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Scheidung nach Albanischen Recht
Verfasst: Sa, 06. Sep 2008, 10:33
von Mausala
Hallo alle zusammen,
kann mir vielleicht jemand sagen was es für unterschiede es mit scheidungen nach albanischen recht und deutschem recht gibt?
Ich meine unterhaltszahlungen usw.
Gruß
Verfasst: Mi, 17. Sep 2008, 16:10
von drecja
unterhalt???? neeehee
Verfasst: Do, 18. Sep 2008, 10:47
von beauty
Unterhalt nicht...
recht auf erbschaft wenn du mit ihm verheiratet warst. insbesonders wenn kinder da sind. Auch hier ist sehr wichtig die erbe muss deinem man offiziell gehören, wenn die erbe offiziell immer noch den Schwiegerpapa gehört…. hast du keine chance.
wenn er ein haus hat in seinem heimat hast du recht dein zimmer zu behalten den zimmer der dir wehren der ehe gehört hat, es ist dein recht…wichtig ist wenn es um scheidung geht das du ein bestimmten grund hast. Und muss es beweisen … es reicht ein tepichboden...muss es in deinem zimmer bleiben als zeichen das du nicht freiwillig geganen bist. auch hier ist es wichtig zu fotografieren.
das habe ich von mein couso gehört er ist anwlat.
wenn der mann von dir scheiden läst hast du es einfacher musst du nicht beweisen den er wollte die scheidung.
Auf jeden fall ist es sehr schwierig was zu bekommen, in manschen fällen lohn es sich zu kämpfen, wenn es um viel geld geht…aber nicht für par tausende euros.
meine tante hat sich vor 30 jahren getrennt, der grund war das er in frankreich mit eine franzosin gelebt hatweren der ehe hat er nicht um die eigen kinder gekümmert.... sie bekam den haus und einige grundstücke von dem.
Nach der trenung hat sie neu geheiratet und nie wieder in dem haus gekehrt ….
heute lebt eine von den mädchen in dem haus.
für meine tante hat sich der kampf gelohnt.
informier dich gut.
Lg.beauty
Verfasst: Fr, 19. Sep 2008, 19:13
von shqip20
Aber darf man überhaupt wählen zw Albanische/Kosovarischen und Deutschen Recht?
Mir ist zZ nur bekannt dass man per Dt. Recht geschieden wird.
Verfasst: Sa, 20. Sep 2008, 9:02
von beauty
shqipe
Deutsches recht ist hier den du lebst hier also bekommst nach deutschem recht das was dir zu steht ist richtig…vergesse es nicht solange du eine albanerin bis hast du recht auf unserem recht scheiden zu lassen, auch das steht dir zu …auch eine deutsche frau wenn sie verheiratet mit eine albaner war hat genau das recht unten in mz.oder ks nach unserem recht sich scheiden zu lassen.
Es geht auch von hier dt. nach unsrem recht sich scheiden zu lassen ohne selber in mz. dabei zu sein, es gibt anwälte die international gebildet sind, … die haben das recht von hier dt. alles zu erledigen…
alles was der anwalt braucht musst du selber hier in dt.bringen wie zb papiere etc.
es ist eine lange Prozedur.
Lg.beauty
Verfasst: So, 21. Sep 2008, 0:42
von shqip20
ICh bin zwar männlich aber naja
Soweit ich weis gilt das auch für Doppenstaatsangehörige und einer oder beide Ehegatten brauchen kein Unterhalt zu zahlen, nach dem Kosovarischen Recht? Hab ich das richtig verstanden?
Verfasst: Di, 27. Jan 2009, 14:31
von shqip20
Hallo, hat jemand erfahrung mit Scheidung gemacht.
Hätte da nämlich eine frage, wurde bei euch alles nach Kosovarischen Recht ausgesprochen oder wurde ein Teil beisp. Unterhalt nach Deutsches Recht geurteilt?
Die beiden haben die KS u. Dt. Staatsangehörigkeiten.
Fraglich ist für mich der Teil mit Unterhaltszahlungen.
Verfasst: Di, 27. Jan 2009, 14:55
von __Aulona__
@Beauty
hahahah ist doch ein witz oder?
Also das du was von der Erbe bekommst kannst vergessenn.....

Verfasst: Di, 27. Jan 2009, 14:56
von drecja