Seite 1 von 1

Ausländerrechte in CH-Universitäten

Verfasst: Do, 03. Jul 2008, 20:48
von Diora
Hallo Leute

Hier gibt es einige Kosovaren, die in CH-Unis studieren. Seid ihr eingebürgert? Was für Chancen hat jemand mit eine Niederlassungsbewilligung? Laut Webseiten von Universitäten ist es deutlich schwieriger...

Gibt es Studenten aus dem Kosovo, welche nicht eingebürgert sind und trotzdem an der Uni-SG studieren oder studiert haben?

Danke für eure Hilfe

LG Diora :D

Verfasst: Do, 03. Jul 2008, 20:55
von besimi
Wenn ein Ausländer in der Schweiz lebt dan darf er auch alle Schulen besuchen. Wir haben z.B Bewilligung B oder C das Höchste ist C aber die Schulen darfst du mit anderen Bewilligungen besuchen.

Re: Ausländerrechte in CH-Universitäten

Verfasst: Fr, 04. Jul 2008, 17:30
von albacina
Diora hat geschrieben:Hallo Leute

Hier gibt es einige Kosovaren, die in CH-Unis studieren. Seid ihr eingebürgert? Was für Chancen hat jemand mit eine Niederlassungsbewilligung? Laut Webseiten von Universitäten ist es deutlich schwieriger...

Gibt es Studenten aus dem Kosovo, welche nicht eingebürgert sind und trotzdem an der Uni-SG studieren oder studiert haben?

Danke für eure Hilfe

LG Diora :D
Ich glaube keine Uni meint mit "Ausländer" ausländische Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind. Mit "Ausländer" sind jene gemeint, welche ausserhalb der Schweiz leben aber hier studieren möchten :wink:

Verfasst: Sa, 05. Jul 2008, 14:22
von Lars
Zulassungsbedingungen für das Studium an schweizerischen universitären Hochschulen, gültig für das Studienjahr 2008/09
:arrow: Schweizerische Ausweise
:arrow: Ausländische Ausweise
--> Albanien
:cry: keine Angaben zu Kosova


Achtung! Der Zugang zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen ist nur mit einem schweizerischen oder schweizerisch anerkannten Maturitätsausweis oder mit einem Diplom einer Schweizer Fachhochschule bzw. pädagogischen Hochschule möglich.

Verfasst: So, 06. Jul 2008, 14:22
von Diora
Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die an der Universität St.Gallen studieren dürfen, ist gesetzlich auf höchstens ein Viertel der Gesamtzahl der Studierenden beschränkt. Da die Zahl der Studienbewerbenden die der verfügbaren Studienplätze erheblich übersteigt, ist die Universität St.Gallen gezwungen, eine Auswahl zu treffen.

vielen Dank für eure Hilfe...ich war ein wenig schockiert, als ich das las, deshalb habe ich auf Hilfe gehofft, von denjenigen, die schon da studieren oder studiert haben

Lg Diora

Verfasst: So, 06. Jul 2008, 18:24
von Lars
ich liebe Zitate ohne Quellenangabe.

habe mich auf die Suche gemacht und die vermeintliche Quelle gefunden:
http://www.studium.unisg.ch/org/lehre/s ... endocument

Dort steht aber auch noch das (gleich anschliessend):
Von dieser Zulassungsbeschränkung ausgenommen sind folgende Personengruppen:
* Bewerbende mit Schweizer/liechtensteinischer Staatsangehörigkeit;
* Bewerbende, die im Besitz der schweizerischen Niederlassungsbewilligung C sind;
* Bewerbende, die im Besitz eines voll anerkannten schweizerischen/liechtensteinischen Studienberechtigungsausweises sind;
* Bewerbende für ein Doktoratsstudium;
* Gaststudierende.


Ausländer ist eben nicht gleich Ausländer. Übrigens: Wenn du diese Regelung als diskriminierend empfindest, kannst du ja versuchen, sie vor Bundesgericht anzufechten.

Verfasst: Do, 07. Aug 2008, 17:38
von Orphelia
Lars hat geschrieben:
* Bewerbende, die im Besitz eines voll anerkannten schweizerischen/liechtensteinischen Studienberechtigungsausweises sind;

Ausländer ist eben nicht gleich Ausländer.

In der BRD sind das enben keine Ausländer sondern sog. Bildungsinländer, die nicht in die Ausländerquote aufgenommen werden.