Neue Bestimmungen im Jahr 2022 treten in Kraft
Verfasst: Fr, 31. Dez 2021, 14:27
Folgende Anti-Corona Regeln gelten ab morgen:
- Die nächtliche Sperrstunde von 22-06 Uhr bleibt in Kraft, ausgenommen in der heutigen Nacht auf Neujahr.
- Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und ´des Einzelhandels und der Kategorie von Beschäftigten, die andere gefährden könnten, belegen ab dem 4. Januar über das e-albania Portal, dass sie geimpft oder genesen sind (Gültigkeit beträgt 6 Monate), andernfalls belegen sie alle 5 Tage einen negativen PCR Test.
- Einreisende nach Albanien müssen entweder einen gültigen Impfpass, Genesenen-Bescheinigung oder aktuellen negativen Test vorlegen (PCR-Test ist 72 Stunden und Antigen-Schnelltest 48 Stunden gültig). Ausnahme: Albanische Bürger mit Wohnsitz im Land, die die Unterlagen nicht vorweisen können, müssen sich 10 Tage isolieren und die Gesundheitsbehörden informieren.
- Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Einzelhandel, öffentlichen Verkehrsmitteln und an Orten, wo kein Abstand gehalten werden kann.
- Versammlungsverbot über 50 Personen und Reduzierung der Kapazitäten um 30% bei Kultur und Sportveranstaltungen
https://qbz.gov.al/eli/urdher/2021/12/23/561
https://shqiptarja.com/lajm/nga-marrja- ... eksperteve
- Die nächtliche Sperrstunde von 22-06 Uhr bleibt in Kraft, ausgenommen in der heutigen Nacht auf Neujahr.
- Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und ´des Einzelhandels und der Kategorie von Beschäftigten, die andere gefährden könnten, belegen ab dem 4. Januar über das e-albania Portal, dass sie geimpft oder genesen sind (Gültigkeit beträgt 6 Monate), andernfalls belegen sie alle 5 Tage einen negativen PCR Test.
- Einreisende nach Albanien müssen entweder einen gültigen Impfpass, Genesenen-Bescheinigung oder aktuellen negativen Test vorlegen (PCR-Test ist 72 Stunden und Antigen-Schnelltest 48 Stunden gültig). Ausnahme: Albanische Bürger mit Wohnsitz im Land, die die Unterlagen nicht vorweisen können, müssen sich 10 Tage isolieren und die Gesundheitsbehörden informieren.
- Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Einzelhandel, öffentlichen Verkehrsmitteln und an Orten, wo kein Abstand gehalten werden kann.
- Versammlungsverbot über 50 Personen und Reduzierung der Kapazitäten um 30% bei Kultur und Sportveranstaltungen
https://qbz.gov.al/eli/urdher/2021/12/23/561
https://shqiptarja.com/lajm/nga-marrja- ... eksperteve