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melanie
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Registriert: Mo, 12. Dez 2005, 16:05

aufenthalt

Fr, 27. Feb 2009, 11:50

hab da mal ne frage.habe gehört wenn ein albaner der mit einer deutschen verheiratet ist und eine niederlassungserlaubnis bekommt er trotzdem wieder abgeschoben werden darf wenn er sich von seiner frau scheiden lassen will.man muss da so ein papier vom ausländeramt ausfüllen lassen.stimmt das?
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egnatia
Danke für die vielen Übersetzungen
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Registriert: Fr, 15. Jul 2005, 12:58

Fr, 27. Feb 2009, 13:01

Bei der Ausländerbehörde anrufen, dort nachfragen...

oder Wichtige Hinweise zu lesen sind es hier:

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/51.html
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Naim Frasheri

mondlaus
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Registriert: Do, 13. Apr 2006, 23:16

Fr, 27. Feb 2009, 13:42

Eine Niederlassungserlaubnis bekommt derjenige erst, wenn er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachweisen kann und 3 Jahre (je nach Vorgeschichte kann diese Spanne auch schon mal ausgedehnt werden) seine Ehe gelebt hat.

Mit Erhalten der Niederlassungserlaubnis kann nur noch in schwer strafrechtlichen Angelegenheiten abgeschoben werden.

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