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Mann lebt in kosovo und bekommen ein kind
Verfasst: Do, 16. Feb 2006, 20:10
von Zemraxhafer
Ich bin total am verzweifel er kann mir helfen und hatte eine ähnliche sitation.
Ich bin verheiratet in kosovo und mein mann lebt auch noch drüben jetzt bekommen wir ein kind zusammen es würde dann die deutsche staatsangehörigkeit bekommen ist es dann leichter für ihn nach deutschland an zu reisen weil ich habe nicht den deutscheb pass! Sonst die wege hab ich auch schon alle durch gemacht mich interessiert sich nur ob dann leichter wird für uns???
Nuse
Verfasst: Fr, 17. Feb 2006, 15:49
von Mirso Peja
Ich weiß jetzt nicht, ob ich alles verstanden habe:
Du lebst in Deutschland, hast einen deutschen Pass und bekommst ein Kind von einem KS-Albaner, der auch in KS lebt?
Verfasst: Fr, 17. Feb 2006, 15:57
von Saranda
nein sie hat keinen deutschen pass so weit ich mitgekommen bin hehe

Verfasst: Sa, 18. Feb 2006, 18:33
von Dalbana
es ist somit nicht unbedingt leichter, dass er hierher kommt. Mein Mann und ich hatten auch ein gemeinsames Kind und trotzdem hat es gedauert, bis er wieder herdurfte und ich bin Deutsche!
Verfasst: Di, 21. Feb 2006, 14:07
von Schmanky90
nur mal so der interesse halber.. wenn sie denn einen deutschen pass hätte und mit ihm ein kind bekommt, würde er dann automatisch einen deutschen pass bekommen?
Verfasst: Di, 21. Feb 2006, 14:12
von Dalbana
Ihr Mann? Nein! Ihr Kind galub ich nur, wenn sie hier nen festen Status und den gewöhnlichen Aufenthalt hier hat, bin mir allerdings nicht sicher! da gibt es ja immer irgendwelche Gesetze, wo man nicht hintersteigt.
Verfasst: Di, 21. Feb 2006, 14:16
von Schmanky90
hm na ja von meinem Freund sind die kleinen Brüder hier in deutschland geboren und die hatten nur aufenthalt, und soweit ich weiß bekommen die dann jetzt einen deutschen pass sobald sie 18 sind.. und dann können sie wiederkommen..
aber eigentlich meinte ich wenn eine deutsche frau zB ein Kind bekommt mit einem Albaner, das Kind würde dann ja auf jeden fall einen deutschen pass bekommen (oder nich?) aber der Mann? Würde der dann auch einen Pass bekommen? Oder denken die Behörden dann, die haben nur ein Kind gemacht damit er nen Pass kriegt (wie Scheinehe halt)..
Verfasst: Di, 21. Feb 2006, 14:38
von Darleen17
Das Kind aus einer beispielsweise deutsch/albanischen Beziehung/Ehe bekommt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft wenn es in Deutschland geboren wird. Aber der ausländische Ehepartner wird nicht automatisch mit Geburt des Kindes deutscher Staatsbürger, ich glaube, es spielt dann nur eine Rolle bei der länge des Visums.
Verfasst: Di, 21. Feb 2006, 15:57
von Melissa23
hallo
ich denke nicht das dein man automatisch die deutsche staatsbürgerschaft bekommt vorallem hast du ja nicht mal einen deutschen pass. So wie darleen schon erwähnt hatte nur dein kind bekommt die deutsche staatsbürgerschaft wobei ich mir da auch nciht so sicher bin wenn du keinen hast, je nach dem was in deinem ausländishcen pass notiert ist und was du für einen aufhentaltstitel hast denke ich mal.
Verfasst: Di, 21. Feb 2006, 16:50
von Schmanky90
aber wenn man in deutschland geboren wird, ist man dann nicht auch deutscher staatsbürger oder ist das bei uns gar nicht so?
Verfasst: Mi, 22. Feb 2006, 1:50
von JanoGipa
Hallo.
also ich bin auch deutsche und mein mann kosovo albaner. Wir haben ein gemeinsames Kind. mein mann hat immer noch seine Staatsangehörigkeit und wird sie auch behalten. Da spielt es keine Rolle ob ihr ein kind habt oder nicht. lediglich sein aufenthaltsstatus verbessert sich dadurch. unsere kind ist nach der hochzeit geboren und auf der Ausländerbehörde hat man ihm gratuliert das er jetzt Vater eines deutschen kindes ist... Und ich, bin ich etwa Mutter eines albanischen kindes??? HiHi

Verfasst: Mi, 22. Feb 2006, 11:51
von Dalbana
Schmanky90 hat geschrieben:hm na ja von meinem Freund sind die kleinen Brüder hier in deutschland geboren und die hatten nur aufenthalt, und soweit ich weiß bekommen die dann jetzt einen deutschen pass sobald sie 18 sind.. und dann können sie wiederkommen..
aber eigentlich meinte ich wenn eine deutsche frau zB ein Kind bekommt mit einem Albaner, das Kind würde dann ja auf jeden fall einen deutschen pass bekommen (oder nich?) aber der Mann? Würde der dann auch einen Pass bekommen? Oder denken die Behörden dann, die haben nur ein Kind gemacht damit er nen Pass kriegt (wie Scheinehe halt)..
So wie du diesen Fall schilderst:
Mein Kind ist dadurch, dass ich deutsche Staatsbürgerin bin, auch automatisch deutscher Staatsbürger. Mein Mann jedoch nicht, für ihn gelten die gleichen Bedingungen und Auflagen wie für andere ausländische Männer, die die Staatsbürgerschaft haben wollen, feste Arbeit und der Antrag auf die Staatsbürgerschaft, die er bekommt nach bestandenem Deutschtest und Bekenntnis zum GG und der Verfassung der BRD.
Verfasst: Mo, 13. Mär 2006, 11:42
von Zemraxhafer
Melissa23 hat geschrieben:hallo
ich denke nicht das dein man automatisch die deutsche staatsbürgerschaft bekommt vorallem hast du ja nicht mal einen deutschen pass. So wie darleen schon erwähnt hatte nur dein kind bekommt die deutsche staatsbürgerschaft wobei ich mir da auch nciht so sicher bin wenn du keinen hast, je nach dem was in deinem ausländishcen pass notiert ist und was du für einen aufhentaltstitel hast denke ich mal.
also mein anwalt hat mir gesagt das er hierher darf wenn unser kind geboren ist und bekommt dann die deutsche staatsangehörigkeit automatisch weil ich bin auch hier geboren aber habe den UNMIK pass mit unbefristet
Verfasst: Mo, 13. Mär 2006, 13:15
von Darleen17
Da solltet ihr nochmal nachfragen bei eurem Anwalt, weil diese Aussage ist definitiv falsch. Ich habe jahrelang beim Anwalt gearbeitet, wir haben einige solcher Fälle gehabt und nicht einer hat automatisch durch Geburt des Kindes die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Das wäre auch gesetztlich nicht vertretbar, denn dann hätten wir bald nur noch Deutsche hier in Deutschland

.
Ne, im Ernst, ich würd da echt nochmal mit dem Anwalt sprechen, ob er nicht vielleicht die Aufenthaltserlaubnis bekommt, wenn das Kind geboren wurde, denn in vielen Fällen, die ich auf dem Tisch hatte, war das ein gutes Argument, um ein Einreisevisum zu bekommen und dann eben eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Ihr wollt alles besser wissen hahaha
Verfasst: Di, 02. Mai 2006, 16:59
von Zemraxhafer
Unser anwalt hat gesagt wenn das kind geboren ist dann ist das ein DEUTSCHES kind dann hat mein Mann ein recht auf ein aufenthalt in deutschland und die ausländerbehörde hat zu gestimmt ich habe auch alles schwarz auf weiss. Jetzt darf er sogar vor der geburt mit ein besucher visum nach deutschland. Ihr müsst euch mal richtig erkungigen bevor ihr armen leuten falsche auskünfte gibt weil ihr nichts besseres zu tun habt!
Re: Ihr wollt alles besser wissen hahaha
Verfasst: Di, 02. Mai 2006, 18:03
von Darleen17
Zemraxhafer hat geschrieben:Unser anwalt hat gesagt wenn das kind geboren ist dann ist das ein DEUTSCHES kind dann hat mein Mann ein recht auf ein aufenthalt in deutschland und die ausländerbehörde hat zu gestimmt ich habe auch alles schwarz auf weiss. Jetzt darf er sogar vor der geburt mit ein besucher visum nach deutschland. Ihr müsst euch mal richtig erkungigen bevor ihr armen leuten falsche auskünfte gibt weil ihr nichts besseres zu tun habt!
Sorry aber das find ich jetzt mal völlig daneben von dir. Du hast um Rat gefragt, viele haben versucht dir zu helfen und wenn du selber so beschränkt bist um das mit deinem Anwalt VORHER zu klären, dann unterstell uns bitte nicht, wir hätten dich falsch beraten. Selber hast du doch auch keine Ahnung gehabt und so ganz unrecht hatte ich wohl nicht mit meiner Aussage, er bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, aber evtl. eine Aufenthaltserlaubnis.
Aber ich würd mich an deiner Stelle auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, warte erstmal ab bis er da ist, vorher kann man dir eine Menge Dinge schriftlich geben, heißt aber nicht das es so sein wird.
Verfasst: Di, 02. Mai 2006, 19:10
von Tomcat
Darleen hat mit dem, was sie im März geschrieben hat, vollkommen Recht.
Das, was Zemraxhafer geschrieben hat, mag ja alles so stimmen. Aber die deutsche Staatsangehörigkeit hat das Kind mit Sicherheit nicht.
Verfasst: Di, 02. Mai 2006, 19:21
von Darleen17
Doch, das Kind bekommt höchstwahrscheinlich schon die deutsche Staatsangehörigkeit, wahrscheinlicher ist jedoch die doppelte Staatsangehörigkeit. Aber der Mann wird nur durch das Kind keine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.
Das, was ihr der Anwalt jetzt im wohl neuen Gespräch gesagt hat, ist das gleiche wie das, was ich im März schon schrieb, warum sie jetzt hier einen Lauten macht ist mir unerklärlich, ich schiebe es mal auf mangelndes Verständnis

Verfasst: Di, 02. Mai 2006, 19:36
von JS
In der Schweiz war das früher so, dass man automatisch mit der Heirat ein Eidgenosse wurde. Aber die Spielregeln haben sich in der Zwischenzeit geändert.
Was mich Wunder nimmt...wenn man in Deutschland nicht arbeitet, kann man doch, auch wenn man verheiratet ist, denn Mann nicht dorhinholen. Oder?
Verfasst: Di, 02. Mai 2006, 19:48
von Darleen17
Das stimmt, da hat sich in letzer Zeit sehr viel geändert. Ich bin leider auch nicht mehr so auf dem Laufenden, was die Gesetze angeht, aber als wir die Aufenthaltserlaubnis meines Mannes letztes Jahr verlängern lassen haben, hat man es mir so erklärt, das die Frau hier einen festern Arbeitsplatz nachweisen muß sowie ein Einkommen in einer festgesetzten Höhe, leider kann ich dir nicht sagen, wie hoch das Einkommen sein muß.
Aber so "leicht" wie es einmal war, ist es nicht mehr. Wie es aussieht, wenn die Frau ein Kind erwartet kann ich dir leider auch nicht beantworten.
