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Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Mo, 02. Nov 2015, 19:44
von t4travel
Hallo,
wir sind mittlerweile seit über 30 Tagen hier in Albanien, leider haben wir vergessen uns bei einer Behörde zu melden (sollte man ja laut der Internetseite des Auswärtigem Amtes machen)
Sollen wir das noch nachholen? Oder ist es sowieso schon zu spät. Mit welchen Folgen müssen/können wir rechnen?
Viele Grüße
David
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Mo, 02. Nov 2015, 20:25
von shqiptare
t4travel hat geschrieben:Hallo,
wir sind mittlerweile seit über 30 Tagen hier in Albanien, leider haben wir vergessen uns bei einer Behörde zu melden (sollte man ja laut der Internetseite des Auswärtigem Amtes machen)
Sollen wir das noch nachholen? Oder ist es sowieso schon zu spät. Mit welchen Folgen müssen/können wir rechnen?
Viele Grüße
David
Was wuerde dass denn in D, Ch oder A fuer Folgen haben oder wird das wegen "zu spaet" auch gelassen???
Diesselben Folgen kann/ es in AL auch geben. Zeige Dich einsichtig und mache Dich auf Aerger (wie anderswo ausserhalb AL' ueblich) gefasst. Ausweisung und Einreisesperre kannst DU vllt. entgehen,
Es darauf ankommen lassen, ist spaetestens an der Grenze hinfaellig.
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Mo, 02. Nov 2015, 20:39
von Lars
Bei meiner letzten Ausreise hatte ich auch etwas über 30 Tage - hat niemand reklamiert.
Wenn ich die folgende Mitteilung lese, müsstet ihr schon mal eine kurze Ausreise ins Auge fassen …
Dies steht aber klar im Widerspruch zu Artikel 30 des Gesetzes über die Ausländer:
http://www.punetebrendshme.gov.al/files ... _Huajt.pdf
Hier steht auch nichts von 30 Tagen:
http://www.punetejashtme.gov.al/en/serv ... n-citizens
http://www.punetejashtme.gov.al/files/u ... 713_EN.pdf
(Artikel 38 des Gesetzes sagt was von 30 Tagen, aber das betrifft nur die Beantragung einer Niederlassung bei längerem Aufenthalt als 90 Tagen.)
Diese Angaben habe ich jetzt einfach mal recherchiert – ob da noch irgendeine zusätzliche Regelung reinspielt, kann ich nicht sagen. Da aber nur die Website des AA eine solche Information aufführt, kannst du ja mal bei der Botschaft in Tirana oder Hotline vom AA nachfragen, wie jetzt der Stand ist.
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Mo, 02. Nov 2015, 20:48
von shqiptare
@Lars
Mir wurde gesagt, dass ab Tag 31 eine Meldung vorliegen muss, da man sonst Probleme bekommt > Ausweisung und/oder Einreisesperre
Das manche durchflutschen ist Glueck, aber bei dem Tempo bei Durchsetzung mancher Gesetze, koennte das nun ein Thema werden.
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Mo, 02. Nov 2015, 20:52
von Lars
Vielleicht kann uns David ja dann auch noch den Gesetzesartikel in Erfahrung bringen

Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Mo, 02. Nov 2015, 21:35
von volkergrundmann
In welche Dokumente wird denn das Einreisedatum eingetragen? Man kommt doch auch mit dem Personalausweis rein.
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Di, 03. Nov 2015, 0:33
von TiranaAlb
volkergrundmann hat geschrieben:In welche Dokumente wird denn das Einreisedatum eingetragen? Man kommt doch auch mit dem Personalausweis rein.
Vielleicht aber im Computer.
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Di, 03. Nov 2015, 0:36
von TiranaAlb
Ich glaube das nicht. Beim AA steht das zwar aber das sollte dann auch fett markiert sein.
Das Wichtigste sind die Einreisedokumente. Und mit Personalausweis darfst du 90 Tage bleiben.
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Di, 03. Nov 2015, 0:38
von TiranaAlb
shqiptare hat geschrieben:@Lars
Mir wurde gesagt, dass ab Tag 31 eine Meldung vorliegen muss, da man sonst Probleme bekommt > Ausweisung und/oder Einreisesperre
Das manche durchflutschen ist Glueck, aber bei dem Tempo bei Durchsetzung mancher Gesetze, koennte das nun ein Thema werden.
Beim AA steht man sollte. Das ist keine Pflicht. Es ist kein MUSS. Wenn es ein Muss wäre dann dürfte man nur 30 Tage visafrei sein und ab da Visum beantragen.
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Di, 03. Nov 2015, 6:24
von egnatia
Laut aktuelle Informationen auf der Homepage steht:
Stand 03.11.2015
Visum
Deutsche benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Personen, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Albanien aufzuhalten, sollten sich innerhalb der ersten 30 Tage beim Grenz- und Migrationsdirektorat anmelden.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Di, 03. Nov 2015, 18:01
von Florim
Nix da. Es herrschen reziprozitäre Bestimmungen. Germanska darf in Albanska bis zu 90 Tagen (innert 180 Tagen) bleiben, ohne sich irgendwo anmelden zu müssen.
Isch wirkli so, i schwöre.
Gruess
Milot
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Di, 03. Nov 2015, 18:51
von Florim
2. Të huajt e përjashtuar nga detyrimi i pajisjes me vizë kanë të drejtë të hyjnë dhe të qëndrojnë
në Republikën e Shqipërisë për një afat deri në 90 ditë brenda 180 ditëve nga hyrja e parë, përveç rasteve
kur në marrëveshje ndërkombëtare dy ose shumëpalëshe në fuqi, ose bazuar në parimin e reciprocitetit,apo qëndrimin e njëanshëm, të shprehur me vendim të Këshillit të Ministrave, parashikohet ndryshe.
So, bevor ein Grenzbeamte von Albanien einem EU-Bürger eine Einreisesperre ausspricht oder sonstwas, wird er das Gesetz lesen müssen. Und wenn ein EU-Bürger in Frage ist scheissen die sich sowieso in die Hose.
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Di, 03. Nov 2015, 19:33
von GjergjD
Also, wenn alles nach Recht und Gesetz verläuft, dann meldet sich der brave Tourist innerhalb 24 Stunden an seinem Aufenthaltsort, egal, wie lange sein Aufenthalt in Albanien dauert.
REGISTRATION OF YOUR STAY IN ALBANIA
All foreign citizens without registered permanent residence are obliged to register with police and report change of address 24 hours after they enter the county. If you are staying in a hotel or private accommodation, owners of these facilities will do it for you.
Quelle: Staatspolizei http://www.asp.gov.al/index.php/home-2/ ... r-te-huajt
Ich habe schon berechtigte Zweifel, dass die Unterkünfte dieser Regel überwiegend nachkommen, von den Campern hat dies wohl noch nie jemand gemacht, und alle sind auch wieder ohne Probleme ausgereist. Wie und wo man seiner Pflicht nachkommen soll, wird natürlich auch nicht erklärt, die örtliche Polizei würde vermutlich gar nicht wissen, was zu tun ist.
Ähnliches Rätselraten herrscht auch in den Nachbarländern ex YU, wovon etliche Foreneinträge zeugen, dort soll man sich ja auch kurzfristig anmelden, aber ich kenne keinen Fall, wo eine Nichtanmeldung Probleme bereitet hätte.
Für alle, die noch weitere Ambitionen haben, der Gesetzeslage auf den Grund zu gehen:
http://www.qbz.gov.al/botime/fletore_zy ... 8-2013.pdf
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Mi, 04. Nov 2015, 11:30
von Florim
Das mit den Touristenangaben und Anmeldungen isch eine andere Suppe. Wichtig ist man die Grenze legal überquert und die 90 Tage nicht überschritten hat. Das ist die Voraussetzung.
Die können dich vielleicht büssen wenn anghalten wirsch und ned agmeldet bischt oder so, aber das hat nichts mit dem Ein- und Ausreisen zu tun. Ich weiss es, weil ich als MK-Staatsbürger zwar ihre Staatsbürgsch. habe, aber der Wohnsitz ausserhalb des Landes ist. An sich müsste ich mich genau so anmelden wie die Ausländer, aber nix da. Im Notfall zählen reziprozitäre Bestimmungen, wie im albanischen Gesetz auch festgelegt.
Gruess
Florka
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Mi, 04. Nov 2015, 12:14
von volkergrundmann
Ich denke, in der Praxis des normalen Touristen spielen diese Zeitbegrenzungen keine Rolle, solange du dich wie ein normaler Tourist verhältst. Insofern wird sich kein Grenzpolizist die Frage stellen, ob du nach 89 oder nach 110 Tagen ausreist. Die Festlegung dient nur dazu, am Ende eine rechtliche Handhabe zu haben, falls irgendwelche ausländische Asoziale meinen, sie können sich als Landstreicher oder Bettler auf Dauer in Albanien durchschlagen. Das gilt übrigens für alle Staaten.
Überziehen bei der 90 Tage Regel, und dann?
Verfasst: Sa, 12. Mär 2022, 19:29
von Bolero
Wir waren jetzt erst letzte Woche, Montag bis Montag, in Albanien, und wir planen im Sommer weitere drei Monate in Albanien zu verbringen.
Jetzt gibt es ja dieses albanische Aufenthaltstrecht, das besagt, dass man innerhalb 180 Tagen 90 Tage visa-frei im Land bleiben darf.
Müssten wir uns da vor Ort irgendwo vorher melden, wenn wir überziehen? Kann man dann eine Verlängerung beantragen?
Oder müsste man dann gleich ein Visa beantragen?
Hat jemand Erfahrungen oder Wissen, wie kulant die örtlichen Zollbeamten bei der Wiederausreise nach DE sind?
Streng genommen bleiben uns ja sogar nur 82 Tage im Sommer übrig.
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Sa, 12. Mär 2022, 20:38
von GjergjD
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in Albanien:
auf dem Portal e-albania wird dir geholfen
https://e-albania.al/eAlbaniaServices/D ... ndrimi.pdf
https://e-albania.al/eAlbaniaServices/U ... _code=9628
Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise erfolgen.
Was passieren kann, wenn man nicht pünktlich ist, hat Jörg Dauscher in seinem Buch ausführlich beschrieben, der Kauf lohnt sich also

hier nur ein Auszug
https://www.sueddeutsche.de/reise/verfl ... -1.5438133
Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Sa, 12. Mär 2022, 21:37
von tonicek
Vielen Dank, aber es kann nichts so wichtig sein, daß ich dafür ein Lese-Abo abschließe.
Re: Meldung bei der Polizei, bei Aufenthalt über 30 Tage
Verfasst: Sa, 12. Mär 2022, 21:58
von GjergjD
tonicek hat geschrieben: ↑Sa, 12. Mär 2022, 21:37
Vielen Dank, aber es kann nichts so wichtig sein, daß ich dafür ein Lese-Abo abschließe.
ich habe dich gar nicht angesprochen

, außerdem geht es da nicht um die Zeitung, sondern um ein Buch
Aufenthalt als Schweizer
Verfasst: Do, 11. Mai 2023, 23:26
von Gabrielita
Scheinbar erfuhr ich gerade, dass man als Schweizer nur 3 Monate bleiben darf?
Kann man mit Visa weitere 3 Monate bleiben?
Oder ausreisen kurz und wieder rein?
Oder gelten diese 3 Monate pro Jahr?
Findest man dies überhaupt heraus? Kam mit Flugzeug
Herzlich gabrielita