine Zweckheirat handelte: eine Scheinehe mit einem Schweizer oder einer Schweizerin, die allein dem Zweck dient, dass der ausländische Partner das Aufenthaltsrecht gewinnt. Scheinehen werden auch von Ausländern mit Niederlassungsbewilligung geschlossen, die Landsleuten eine Aufenthaltsgenehmigung verschaffen wollen.
Viel Geld für eine Heirat
«Der Nachweis, dass es sich bei einer Heirat um eine Scheinehe handelt, ist ausserordentlich schwierig zu erbringen», sagen Bernhard Pfister und Olavi Schiesser, Chef und Chef-Stellvertreter der Abteilung Ausländerbelange bei der Zürcher Stadtpolizei. Wird ein entsprechender Hinweis an sie herangetragen, sammeln sie Beweise, die den Verdacht erhärten. «Wir durchleuchten das Umfeld, laden die betroffenen Personen vor und befragen sie.» Wenn am Schluss allerdings nicht wenigstens eine Seite bereit ist, den wahren Grund für die Heirat zu nennen und über die Hintergründe der Scheinehe «auszupacken», ist eine solche kaum zu beweisen. Noch schwieriger ist es nach Angaben von Pfister und Schiesser, an mögliche Hintermänner heranzukommen, die Scheinehen vermitteln.
Geld gegen Ehe - lautet zum Teil die Losung. Der Preis für eine Heirat gegen Entgelt soll bis zu 30 000 Franken, manchmal sogar mehr betragen. «Schweizerinnen und Schweizer, die sich für eine Scheinehe hergeben, sind häufig Sozialfälle», sagen die Stadtpolizisten: Drogenprostituierte zum Beispiel, andere Drogenkonsumenten oder Alkoholiker, die dringend Geld benötigen. Im Rotlichtmilieu kämen Scheinehen häufig vor: Junge weibliche Schönheiten heiraten zum Beispiel einen älteren Schweizer, um hier Geld verdienen und damit die Familie zu Hause unterstützen zu können. Hin und wieder fliege eine Scheinehe auf, weil das versprochene Geld nicht bezahlt werde und die geprellte Person deshalb die Polizei einschalte. Bei manchen Ausländern, die durch eine Scheinehe eine Aufenthaltsbewilligung erlangen wollen, handelt es sich laut Pfister und Schiesser um abgewiesene Asylbewerber. Einigen werde zum Verhängnis, dass sie auf dem Zivilstandsamt einen gefälschten Pass vorweisen und damit bei einer Überprüfung den Verdacht auf sich lenken.
Neue Strafen für Missbräuche
Das kantonale Migrationsamt griff beim Nachweis einer Scheinehe bisher zu einer einfachen Sanktion: Dem ausländischen Partner wurde die Aufenthaltsgenehmigung entzogen beziehungsweise nicht erteilt, wie Michael Schneeberger, juristischer Sekretär im Migrationsamt, erklärt. Pro Jahr geschehe dies in schätzungsweise 50 Fällen, sagt er. Allerdings könne ein solcher Entscheid weitergezogen werden. Über die genaue Zahl der definitiv entzogenen Aufenthaltsgenehmigungen gebe es keine Statistik. Die möglichen Indizien für eine Scheinehe sind nach Angaben des Migrationsamtes vielfältig: Auffällig kann zum Beispiel sein, wenn sich die Partner erst seit kurzem kennen, wenn der eine Partner deutlich älter ist als der andere, wenn sich die beiden sprachlich kaum verständigen können, wenn ein Partner kaum Kenntnis hat von den Lebensumständen des andern oder wenn die Heirat zeitlich in einem Zusammenhang steht mit einem Wegweisungsverfahren wie einem negativen Asylentscheid.
Das neue Ausländergesetz, das voraussichtlich ab 2008 in Kraft ist, sieht eine Verschärfung vor. Missbräuche wie Scheinehen sollen mit griffigeren Mitteln bekämpft werden können. Gemäss Gesetz können Zivilstandsbeamte eine Eheschliessung bei offensichtlichem Vorliegen einer Scheinehe verweigern. Zudem wird die «Täuschung der Behörden» - etwa durch Scheinehen - neu unter Strafe gestellt: Wer in der Absicht, die entsprechenden Vorschriften zu umgehen, eine Scheinehe eingeht oder den Abschluss einer Scheinehe vermittelt, wird mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Busse bis zu 20 000 Franken bestraft. Um «echte Ehen» von Scheinehen zu unterscheiden, sieht das Gesetz für binationale Paare zudem einen Zwang zum Zusammenwohnen vor.
Laut den Stadtpolizisten Bernhard Pfister und Olavi Schiesser gab es bisher Fälle von Scheinehen, die aufflogen, weil der Schweizer Ehepartner den anderen «loswerden» wollte und sich freiwillig den Behörden stellte. Die beiden gehen davon aus, dass dies künftig weniger häufig der Fall sein wird, wenn das Eingehen einer Scheinehe grundsätzlich unter Strafe gestellt wird.
Nicht immer böser Wille
Die Interessengemeinschaft Binational, ein Verein von hauptsächlich schweizerisch-ausländischen Paaren, stellt sich grundsätzlich gegen Ehen, die gegen Bezahlung eingegangen werden, wie die Präsidentin Heidi Mosimann sagt. «Wir plädieren dafür, dass sich die künftigen Ehepartner vor einer Heirat sehr gut kennenlernen und dass ihnen das Gesetz auch die Möglichkeit dazu lässt.» Bei Verbindungen zwischen Schweizern und Menschen aus einem sogenannten Drittstaat (also keinem EU-/EFTA-Staat, für die das Freizügigkeitsabkommen gilt), stellten sich aber grosse Schwierigkeiten: «Entweder entscheidet man sich für eine längere Beziehung auf Distanz, oder es bleibt als Ausweg nur die Heirat.» Ein solches Paar habe kaum die Chance, über längere Zeit ohne Verpflichtung zu testen, ob die Beziehung funktioniere. Ein Schweizer Paar habe es da viel einfacher: «Man zieht irgendwann einmal zusammen, trennt sich unter Umständen später oder entscheidet sich nach einer längeren Bewährungsprobe gemeinsam für die Ehe.»
Heidi Mosimann warnt vor einer «Bespitzelungsmentalität» binationalen Paaren gegenüber. Und auch die Stadtpolizisten Pfister und Schiesser weisen darauf hin, dass nicht immer bei beiden Partnern böser Wille im Spiel sei. So kennen sie zahlreiche Fälle, in denen ältere Schweizer Frauen junge Ausländer geehelicht haben, sei es aus Gutmütigkeit, Einsamkeit oder grenzenloser Liebe. Umso grösser ist die Enttäuschung, wenn sich eines Tages herausstellt, dass nur einseitig ein ehrliches Interesse an der Beziehung bestand.
http://www.nzz.ch/2007/03/08/zh/articleEYYZK.html
Ich hoffe nun weisst du, dass es nicht darum geht ob alle Tassen im Schranck, deine Freundin, hätte es gar besser mit ihm da unten zu bleiben

Oder will sie warten bis er ausm Knast kommt? Dann dem kleinen Knirbs den Papi vorstellen? Raus muss er dan doch noch.
MfG