aufenthalt
Verfasst: Fr, 27. Feb 2009, 11:50
von melanie
hab da mal ne frage.habe gehört wenn ein albaner der mit einer deutschen verheiratet ist und eine niederlassungserlaubnis bekommt er trotzdem wieder abgeschoben werden darf wenn er sich von seiner frau scheiden lassen will.man muss da so ein papier vom ausländeramt ausfüllen lassen.stimmt das?
Verfasst: Fr, 27. Feb 2009, 13:01
von egnatia
Bei der Ausländerbehörde anrufen, dort nachfragen...
oder Wichtige Hinweise zu lesen sind es hier:
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/51.html
Verfasst: Fr, 27. Feb 2009, 13:42
von mondlaus
Eine Niederlassungserlaubnis bekommt derjenige erst, wenn er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachweisen kann und 3 Jahre (je nach Vorgeschichte kann diese Spanne auch schon mal ausgedehnt werden) seine Ehe gelebt hat.
Mit Erhalten der Niederlassungserlaubnis kann nur noch in schwer strafrechtlichen Angelegenheiten abgeschoben werden.