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FAmilienzusammenführung

Verfasst: Do, 10. Mai 2007, 9:37
von zauberwoman19
Hallo!

Mein Mann (Kosovo-Albaner) und ich (Deutsche) haben eine Frage. Es geht um seinen Pass.

Er hat einen Unmik Pass (bereits einmal verlängert) mit einem Visum zur Familienzusammenfürung, welches wir immer jährlich verlängern lassen müssen. Im November diesen Jahres sind wir 3 Jahre verheiratet.
Jetzt möchten wir wissen, wann er seinen deutschen Pass bekommt, da er bereits auch schon seit 2 Jahren in Deutschland lebt (nach der Heirat)!

Wir haben gehört, dass nach 3 oder 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland er automatisch den deutschen Pass bekommt. Stimmt das? Kann mir da einer weiterhelfen? Und wenn ja, wie wird das durchgeführt?

Vielen Dank!
Zauberwoman

Verfasst: Do, 10. Mai 2007, 9:57
von Mirlinda07
Also,wie ich das weiß muß er etwa 8 Jahre mit Aufenthalt in Deutschland sein,um einen deutschen Paß zu bekommen.
er bekommt erstmal seinen unbefristeten Aufenthalt und keinen deutschen Pass.
Ich kenne einige Albaner,die ihren deutschen Pass haben,aber alle erst nach mind. 8 Jahren.
Ist doch nicht so wichtig,oder?

Verfasst: Do, 10. Mai 2007, 10:19
von almedina
Also, eins kann ich dir sagen: automatisch bekommt sicherlich keiner den deutschen Pass. Wie kommst du denn da drauf? :?: :?: :shock: Denkst du, unser ach so gastfreundliches Deutschland wartet nur darauf, Ausländer endlich einbürgern zu dürfen?

Verfasst: Do, 10. Mai 2007, 10:36
von Denisa*
Also ich kenne es auch anders. Mann muss schon 8 Jahre hier leben und Steuer zahlen :wink: . Automatisch bekommen es nur die hier geborene Kinder .

Verfasst: Do, 10. Mai 2007, 11:35
von Lule Mai
In Ö. bekommt man die Staatsbügerschaft erst nach 10 Jahren :( 5 Jahre studium und 5 jahre muss man gearbeitet haben. In den lezten 3 jahren keine Sozialhilfe. Die arme Ausländer muss über 2,500 euro verdienen um die arbeitserlaubnis zu bekommen. Wer kann so viel geld am Anfang seiner Karriere verdienen..... :shock: :?: nicht einmal die Innländer bekommen das ......
wieso, wiesooooooooo :evil: :roll:
Hitlern :D :D

Verfasst: Do, 10. Mai 2007, 15:13
von zauberwoman19
@Mirlinda & Almedina

Danke für die Informationen!!!
Mir haben verschiedene Leute erzählt, dass man nach 3 Jahrne Aufenthalt in Deutschland mit einer Deutschen den deutschen Pass bekäme. Das war wohl kompletter Schwachsinn, daher wollte ich mich auch nochmal vergewissern, ob das stimmt oder nicht, aber ich werde auch noch mal bei der Ausländerbehörde nachfragen, wie das damit ausschaut.

Es ist uns überhaupt nicht wichtig, ob jetzt ein deutscher oder ausländischer Pass mein Mann hat, hauptsache wir sind ZUSAMMEN und GLÜCKLICH!!!!!!!!

@Denisa
Ja, das mit den Kindern wurde mir auch so erzählt. Also habe ich wenigsten eine richtige Information erhalten.

@Lule Mai
Also in Österreich haben es Ausländer mit der Staatsbürgerschaft auch nicht sehr leicht, dass weiß ich von dem Cousin meines Mannes, aber er selber möchte sie gar nicht.

@all
Danke für die Beiträge


Schönen Tag noch
Zauberwoman19

Verfasst: Do, 10. Mai 2007, 20:33
von Belifario
Hallo erst mal,
so viel ich weiss (bin mich sicher dass es bis 2000, so war's, weiss aber nicht ob es noch gilt), als ausländer bekommt man den deutschenpass nach 8 jahren legalleben und arbeiten in deutschland (bis 1998 waren es 15 jahrten), aber wenn der ehemann oder frau, deutsch ist bekommt man den deutschenpass nach 3 jahren ehe, dafür muss der jenige auch ein paar tests machen, es geht um die kenntnise der deutschen kultur, des lebens hier usw.
am besten bei ausländeramt anfragen, oder besser noch ein anwalt fragen.

Verfasst: So, 13. Mai 2007, 22:40
von shqip20
Hej,

als erstes würde mich Interessieren ob Ihr die Einbürgerung oder die Niederlassungserlaubnis beantragen wolt. Soweit ich muss man ein Aufenthaltserlaubnis haben und ein NAtional PAß wegen die Paßpflicht.
So dann kommen wir zu den Gesetzen:

§ 28 AufenthG 2004 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

(3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.

(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.

(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

dann zu Einbürgerung: http://www.einbuergerung.de/gesetz.pdf

Leider weis ich nicht genau bescheid darüber, deshalb würde ich sagen dass Sie ein Sachbearbeiter des EBH fragen oder ein Rechtsanwaltts. Jedenfalls ist sicher dass wenn er seit 3 Jahren hier ist dass er die Niederlassungserlaubniss kriegen könnte. :wink:

Verfasst: Di, 15. Mai 2007, 16:32
von Mystery
Es ist möglich, den deutschen Pass bereits nach 5 Jahren zu bekommen, sofern man noch mit dem Deutschen Partner/der Deutschen Partnerin zusammen lebt bzw. die Ehegemeinschaft noch fort besteht.

Wenn die Ehegemeinschaft nicht mehr besteht oder man immer ledig in D-land lebte, dann muss man 8 Jahre warten. Das ist richtig.

LG mystery