Zwei schweizer Piloten stehen vor Gericht
Verfasst: Do, 28. Mai 2009, 14:20
Heute beginnt vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ein Prozess gegen zwei Piloten. Sie sollen bei einer Landung in Kosovo das Leben von Passagieren aufs Spiel gesetzt haben.
Die beiden sollen am 21. Oktober 2004 auf dem Flugplatz Pristina im Kosovo in Missachtung der gültigen Flugvorschriften das Leben der eigenen 165 Flugpassagiere und vier Besatzungsmitglieder sowie der 28 Passagiere und der Besatzung eines anderen Linienflugzeugs gefährdet zu haben.
Wegen pflichtwidriger Unvorsichtigkeit des Kommandanten und Fehlbarkeit aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit des Kopiloten seien an jenem nebligen Herbstmorgen bei der Landung schwere flugtechnische Fehler begangen worden, wirft Bundesanwalt Hansjörg Stadler den beiden Angeklagten vor.
Beinahe mit anderem Flugzeug kollidiert
Der Kommandant habe in einer kritischen Phase der Landung im Nebel darauf verzichtet, das Steuer zu übernehmen und dem Kopiloten viel zu spät die nötigen Anordnungen für einen Durchstart erteilt, weil die Landung nicht mehr möglich war. Dadurch sei der Kopilot im Endanflug völlig überfordert gewesen. Mit einem reflexartigen Ausweichmanöver wenige Meter über dem Boden gelang es ihm, die Kollision mit einem startbereiten deutschen Linienflugzeug zu vermeiden. Dabei touchierte das Flugzeug die Piste und ein Flügel wurde stark beschädigt.
Trotzdem gelang der Durchstart, wobei Teile des Flügels auf die Piste fielen. Kurz darauf startete das deutsche Flugzeug auf eben dieser Piste, wobei laut Anklageschrift eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, dass die Pneus des startenden Flugzeugs durch die herumliegenden Teile beschädigt würden. (oku/ap)
Erstellt: 27.05.2009, 09:05 Uhr
http://bazonline.ch/panorama/vermischte ... y/22787164
Die beiden sollen am 21. Oktober 2004 auf dem Flugplatz Pristina im Kosovo in Missachtung der gültigen Flugvorschriften das Leben der eigenen 165 Flugpassagiere und vier Besatzungsmitglieder sowie der 28 Passagiere und der Besatzung eines anderen Linienflugzeugs gefährdet zu haben.
Wegen pflichtwidriger Unvorsichtigkeit des Kommandanten und Fehlbarkeit aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit des Kopiloten seien an jenem nebligen Herbstmorgen bei der Landung schwere flugtechnische Fehler begangen worden, wirft Bundesanwalt Hansjörg Stadler den beiden Angeklagten vor.
Beinahe mit anderem Flugzeug kollidiert
Der Kommandant habe in einer kritischen Phase der Landung im Nebel darauf verzichtet, das Steuer zu übernehmen und dem Kopiloten viel zu spät die nötigen Anordnungen für einen Durchstart erteilt, weil die Landung nicht mehr möglich war. Dadurch sei der Kopilot im Endanflug völlig überfordert gewesen. Mit einem reflexartigen Ausweichmanöver wenige Meter über dem Boden gelang es ihm, die Kollision mit einem startbereiten deutschen Linienflugzeug zu vermeiden. Dabei touchierte das Flugzeug die Piste und ein Flügel wurde stark beschädigt.
Trotzdem gelang der Durchstart, wobei Teile des Flügels auf die Piste fielen. Kurz darauf startete das deutsche Flugzeug auf eben dieser Piste, wobei laut Anklageschrift eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, dass die Pneus des startenden Flugzeugs durch die herumliegenden Teile beschädigt würden. (oku/ap)
Erstellt: 27.05.2009, 09:05 Uhr
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