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Familiennachzug
Verfasst: Di, 24. Apr 2007, 9:02
von (AL)OVE
Hab mal ne Frage. Wie ist das wenn man seine Frau in die Schweiz holen will. Sie hat die mazedonische Staatsbürgerschaft und ich die Schweizer. Kann es da Komplikationen geben? Ich will im Sommer heiraten, und sie hierher holen. Hab einen Job ab dem Sommer, da ich dann mit der Schule fertig bin und auch einen eigenen Mietvertrag. Was muss ich tun? Wo und wie? Und kann es Probleme geben?
Familiennachzug
Verfasst: Di, 24. Apr 2007, 9:31
von SHAYA
Hallo (AL)OVE
Bei uns lief es wie folgt ab:
Wir haben in Kosova geheiratet. Bis die Heirat in der Schweiz registriert war vergingen zwei Monate. Anschliessend konnte ich (CH) das Gesuch um Familiennachzug stellen. Von mir wurden folgende Dokumente verlangt: die drei letzten Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Betreibungsregisterauszug, Familienschein, Strafregisterauszug von ihm sowie die Beantwortung von ca. 20 Fragen.
Aber grundsätzlich hat
jeder Schweizer das Recht auf Familiennachzug
. Wichtig ist, dass man für den Partner sorgen kann. Wird jemand vom Sozialamt unterstützt, gibt es in der Regel Komplikationen.
Grüsse
Shaya
Verfasst: Di, 24. Apr 2007, 9:43
von (AL)OVE
also es ist so, dass ich eigentlich rein standesamtlich schon verheiratet bin in mazedonien. habe einen eheschein. aber einen arbeitsplatz und einen mietvertrag kan ich vorweisen. glaubst du es gibt komplikationen? und die zeit reicht bis zum august?
und wenn die zeit nicht reicht ist es doch einfach ein tourismusvisum für sie zu holen, dann verlängert sich alles um drei monate?
ich dachte auch, dass jeder schweizer grundsätzlich das recht auf familiennachzug hat, und dass man deshalb nicht viel von einem verlangt.
Re: Familiennachzug
Verfasst: Di, 24. Apr 2007, 10:15
von SHAYA
Ist die Heirat in der Schweiz registriert? Denn nach der Heirat im Ausland muss man den Eheschein auf der ausländischen Schweizer Vertretung (Konsulat) abgeben. Die prüfen die Echtheit und senden anschl. die Dokumente in die Schweiz (in Heimatkanton). Erst dann wird die Heirat in der Schweiz anerkannt.
Die Bearbeitung des Gesuches dauerte genau 4 Wochen, also sollte es möglich sein, dass Deine Frau bis im August die Einreisebewilligung (B) erhält.
Ob es mit einem Touristenvisum einfacher geht, kann ich Dir nicht sagen. Wende Dich doch ans Migrationsamt Deines Wohnkantons. Die können Dir Deine Fragen sicher beantworten.
Verfasst: Di, 24. Apr 2007, 10:20
von (AL)OVE
muss ich das persönlich abgeben dort? oder kann das jemand für mich tun, bzw. kann ich das per post verschicken...? die heirat ist nicht in der schweiz registriert...
Verfasst: Di, 24. Apr 2007, 11:12
von SHAYA
Also es gibt gemäss "Merkblatt für die Eheschliessung im Ausland" zwei Möglichkeiten für die Abgabe des Ehescheins:
1. Schweizerische Vertretung, Original kann auch von Deiner Frau abgegeben werden. Würde jedoch vorher anrufen, denn mein Mann hat mit dem Eheschein bereits auch einen Visumsantrag (Family reunion) abgeben müssen. Hier die Nr. des Konsulates in Skopje: Visa information phone: 058 058 111, Visa section: ++389 2 310 33 10)
oder
2.
direkt der für den Heimatort zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandeswesen
Beachte:
Ist die Ehe nicht aufgrund eines vorgängig ausgestellten Ehefähigkeitszeugnisses geschlossen worden, so werden zusätzlich Urkunden über Geburt, Abstammung, Zivilstand und Nationalität benötigt.
Link "Merkblatt" (hilfreich):
http://www.ofj.admin.ch/bj/de/home/them ... eirat.html
Es ist nicht ganz unkompliziert und man benötigt viel Geduld. Doch schlussendlich klappt es....
...wünsche Dir und Deiner Frau alles Gute

Verfasst: Di, 19. Jun 2007, 15:32
von (AL)OVE
hat jemand schon einen familiennachzug aus der schweiz gemacht... oder habt ihr davon gehört?
ich wüsste gerne wie lange dies geht...
kann mir jemand hierzu auskunft geben?
Verfasst: Di, 19. Jun 2007, 15:42
von Armend
Also als Schweizer brauchst du die die drei letzten Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Betreibungsregisterauszug, Familienschein, Strafregisterauszug von ihm sowie die Beantwortung von ca. 20 Fragen nicht. Aber es ist von Kanton zu Kanton anders.
Kontrolle des Ehescheins dauert ca. 2 Monate, 3-4 Woche noch bis du das Familienbüchlein bekommst, also im ganzen 3 Monate also bleibt dir sehr wenig zeit wenn du sie nach deinen Ferien mitnehmen möchtest !!
Viel Glück
Verfasst: Di, 19. Jun 2007, 15:45
von Bandita
Hallo AL(OVE)
wenn du ne wohnung hast und arbeit
dann dürfte das kein problem sein
du gehst einfach zu dem amt deiner stadt oder kanton oder so
also meine cousine hat auch schweizer staatsbürgerschaft und sie hat drüben natürlich standesamtlich heiraten müssen
is klar
dann muss die frau aus maze drüben vizum abholen und sie kommt dann in die schweiz und das wars es gibt keinerlei komplikationen
und vor allem wenn du schweizer papiere hast
dann geht alles ganz einfach
aus welcher stadt in der schweiz kommst du denn?
Verfasst: Di, 19. Jun 2007, 15:46
von Bandita
Hey Armend
du warst 3 min schneller mit deinem ratschlag.....

Verfasst: Di, 19. Jun 2007, 15:59
von Armend
3 minuten sich eine Ewigkeit, wenn es um Leben oder Tot geht !!
AL(LOVE) hat sie alle Papier in Mazedonien bereit ??
Verfasst: Di, 19. Jun 2007, 16:03
von (AL)OVE
also, die heirat ist nun in der schweiz beurkundet... ich hab ein merkblatt bekommen, auf dem ich folgendes brauche und habe:
mietvertrag
strafregisterauszug
passkopie
eheausweis
das hat er mir mitgegeben und ich hab die dokumente... in der schweiz bin ich nun verheiratet...
was meint ihr wie lange es geht? ich geh nachher vorbei und bring die dokumente...