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Bestimmungen für Einreise bei Heirat

Verfasst: Mo, 06. Okt 2008, 12:06
von Illyrian^Prince
Kann mir die jemand aufzählen?

- Wohnung 1 Zimmer geht auch?
...

usw.

Re: Bestimmungen für Einreise bei Heirat

Verfasst: Mo, 06. Okt 2008, 13:14
von bardha77
Illyrian^Prince hat geschrieben:Kann mir die jemand aufzählen?
- Wohnung 1 Zimmer geht auch?
...usw.


Hallo Illyrian^Prince

:arrow: folgendes hab ich gefunden,

Familien- und Kindernachzug
Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss der Ausländer eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und über ausreichenden Wohnraum verfügen. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen, abhängig vom Status des bereits in Deutschland lebenden Ausländers, erfüllt sein.


Beim Ehegattennachzug wurde mit der Reform des Zuwanderungsrechts neu eingeführt, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und der nachziehende Ehepartner sich grundsätzlich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können muss.

Beim Kindernachzug bleibt die Altersgrenze von 16 Jahren bestehen. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren kann im Härtefall oder bei einer günstigen Integrationsprognose ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Beim Nachzug zum allein sorgeberechtigten Elternteil besteht für Kinder unter 16 Jahren ein Anspruch auf Erteilung des notwendigen Aufenthaltstitels.

:arrow: Quelle ..Auswärtiges Amt..

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... recht.html

ob 1 Zimmer ausreichend ist ? :roll:

:? hm ich bin mir nicht so ganz sicher ,aber ich habe mal "gehoert "daß man mindestens 45 m2 Wohnfläche haben " sollte ", natuerlich muss man auch die Verdiensstabrechenungen der letzten drei Monate vorlegen, und nachweisen, das man " solvent " ist..

aber soo genau weiß ich es leider auch nimmer, merk ich grad...


Liebe Grüße Bardha

Verfasst: Mo, 06. Okt 2008, 19:20
von Sonne1710
Wir stehen hier vor dem gleichen Problem; die drei Kinder meines Mannes sollen herkommen!
Die Papierflut ist irre! Da mein Mann das alleinige Sorgerecht hat, muß die leibliche Mutter trotzdem ihre Zustimmung geben! Wird als Urkunde gefordert.
Die Lohnabrechnungen sind nötig und ausreichend Wohnraum muß vorhanden sein! Belegbar durch Mietvertag etc.

Ach so, und mein Mann muß ein polizeiliches Führungszeignis vorlegen!