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Frage: Arbeitsbewilligung, Aufenthaltsgenemigung
Verfasst: Mo, 13. Mär 2006, 8:37
von sigma1980
Hallo!
Mein albanischer Freund (25) ist ein wirtschaftsflüchtling. er ist zwar legal da, hat aber keine Aufenthaltsgenemigung. Arbeitsbewilligung bekommt er keine, eben weil er wirtschaftsflüchtling ist. Seine Arbeitgeber haben schon des öfteren versucht eine Arbeitsbewilligung für ihn zu erhalten. Nur einmal vor ungefähr 2 Jahren hat er eine Arbeitsbewilligung für 2 Monate erhalten.
Er will arbeiten und scheut sich keiner tätigkeit, also arbeitet er schwarz. Nur wenn ihn die polizei dabei erwischt, dann wird er sofort ausgewiesen.
Mir liegt es sehr am herzen, dass er bleiben kann. Aber ich kenne mich mit den neuen gesetzten überhaupt nicht aus.
Darum meine Frage: Habt ihr einen Tip oder Rat, was er machen kann?
Danke Sabine
Re: Frage: Arbeitsbewilligung, Aufenthaltsgenemigung
Verfasst: Mo, 13. Mär 2006, 10:48
von germantiger
Hallo Sigma sieht sehr schlecht aus, wenn es klar ist, dass er ein Wirschaftsfluechling ist, kann er damit rechnen, dass er so bald und so schnell wie moeglich abgeschoben wird. Es ist ja uch nicht im Sinne der Bundesrepublik Deutschland wirtschaftsfluechtlinge zu unterstuetzen.
So schlimm es fuer die Leute im Einzelfall auch sein kann. Weder im Kosovo noch in Albanien werden Menschen albanischer Abstammung verfolgt. Also liegen auch hier keine Asylgruende mehr vor. Sorry
sigma1980 hat geschrieben:Hallo!
Mein albanischer Freund (25) ist ein wirtschaftsflüchtling. er ist zwar legal da, hat aber keine Aufenthaltsgenemigung. Arbeitsbewilligung bekommt er keine, eben weil er wirtschaftsflüchtling ist. Seine Arbeitgeber haben schon des öfteren versucht eine Arbeitsbewilligung für ihn zu erhalten. Nur einmal vor ungefähr 2 Jahren hat er eine Arbeitsbewilligung für 2 Monate erhalten.
Er will arbeiten und scheut sich keiner tätigkeit, also arbeitet er schwarz. Nur wenn ihn die polizei dabei erwischt, dann wird er sofort ausgewiesen.
Mir liegt es sehr am herzen, dass er bleiben kann. Aber ich kenne mich mit den neuen gesetzten überhaupt nicht aus.
Darum meine Frage: Habt ihr einen Tip oder Rat, was er machen kann?
Danke Sabine
Verfasst: Mo, 13. Mär 2006, 14:15
von fabienne
wenn er keine aufenthaltsgenehmigung hat, was dann? mal als ganz dumme frage. hat er ne duldung? dann siehts wirklich schlecht aus.
Verfasst: Mo, 13. Mär 2006, 14:56
von sigma1980
Er hat mir das so erklärt, er ist zwar legal hier und auch in österreich gemeldet, hat aber keine aufenthaltsbewilligung. Er sagte auch, dass es bei ihm so ist, bei 3 Absagen von der Behörde muss er innerhalb von 10 tagen österreich verlassen, er ist jetzt 5 jahre da und hat einmal die absage erhalten.
hallo Sigma
Verfasst: Mo, 13. Mär 2006, 15:34
von germantiger
Wenn er Asylbewerber ist, kann er nicht gleichzeitig in 2 Laendern gemeldet sein. Da luegt er. Wenn er in Oesterrich Asyl beantragt hat, kann er nsich nicht legal in Deutschland aufhalten, ich gehe davon aus , dass er im Moment hier in Deutschland ist....oder habe ich da etwas falsch verstanden?
sigma1980 hat geschrieben:Er hat mir das so erklärt, er ist zwar legal hier und auch in österreich gemeldet, hat aber keine aufenthaltsbewilligung. Er sagte auch, dass es bei ihm so ist, bei 3 Absagen von der Behörde muss er innerhalb von 10 tagen österreich verlassen, er ist jetzt 5 jahre da und hat einmal die absage erhalten.
na ich hoff doch, daß Salzburg immer noch in Österr. liegt
Verfasst: Mo, 13. Mär 2006, 15:45
von mogli_at
und noch nicht in DE oder hab ich da was verpaßt

Verfasst: Mo, 13. Mär 2006, 15:56
von sigma1980
nein er ist in österreich, ich weiss dass die gesetzte in deutschland ein wenig anders sind, aber ich will net aus österreich raus, darum will ich ja dass er in österreich bleiben kann.