Geführte Gastro-Reise nach Albanien

Ein langes Wochenende (Donnerstag bis Sonntag) bei den gastfreundlichsten Menschen Europas

Italienische und albanische Küche
Italienische und albanische Küche

Auch wenn Albanien nicht unbedingt für seine Küche berühmt ist: Das Essen ist immer ganz frisch, eine Freude für Liebhaber der Kochkunst. Und die Albaner sind die perfekten Gastgeber, die einfallsreiche Restaurants gestalten.

Lernen Sie die pulsierende Hauptstadt Tirana kennen, erleben Sie verschlafene Dörfer und historische Kleinstädte. Essen mal in traditionellem albanischen Ambiente, mal in einer grünen Oase oder einem Hüttchen auf dem Wasser.

Reise 1: 10.–13. September 2015
Reise 2: 17.–20. September 2015

Weitere Informationen: Flyer (PDF)

Programm

  • Donnerstag: Flug über Wien oder Ljubljana nach Tirana – Abreise in Zürich ca. um 10 Uhr. Transfer ins Hotel. Besichtigung der Innenstadt Tiranas. Abendessen in einem eleganten Restaurant.
  • Freitag: Besuch des Markts in Tirana. Ausflug nach Elbasan mit Besichtigung der Altstadt, unterwegs Besuch der Burg Petrela. Gemütliches Mittagessen in Elbasan, Abendessen im Hotel.
  • Samstag: Fahrt nach Norden: Besichtigung in Kruja von Burg und Basar. Mittagessen in der Lagune von Patok. Weiterfahrt nach Shkodra. Besichtigung der Stadt und Abendessen.
  • Sonntag: Fahrt zurück nach Süden: Mittagessen in einem Slow-Food-Restaurant. Danach Transfer zum Flughafen und Heimreise. Ankunft in Zürich ca. um 20 Uhr.

Änderungen vorbehalten. Individuelle Verlängerung möglich.

Preis

500 Franken pro Person zusätzlich Flug (Einzelzimmerzuschlag: 100 Franken)

Inbegriffen: Geführte Gruppenreise in kleiner Gruppe (8–14 Peronen) mit Kleinbus. Schweizer Reiseführung. 3 Übernachtungen, mindestens zwei davon in Mittelklasse-Hotels, alle im Programm erwähnten Mahlzeiten mit Getränken zum Essen. Eintritte.

 

Anmeldung bis 21. Juli 2015

Investitionen in den Tourismus: Hotel in Tirana
Hotel in Tirana

 

Vertragsbedingungen

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt – die Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge des Maileingangs. First-come, first-served.

Als ReiseteilnehmerIn verpflichten Sie sich, den für die Reise vereinbarten Pauschalpreis, den Flugpreis sowie die im Pauschalpreis nicht inbegriffenen Sonderleistungen (z.B. Versicherungsprämien, Buchungsgebühren Flug, Sicherheits- und Flughafentaxen, Visagebühren, Gebühren für fakturierte Extraleistungen) zu bezahlen, die Zahlungsmodalitäten einzuhalten und die notwendigen Reisedokumente zu besorgen und die jeweils gültigen Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen der Reiseländer einzuhalten. Es ist möglich, dass die publizierten Preise erhöht werden müssen, insbesondere in folgenden Fällen:
1) Bei nachträglichen Preiserhöhungen oder Tarifänderungen unabhängiger Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge); 2) Bei Erhöhung oder Neueinführung staatlicher Abgaben und Gebühren (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen); 3) Bei staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B MwSt); 3) Bei Wechselkursänderungen

Mit Erhalt unserer Bestätigung halten wir uns vor eine Anzahlung von mindestens 25% des Pauschalpreises und des Flugpreises in Rechnung zu stellen. Die Restzahlung hat spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Spätestens mit Erhalt unserer Rechnung ist der Gesamtbetrag (inkl. allfälligen Zuschlägen) innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.

Falls Sie die Reise am vereinbarten Reisetermin nicht antreten können, müssen Sie dies den Rechnungsstellern unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief unter Angabe des Grundes und Beilage bereits ausgehändigter Reisedokumente mitteilen. Nebst der Bearbeitungsgebühr von Fr. 75.– pro Person (höchstens Fr. 200.– pro Auftrag) bezahlen Sie, je nach Datum des Rücktritts vom Vertrag, die folgenden Kosten in Prozenten vom Pauschalarrangementpreis: bis 21. Juli 2015: 0% des Pauschalarrangementpreises; bis 21. August: 50% des Pauschalarrangementpreises, danach 75% des Pauschalarrangementpreises. Bei Rücktritt am Abreisetag, Nichtantritt der Reise, zu spätes Erscheinen am Abreiseort, Verpassen der
Abfahrt wegen ungenügender Reisepapiere oder Reiseabbruch nach Beginn der Reise 85%. Flugtickets dürfen nur im Rahmen der von den Fluggesellschaften festgelegten Gebühren umgebucht und annulliert werden. Nach der Ticketausstellung gelten besonders strenge Annullationsbedingungen. Die Buchungsgebühr wird nicht rückerstattet. Der Abschluss einer Annullations- und Reisezwischenfallversicherung ist bei jeder Buchung zu empfehlen
.

Vorausgesetzt, dass die beteiligten Unternehmen Änderungen akzeptieren, keine behördlichen Anordnungen, gesetzliche Vorschriften oder Tarifbestimmungen entgegenstehen, und die Ersatzperson über die erforderlichen Reisepapiere verfügt (Reisepass, Visum, Impfbescheinigungen), ist unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten der Eintritt einer Ersatzperson unter den gleichen Voraussetzungen gestattet, sofern sie die besonderen Erfordernisse der Reise erfüllt und die Mitteilung mindestens eine Woche vor Reiseantritt (Lieferung der genauen Personalien des Ersatzreisenden bis zu dieser Frist) erfolgt. Bedingungen: Nebst der Ersatzperson haften Sie persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren.

Für Namensänderungen wird eine Gebühr von Fr. 50.– pro Person belastet. Flugtickets dürfen nur im Rahmen der von den Fluggesellschaften festgelegten Gebühren umgebucht und annulliert werden. Nebst der Ersatzperson haften Sie persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren.

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmenden. Haftpflicht- und Unfallversicherung werden vorausgesetzt.

Für die Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen. Beteiligen sich an einer Reise zuwenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die uns vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der angebotenen Leistungen zwingen, können wir die Reise bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absagen. Wir erstatten Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die aus Sicht des Veranstalters zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, werden die Reiseteilnehmer so schnell wie möglich in die Schweiz zurückgebracht. Der Reiseveranstalter  ist berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Reiseveranstalter haften gegenüber den Teilnehmern für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen. Massgeblich sind die Vereinbarungen bei Vertragsabschluss. Änderungen bleiben vorbehalten. Bei einem Ausfall der vereinbarten Leistung aus Verschulden der Veranstalter vergütet dieser den Ausfall oder Mehraufwand, sofern unsere Reiseleitung oder örtliche Vertretung an Ort keine gleichwertige Ersatzleistung offerieren konnte. Die Haftung bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Bei Leistungsausfall durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt (Flugverspätungen, Streiks, höhere Gewalt, behördliche Massnahmen oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, für die Reiseveranstalter nicht einzustehen hat) haftet der Reiseveranstalter nicht für  Programmänderungen. Haftet der Reiseveranstalter für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften etc.) verursacht wurden, sind die Schadenersatzansprüche der Teilnehmer an den Veranstalter abzutreten. Der Reiseveranstalter haftet im Falle von Verlust, Diebstahl, Vermögensschäden und Sachschäden nur, wenn ihn ein Verschulden trifft.

Wird eine vereinbarte Leistung mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht, sind Sie berechtigt und verpflichtet, die örtliche Reiseleitung sofort zu informieren und schnelle und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Ist Abhilfe oder eine angemessene Lösung innert 24 Stunden nicht möglich, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Kann eine gleichwertige Ersatzleistung nicht erbracht werden, haben Sie Anspruch auf eine Preisminderung oder, gegen Beleg, auf Ersatz der Kosten bei eigener Abhilfe im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Falls ein Leistungsmangel eintritt oder Ihnen die Fortsetzung der Reise oder des Aufenthalts wegen schwerwiegender Mängel nicht mehr zugemutet werden kann, so müssen Sie sich Ihre Beanstandung von unserer Reiseleitung bestätigen lassen. Ihre Beanstandung und die Bestätigung unserer Reiseleitung ist uns zur Geltendmachung von Schadenersatz ansprüchen unmittelbar, spätestens 30 Tage nach Ihrer Rückkehr einzureichen. Schadenersatzansprüche später eintreffender Beanstandungen oder solche ohne Bestätigung unserer Reiseleitung können abgelehnt werden. Sollte der vorgesehene, im Prospekt namentlich genannte Referent oder Reiseleiter aus zwingenden persönlichen Gründen (z.B. Erkrankung, Unfall oder Todesfall einer nahestehenden Person) die Reise nicht begleiten können, so ist der Veranstalter berechtigt, eine für die Aufgabe ebenfalls bestens qualifizierte, möglichst gleichwertige Ersatzperson zu bezeichnen, ohne dass daraus für den Kunden ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch entsteht. Der Reiseveranstlater behält sich im Interesse des Kunden ausdrücklich vor, Programme oder einzelne vereinbarte Dienstleistungen (z.B. Unterkunft, Transport, Transportmitteltyp, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dazu zwingen. 

Den definitiven Flugplan erhalten Sie mit dem Reiseprogramm.  Pass, Visa, Impfungen: Mit der Reisebestätigung übersenden wir Ihnen ausführliche Informationen über die bei der Reise notwendigen Formalitäten für Schweizer Bürger sowie Ausländer, sofern uns diese ihre Nationalität bekanntgeben. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für  Einreiseverweigerung aufgrund fehlender oder ungenügender Reisepapiere oder nicht erhaltener Visa.
Reisedokumente: Die Reisedokumente erhalten Sie, nach Eingang der vollständigen Zahlung, in der Regel 10 Tage vor Abreise. Sonderwünsche, die auf der Bestätigung vermerkt werden, sind grundsätzlich unverbindlich und nicht Vertragsbestandteil. Für die zu erbringende Leistung ist ausschliesslich die Publikation im jeweiligen Prospekt oder Inserat des Veranstalters massgebend. Andere Prospekte (Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial) sind nicht Gegenstand des Reisevertrages.

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter Lars Haefner (8044 Zürich) ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.