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Ausbürgerung aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: Mi, 16. Dez 2009, 10:15
von DARDANIAN PRINZ
hallo leute,
ich hab da mal folgende fragen, vielleicht kann mir da jemand nähere infos geben. ich habe seit bestimmt schon 5 jahren einen antrag auf einbürgerung in deutschland gestellt. nach langem kampf und hin und her, mit der ausländerbehörde die mich immer wieder unnötigerweise zum serbischen konsult geschickt hat, damit ich dort geld bezahle für eine rekonstruktion von unterlagen die es eh nicht gab etc. habe ich dann irgendwann eine einbürgerungszusicherung bekommen. Dennoch konnte ich mich auf grund der damaligen gesetzeslage nicht ausbürgern, was eine voraussetzung laut der sachbearbeiterin im ausländeramt die mich übrigens besonders gern hat war. zu der zeit kursierten gerüchte, das abgeshen von baden württemberg und bayern die doppelte staatsbürgerschaft anerkannt wurde. auf nachfrage bei der sachbearbeiterin meinte diese, das könne nicht sein es sei ein märchen denn es gelte bundesweit die gleiche regel. da ich damals in thüringen studiert habe meldete ich mich bei meiner zuständigen behörde und die meinte klar wenn sie eine zusicherung haben, melden sie ihren erstwohnsitz hier an und ihre unterlagen werden von uns eingefordertl. bringen sie auch bitte gleich 4 biometrische passbilder mit denn bei uns wird die doppelte staatsbürgerschaft schon seit 3 jahren anerkannt. auf nachfrage bei meiner noch bearbeiterin versuchte sich diese auszureden sie wäre in mutterschaft gewesen und kann ja nicht alle gesetzesänderungen verfolgen was meiner meinung nach eine billige ausrede war. also ich abgemeldet, dort angemeldet, fotos gemacht und termin bekommen für den ratet mal ja für den 18.02.2008. ich bin mit meinen unterlagen hin und dann hieß es tut uns sehr leid aber der kosovo ist nun zwischenzeitlich unabhängig und sie müssen sich rechtlich gesehen dort jetzt ausbürgern. ganz tolll dachte ich mir wieder pech gehabt. zwischenzeitlich hatte ich es mir bei meiner ehemaligen sachbearbeiterin voll vergeigt weil ich na sagen wir mal nicht ganz nett war weil ich mir von ihr verarscht vorgekommen bin, dachte auch über rechtliche schritte gegen sie nach aber bingt ja im deutschen rechtssystem bei beamten eh nix. mein studium fertig gemacht und wieder in BW angemeldet und meine unterlagen natürlich auch gleich zu meiner netten bearbeiterin zurück. ich musste auch richtig kämpfen das ich meine zusicherung verlängert bekommen hab denn sie wollte das nicht machen hatte es dann in thüringen gemacht bevor ich mich wieder in BW angemeldet habe. nach einiger zeit gab es einen gerichtsbeschluss in BW wo ein albaner klagte, das er nicht in der lage ist sich weder aus der kosovarischen noch aus der serbischen staatsbürgerschaft ausbürgern zu lassen, wobei ihm aus grund von unzumutbarkeit stattgegeben wurde. Diese gerichtentscheidung galt aber nur für antragsteller mit serbischem oder unmik pass. ich den den schrieb ausm internet gezogen und wieder zu der tusse hin. sie so ja kenn ich ,bringen sie ihre lohnbeschiede etc. aber das mal was von ihr kommt so von wegen es gab eine änderung herr x machen sie das oder jenes dann kann ich ihnen helfen. aber fehlanzeige vergesse immer wieder servicewüste deutschland. also weiter im text. ich alles hin gebracht sie oh, sie sind noch in ihrer probezeit kommen sie in 6 monaten wieder dann sprechen wir noch mal wir wollen ja nicht das sie zwischenzeitlich dem staat auf der tasche liegen wenns nicht klappt und voraussetzung ist ja, das man sich selbst finanziert. ich nach 6 monaten wieder hin und sie wieder oh es gab eine änderung in der zwischenzeit sie hätten garnicht warten müssen

da hätte ich schon wieder austicken können..... ich ja is ja egal ich will den pass und sie wieder ja jetzt sind die institutionen im kosovo vorhanden, daher gilt das mit der unzumutbarkeitsregel nimmer ich muss mich ausbürgern aus dem kosovo, da sie entlassungsbescheid eschon vorgelegt bekommen hat, die sie zur prüfung an innenministerium oder so weitergegeben hat. und wieder hätte ich fast was gesagt. jetz komm ich auch langsam zu den fragen. ich hab letztens irgendwo gelesen, das man wenn man noch den unmik pass, was bei mir der fall ist hat, man sich rechtliuch gesehen nicht ausbürgern lassen muss weil man "staatenlos" ist stimmt das?
dann habe ich gehört, dass man seit kurzem sich auch nicht aus der kosovarischen staatsbürgerschaft entlassen kann, wei es eine gesetzesänderung im kosovo gab, da zu viele ausbügerungen beantragt wurden. da hies es dann der kosovo akzeptiert mehrere staatsbürgerschaften, daher muss man sich nicht ausbürgern lassen kenn sich da jemand aus. welche unerlagen brauch ich da?
oder ist alles nur lüge und man muss im kosovo die einbürgerungszusicherung vorlegen un diesen ganzen anderen schrott (bescheinigungen) vom gericht und von der polizei etc im kosovo usw.?
danke schon vorab für die infos.
Verfasst: Mi, 16. Dez 2009, 10:43
von Harabeli67
Es gibt in BW ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, das die Ausländerbehörden verpflichtet, KS-Albaner auch ohne Aufgabe ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft einzubürgern.
http://www.kosova.de/index.php?Itemid=1 ... &task=view
Ob sich die Rechtslage unterdessen geändert hat, weiß ich nicht. Meines Wissens hat die KS-Botschaft in Berlin immer noch keinen konsularischen Dienst, obgleich die Regierung Konsulate in Stuttgart und Frankfurt angekündigt hat.
Die Botschaft selbst operiert mit dem Herrn Botschafter und seinem Stellvertreter. Klar, dass die Jungs nicht in der Lage sind, sich mit Ausbürgerungen und anderm Kleinkram zu befassen.

Verfasst: Mi, 16. Dez 2009, 10:56
von DARDANIAN PRINZ
hallo,
ja das hab ich im internet auch schon gefunden. hier ist aber von einem serbischen pass die rede. ich habe noch einen unmik pass. und rein rechtlich geshen sind die institutionen ja da leider haben sie immer noch nicht zumindest die vertretungen in deutschland ihre aufgaben wahrgenommen. ich hab auch keinen bock extra urlaub zu nehemn um im kosovo tagelang den unterlagen hinterherzulaufen wobei man um weihnachten eh nix erreicht es sei den man kurumpiert wieder und steckt den bearbeiternund beamten kohle in den rachen.
Verfasst: Mi, 16. Dez 2009, 11:09
von DARDANIAN PRINZ
ja ich hab ebn nochmal mit der bearbeiterin telefoniert und sie meinte rein rechtlich sind sie kosovarisch trotz unmik pass also keine chance auf einbürgerung über mehrstaatlichkeit. ich soll die ausbürgerung aus dem kosovo bringen, dann kann ich auch eingebürgert werden. als ich meinte ich sei praktisch staatenlos wegen unmik pass und müsste erst kosovarischer staatsbürger werden um mich wieder ausbürgern zu lassen meinte sie nur ich weiss nicht was die dort unten machen, sie brauchen die unterlagen sonst kann ich nix machen.....
Verfasst: Do, 17. Dez 2009, 18:19
von shqip20
Da stimmt ich zu,
die Sachbearbeitern darf dir nicht zu einer Serbischen Behörde verweisen, sollt die dass trotzdem machen dann würde ich mich entweder an deren Leiter oder an die Höhere Stelle Innenministerium (Länder) wenden.
Mich würde interessieren ob dieses Urteil rechtskräftig bzw. wo bearbeitet wird?
Gericht: Einbürgerung auch ohne Entlassung aus Staatsangehörigkeit Drucken
Samstag, 25. Oktober 2008
Image (Quelle: dpa)
Mannheim (dpa) - Ein Kosovo-Albaner kann auch dann in Deutschland eingebürgert werden, wenn er seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgibt. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az.: 13 S 1812/07). Er bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Stadt Ulm zur Einbürgerung verpflichtet hatte. Maßgeblich waren dabei für die Mannheimer Richter die Schwierigkeiten für den Mann, die bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen.
Der Albaner aus dem Kosovo war Anfang der 90er Jahr als Flüchtling nach Deutschland eingereist und hatte 2002 seine Einbürgerung beantragt. In dem Verfahren ging es unter anderem um die Fragen, ob eine Mehrstaatlichkeit vorlag und ob es dem Mann zuzumuten gewesen sei, sich um die Entlassung aus der kosovarischen und der serbischen Staatsangehörigkeit zu kümmern. Nach Ansicht des VGH gibt es jedoch keine klaren Zuständigkeiten innerhalb der Republik Kosovo. Es sei nicht erkennbar, dass ein Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit überhaupt bearbeitet würde, erklärten die Richter. Der Kläger besaß auch nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo weiterhin die serbische Staatsangehörigkeit. Eine ordnungsgemäße Entlassung daraus sei auf legale Weise praktisch nicht zu erreichen, da Albaner in der Praxis von den serbischen Behörden diskriminiert würden. Die Revision wurde nicht zugelassen.
(Internet:
http://www.vghmannheim.de/)
Verfasst: Mo, 22. Mär 2010, 21:51
von vitocorleone84
ich hab dasselbe Problem. Ich will mich auch einbürgern lassen, jedoch wird hier die Ausbürgerung der bisherigen Staatsangehörigkeit (Serbien) verlangt. Mir hat eine alternative angeboten. Ich könne eingebürgert werden, wenn ich nachweisen kann dass ich, oder ein Elternteil, Kosovo-Albaner sind. Denn nur Kosovo-Albaner haben das Recht auf Mehrstaatigkeit. Das Problem ist aber, dass es so ein Dokument nicht gibt. Die Nationalität ist nirgends hinterlegt. Nur die Staatangehörigkeit (Kosovare). Das kann aber auch bedeuten dass man Roma, Türke, Ägypter oder sonst was ist.
Weiß jemand ob und wo man so ein Dokument besorgen kann???
Verfasst: Mo, 22. Mär 2010, 22:02
von Koby Phoenix
Wenn eine Beamtin Fehler oder absichtlich Fehler macht,
musst du gleich die Unterlagen zeigen, wo eine Absage
dargelegt worden ist obwohl das Gesetz auf
eine Zusage gegeben waren. Also such dir die Dokumente,
geh zum Anwalt und geb mal kontra.Du musst
immer mit Dokumenten kontern, das sind Dokumentenreiter,
Bürokraten und alles was schriftlich steht ist wichtig,
da kannst du noch so reden..
Wäre das so, hätten nicht so viele Menschen die
Doppelte Staatsbürgerschaft. Letzendlich würde
ich auf die Kosovarischen /Serbischen Pass
schei++en .. Papiere machen dich weder
zum Deutschen noch zum Albaner.. letzendlich
bist du das als was du dich fühlst.
Verfasst: Mo, 22. Mär 2010, 22:14
von vitocorleone84
es geht mir eigentlich nur darum, wo ich so ein Dokument her bekomme, welches hinterlegen kann dass ich albanischer Abstammung bin bzw ein Elternteil.
Ich habe auch gelesen, dass man die Wehrpflicht erfüllen muss bevor man ausgebürgert werden kann. Bin 25 somit auch noch Wehrdienstpflichtig. Doch ich als Albaner würde dort nicht eine Woche überleben.
Weiß jemand was darüber?
Verfasst: Mo, 22. Mär 2010, 22:22
von Koby Phoenix
Das stimmt nicht. Ausbürgern kannst du dich sogar schon vorher,
ich habe meinen Pass mit 14 bekommen..
Verfasst: Mo, 22. Mär 2010, 22:25
von vitocorleone84
mit 14 musst du ja auch kein Wehrdienst leisten. Ich glaube dass wir uns da irgendwie missverstehen.
In NRW - speziell Gütersloh verlangt bei mir ein Dokument dass ich ein Kosovo-Albaner bin. Kosovar reicht da nicht aus.
Meine Frage lautet: Wo kann man so ein Dokument her bekommen?
Verfasst: Mi, 31. Mär 2010, 16:46
von senjorita
warum so schwierig?
in österreich ging es ohne ausbürgerung. also alle meine bekannten erhielten den ö.pass UND einigen wurde nicht einmal der serbische pass gelöchert also für ungültig gesetzt. die fuhren mit zwei pässen nach ks.
jetzt ist es so das man innerhalt von 2 jahren die ausbürgerung nachweisen muss ansonsten könnte der ö. pass entzogen werden.
ist anscheinend in DE anders.
lg
Verfasst: Do, 01. Apr 2010, 11:19
von Sonne1710
Gericht: Einbürgerung auch ohne Entlassung aus Staatsangehörigkeit
Samstag, 25. Oktober 2008
(Quelle: dpa)
Mannheim (dpa) - Ein Kosovo-Albaner kann auch dann in Deutschland eingebürgert werden, wenn er seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgibt. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az.: 13 S 1812/07). Er bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Stadt Ulm zur Einbürgerung verpflichtet hatte. Maßgeblich waren dabei für die Mannheimer Richter die Schwierigkeiten für den Mann, die bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen.
Der Albaner aus dem Kosovo war Anfang der 90er Jahr als Flüchtling nach Deutschland eingereist und hatte 2002 seine Einbürgerung beantragt. In dem Verfahren ging es unter anderem um die Fragen, ob eine Mehrstaatlichkeit vorlag und ob es dem Mann zuzumuten gewesen sei, sich um die Entlassung aus der kosovarischen und der serbischen Staatsangehörigkeit zu kümmern. Nach Ansicht des VGH gibt es jedoch keine klaren Zuständigkeiten innerhalb der Republik Kosovo. Es sei nicht erkennbar, dass ein Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit überhaupt bearbeitet würde, erklärten die Richter. Der Kläger besaß auch nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo weiterhin die serbische Staatsangehörigkeit. Eine ordnungsgemäße Entlassung daraus sei auf legale Weise praktisch nicht zu erreichen, da Albaner in der Praxis von den serbischen Behörden diskriminiert würden. Die Revision wurde nicht zugelassen.
(Internet:
http://www.vghmannheim.de/)
Verfasst: Do, 08. Apr 2010, 17:04
von istogasi
hallo
Einbürgerung davon habe ich die schnauze voll!
Ich warte schon seit 8 jahren auf dei einbürgerung.
Solange lerne ich einfach meine religion der nur Allahkann uns bei dieser einbürgerung helfen!!!
Hier
www.audionur.com können wir lerne was unsere religion überhaupt ist mit argumenten. Sehr empfählenswert über 2000 audio unterrichte und über 100 video unterrichte und die haben sogar ein Tv mit live ineterrichten.
Re: Ausbürgerung aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: Do, 20. Mai 2010, 19:10
von Juditha1
Hallo,
habe auch eine Frage zu folgender Sachlage:
Mein Mann - er lebt seit 16 Jahren in Deutschland - hatte vor ca. 3 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt.
Nach erfolgreichem Absolvieren sämtlicher Tests beantragte er zuerst, wie vorgeschrieben, die Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft.
Die er auch nach einigen Monaten erhielt.
Vorher erhielt er noch ein Schreiben vom Landratsamt mit Text: "Herrn...wird die Einbürgerung für den Fall zugesichert, daß der Verlust der serbischen Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird."
Dazu: " Die Einbürgerungszusicherung gilt bis Oktober 2009"
Sein serbischer Pass wurde als ungültig abgestempelt und er wartete Monat für Monat auf den vorher zugesagten Deutschen Pass.
Seinen nun ungültigen Serbischen Pass hatte er bereits beim Landsratsamt abgegeben. Da liegt er bis heute.
Dann kam die Meldung vom Landratsamt, er könne keinen Deutschen Pass erhalten, da nun die Entlassung aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft nötig sei.
Im März 2010 kam dann wieder ein Schreiben vom Landratsamt mit Text: "Herrn...wird die Einbürgerung für den Fall zugesichert, daß der Verlust der kosovarischen Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird."
Dazu noch,h: " Die Einbürgerungzusicherung gilt bis März 2012."
Nun soll er laut Sachbearbeiterin ( ohne Pass! von Bayern aus) nach Berlin reisen, um dort am kosovarischen Konsulat die Entlassung aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Dort soll es aber bis dato ohnehin keine entsprechende kosovarische Behörde geben?
Hat jemand ähliche Erfahrung gemacht? Und was ist am besten zu tun?
Danke!
Re: Ausbürgerung aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: Do, 20. Mai 2010, 20:10
von Keiner
Juditha1 hat geschrieben:Nun soll er laut Sachbearbeiterin ( ohne Pass! von Bayern aus) nach Berlin reisen,
Mit Deinem eigentlichen Anliegen kann ich Dir nicht helfen, aber seit 1871 ist es auch ohne Pass möglich, von Bayern nach Berlin zu reisen.
Re: Ausbürgerung aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: Do, 20. Mai 2010, 20:16
von daylight
Keiner hat geschrieben:Juditha1 hat geschrieben:Nun soll er laut Sachbearbeiterin ( ohne Pass! von Bayern aus) nach Berlin reisen,
Mit Deinem eigentlichen Anliegen kann ich Dir nicht helfen, aber seit 1871 ist es auch ohne Pass möglich, von Bayern nach Berlin zu reisen.
ja das stimmt,
aber er hat doch dann kein dokument wo er sich mit ausweisen kann
beim kosovarischen konsulat..... ich denke, dass sie darin das
problem sieht.... oder ?
Re: Ausbürgerung aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: Do, 20. Mai 2010, 20:18
von Juditha1
Keiner hat geschrieben:Juditha1 hat geschrieben:Nun soll er laut Sachbearbeiterin ( ohne Pass! von Bayern aus) nach Berlin reisen,
Mit Deinem eigentlichen Anliegen kann ich Dir nicht helfen, aber seit 1871 ist es auch ohne Pass möglich, von Bayern nach Berlin zu reisen.
Das ist mir allerdings bekannt. Nur! Fürs Fliegen bräuchte er einen Pass. Da er berufstätig ist, ist es in dieser schwierigen Zeit für Arbeitnehmer nicht so einfach, paar Tage Urlaub für Auto-oder Zugfahrt plus Erledigung dieser Sache zu bekommen.
Außerdem: er kann immer in eine Passkontrolle kommen!
Re: Ausbürgerung aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: Do, 20. Mai 2010, 22:25
von Juditha1
daylight hat geschrieben:Keiner hat geschrieben:Juditha1 hat geschrieben:Nun soll er laut Sachbearbeiterin ( ohne Pass! von Bayern aus) nach Berlin reisen,
Mit Deinem eigentlichen Anliegen kann ich Dir nicht helfen, aber seit 1871 ist es auch ohne Pass möglich, von Bayern nach Berlin zu reisen.
ja das stimmt,
aber er hat doch dann kein dokument wo er sich mit ausweisen kann
beim kosovarischen konsulat..... ich denke, dass sie darin das
problem sieht.... oder ?
Wie er diese Sache ohne Pass am kosovarischen Konsulat erledigen soll, diese Frage kommt noch dazu.
Aber erstmal, wie er ohne Pass von München nach Berlin reisen soll.
Flug = nur mit Pass - KFZ/Bahn = häufige Passkontrolle
Außerdem ist alles eine finanzielle Frage. Was die Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft kostete, will ich lieber nicht schreiben.
War sehr teuer! ( Rechnung ist vorhanden)
Was dann noch die Entlassung aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft kosten wird, wissen wir nicht.
Und das in Zeiten, wo so schnell kein Geld reinkommt.
Verfasst: Do, 20. Mai 2010, 23:55
von daylight
Verfasst: Fr, 21. Mai 2010, 14:28
von Juditha1
Danke für den Tipp.
Mein Mann hat den ungültigen Pass!
Er will sich nun kommende Woche noch einmal genau am Landratsamt erkundigen, wie er damit nach Berlin kommen kann ( falls das tatsächlich nötig ist).
Denn außerdem haben wir gehört, daß man die Entlassung aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft auch im Kosovo erledigen kann.
Und daß dafür ein Ersatzpass oder ähnlich ausgestellt werden muß.
Das alles will er nun dort noch einmal persönlich klären.