Orangina
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Albanisches oder deutsches Eherecht?

Sa, 29. Okt 2005, 0:12

Hallo!!!
Wollte mal fragen ob sich jemand mit dem albanischen Eherecht auskennt????
Oder sagen wir mal so.....Wir(er albaner,ich deutsche) haben im Kosovo geheiratet,sind auch glücklich(keine panik).....mich würde jetzt nur einmal interessieren welches recht dann gilt,das deutsche oder albanische?und was gibt es für unterschiede?????

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Apolloni
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Registriert: Do, 27. Okt 2005, 2:51

Re: Albanisches oder deutsches Eherecht?

Sa, 29. Okt 2005, 3:27

Orangina hat geschrieben:Hallo!!!
Wollte mal fragen ob sich jemand mit dem albanischen Eherecht auskennt????
Oder sagen wir mal so.....Wir(er albaner,ich deutsche) haben im Kosovo geheiratet,sind auch glücklich(keine panik).....mich würde jetzt nur einmal interessieren welches recht dann gilt,das deutsche oder albanische?und was gibt es für unterschiede?????
Die Frage nach dem zu geltenden Eherecht wird spätestens vor dem zuständigen Standesamt gestellt. In Kosova gilt offiziell weiterhin das alt-jugoslawisches (aktuell das sog. Serbien und Montenegro) Eherecht. Zuständige Standesämter vor Ort geben darüber auf Anfrage konkret Auskünfte.

Ich würde in solchen Fällen stets empfehlen, auf das deutsche Eherecht zu bestehen.

Disclaimer: Diese Information ist keine rechtliche Auskunft, sondern lediglich eine persönliche Meinungsäußerung.

Gruß aus Ffm
Alban
<b> Stop looking into my eyes, i m already sick of victims </b>

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sabine
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Registriert: So, 24. Jul 2005, 19:59

re.albaninisches oder deutsches eherecht

Sa, 29. Okt 2005, 11:41

hallo1
ich habe in albanien geheiratet,und mich natürlich vorher,über das eherecht erkundigt.auch wenn die ehe in albanien geschlossen wurde,gilt das deutsche eherecht,da die ehe in deutschland geführt wird.ob das im kosovo genauso ist,musst du dich erkundigen.
liebe grüsse sabine

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Lars
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Sa, 29. Okt 2005, 12:52

Nationalität und Ort des Eheschlusses (solange dieser anerkannt wird) spielen grundsätzlich keine Rolle. Nur das Recht vom Wohnort ist von Interesse.

In speziellen Fällen (verschiedene Wohnorte) kann dieses aber auch auf ausländisches Recht verweisen.

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