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Heirat in Deutschland

Verfasst: So, 21. Aug 2005, 18:35
von Desirée
Hallo!
Es wäre schön, wenn mir jemand von Euch weiterhelfen könnte!
Mein Freund und ich möchten in D-Land heiraten, um endlich zusammen leben zu können. Jetzt ist die Frage, ob ich eine normale Einladung machen soll und dann mit ihm gemeinsam unsere Hochzeit anmelde etc. ODER ob ich einen Antrag auf Familienzusammenführung stelle, damit er zur Hochzeit einreisen darf. Was hat mehr Erfolgschancen?
Hinzu kommt, dass ich noch Studentin bin und zwar ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe, aber kein sehr hohes Einkommen.
Bin für jeden Ratschlag dankbar!!!

Verfasst: Mo, 22. Aug 2005, 18:19
von Tani
Hallo,

ich hoffe, ich kann Dir helfen! Also Dein Freund kann entweder ein Heiratsvisum beantragen, dann könnt ihr in Deutschland heiraten, oder ihr heiratet in Albanien und danach stellst Du einen Antrag auf Familienzusammenführung. Also meines Erachtens ist es besser in Deutschland zu heiraten. Wenn Du mir mal Deine Email-Adresse gibst, dann kann ich dir ein paar Formulare schicken. Schau auch mal unter ww.info4alien.de, da kannst Du noch ein paar Infos finden! Stell Dich aber darauf ein, daß das alles nicht allzu schnell geht.

Liebe Grüße

antw.

Verfasst: Mo, 22. Aug 2005, 18:49
von sabine
ich habe in albanien geheiratet,und würde es immer wieder tun,weil ich fand,das es einfacher war.

Verfasst: Mo, 22. Aug 2005, 19:20
von Jessy
Hey, hab grad gesehen, dass Du aus Hannover kommst.
Endlich mal jemand in meiner Nähe!

Verfasst: Mo, 22. Aug 2005, 19:33
von Tani
Hallo,

also wenn der Zukunftige kein Visum für Deutschand hat, dann ist es natürlich einfacher in Albanien zu heiraten, allerdings muss man sich dann auf eine lange Wartezeit einstellen, bis das Familienzusammenführungs-Visum durch ist. Eine Bekannte von mir die wartet bereits seit 8 Monaten. Wenn man in Deutschland heiratet kann man gleich mit der Heiratsurkunde zur Ausländerbehörde und der Ehemann kann gleich da bleiben.

Liebe Grüße

j

Verfasst: Mo, 22. Aug 2005, 20:57
von sabine
das ist nicht umbedingt wahr,ich habe 4 monate gewartet

Formulare Heiratsvisum/Familienzusammenführung

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 0:03
von Lars
Tani hat geschrieben:Also Dein Freund kann entweder ein Heiratsvisum beantragen, dann könnt ihr in Deutschland heiraten, oder ihr heiratet in Albanien und danach stellst Du einen Antrag auf Familienzusammenführung. Also meines Erachtens ist es besser in Deutschland zu heiraten. Wenn Du mir mal Deine Email-Adresse gibst, dann kann ich dir ein paar Formulare schicken.
Tani war so lieb, die Formulare allgemein zur Verfügung zu stellen:
Main [AlbINFO]

Wenn sonst noch jemand etwas zum Ergänzen, bitte melden. Kann auch als Papier daher kommen.

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 13:04
von Mausala
Hallo alle zusammen,

ich habe noch eine frage, war es bei euch so das ihr ein Ehefähigkeitszeugnis haben musstet?? Also wenn man in Albanien heiratet.


Viele liebe grüße

a

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 14:07
von sabine
ja,ein ehefähigkeitszeugnis,braucht man umbedingt,auch,wenn du deinen ausländischen partner in deutschland heiraten willst

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 16:20
von fabienne
auch in albanien braucht man ein ehefähigkeitszeugnis. kann ja sein, dass einer von euch schon verheiratet ist.

e

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 17:12
von sabine
brauchte in albanien ehefähigkeitszeugnis,geburtsurk,alles abgestempelt,in berlin-albanische botschaft

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 19:16
von Mausala
Hallo,

also wenn man das ehefähigkeitszeugnis hat, dann (auf deutsch) dann bei der albanischen botschaft übersetzen lassen und beglaubigen?? Und die Geburtsurkunde auch übersetzen??

Liebe grüße

anja

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 20:03
von fabienne
alles übersetzen und beglaubigen lassen.

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 20:26
von Tani
Hallo,

also damit ein Albaner in Deutschland heiraten kann, braucht er nicht unbedingt ein Ehefähigkeitszeugniss, weill sowohl aus seiner Geburtsurkunde als auch aus der Familienstandsbescheinigung, in der sämtliche Familienmitglieder erscheinen, sein Familienstand hervorgeht - also ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet. Wenn er schon einmal verheiratet war, dann muß er bei der Anmeldung uf dem Standesamt sowohl die Urkunde der vorherigen Eheschließung als auch das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen!

Liebe Grüße

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 22:18
von fabienne
Tani hat geschrieben:Hallo,

also damit ein Albaner in Deutschland heiraten kann, braucht er nicht unbedingt ein Ehefähigkeitszeugniss, weill sowohl aus seiner Geburtsurkunde als auch aus der Familienstandsbescheinigung, in der sämtliche Familienmitglieder erscheinen, sein Familienstand hervorgeht - also ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet. Wenn er schon einmal verheiratet war, dann muß er bei der Anmeldung uf dem Standesamt sowohl die Urkunde der vorherigen Eheschließung als auch das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen!

Liebe Grüße
also die behörden können sich auch nicht entscheiden. bei uns, in schleswig-holstein, muss man ein ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 22:53
von Tani
Hi,

also wir hier in Meck-Pom brauchen keins. Es ist zumindest nicht auf unserer Liste vermerkt, die wir auf dem Standesamt bekommen ha

Kann sein, dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, deshalb am besten mal beim Standesamt vorbeigehen!

Liebe Grüße

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 23:13
von Lars
Tani hat geschrieben:Kann sein, dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, deshalb am besten mal beim Standesamt vorbeigehen!
ich bin mit der Kompetenzauftielung zwischen Bund und Ländern in Deutschland nicht wirklich vertraut. aber wenn ich mir http://www.albanien.ch/albinfo/kndb/upl ... ericht.pdf anschaue, dann sieht das schon sehr nach regionaler Umsetzung aus.

Interessant: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1309.html

Kein Wunder, dauert das eine Ewigkeit, wenn das nur vom Präsidenten des Oberlandesgerichts beurteilt werden kann - der hat ja sicherlich auch noch anderes zu tun. :shock:

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 23:24
von Mausala
Hallo,

reicht es auch wenn man das von einem Dolmetscher übersetzen lässt und dann vom notar beglaubigen??

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 23:52
von Tani
Hallo,

ja icih glaube auch, dass die Handhabung recht unterschiedlich ist, aber so Richtlinien gibt es schon.
Also die Dokumente müssen auf jeden Fall von der entsprechenden Botschaft legalisiert werden, das geht aber schnell, ist aber wichtig-Notar reicht da nicht aus!

Liebe Grüße

Verfasst: Mi, 24. Aug 2005, 0:14
von Tani
Hallo,

Kommando zurück. Es braucht scheinbar jeder ein Ehefähigkeitszeugniss, bei uns scheint die Dame nur das Kreuz auf dem Formular vergessen zu haben. Könnte grad tierisch kotzen! Zum Glück ist mir das noch vorher aufgefallen, sonst wären die Unterlagen wochenlang beim OLG gewesen, und dann mit dem Vermekr zurückgekommen, dass es fehlt! Echt Scheiße sowas!

Liebe Grüße