Ich verlege bald meinen Wohnsitz nach Pristina und habe ja das Aufenthaltsrecht von 90 Tagen ohne mich da anzumelden.
Meine Frage: Ich fange dann direkt eine Stelle da mit einem Schweizerarbeitsvertrag. Kümmert sich mein Cheff um die nötigen Schritte normal oder muss ich mich vor Arbeitsbeginn da registrieren damit ich eine Identitätskarte bekomme.
Ich bin da unten als verheirtet registriert, da müsste es ja nicht allzu schwer sein einen festen Aufenthalt zu bekommen?!?
Ich habe noch ein paar Zahlungen in der Schweiz zu machen, die werde ich aber von da aus tätigen in kleinen Raten. Ist das ein Problem für die Registrierung da wenn ich noch in der Schweiz einige unerledigte Zahlungen habe?
Wer kennt sich aus mit solchen Themen?
Danke für eure Antworten.
Bitte nur von Leuten die sich wirklich damit auskennen.
LG
Viola