Mo, 09. Jun 2008, 18:54
Da müsstest Du beim Ausländerbehörde nachfragen, weil Du eben einen Aufenthlt nur für das Studium hast und es ist keine normale Aufenthalt. Ich gehe davon aus, ( kenne es von eineigen Bekannten von mir) dass bei dir für Deine Aufenthaltstitel eine Zusatzbestimmung hinzugefügt wurde, in der es steht, dass du nur unselbständig und bestimmte Stunden/ Woche, bestimmte Tage /Jahr arbeiten darfst, also weist es darauf hin , dass Du für das Studium Dich in deutschland aufhälst, so wovon soll dann Deine Gattin leben, wenn Du nicht richtig arbeiten darfst, sondern im Grunde nur studieren ( fragen wohl die Behörden). Andererseits, u never know, kann sein, dass es auch möglich ist.