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Verfasst: Sa, 07. Okt 2006, 23:10
von zenepa
scheinehen sind ok wenn jeder bescheid weiss finde ich...... wenn der mann die frau nicht verarscht und umgekehrt finde ich es nicht schlimm wenn sich beide einig sind

Verfasst: So, 08. Okt 2006, 19:18
von cristiano
Bei meiner gestrigen Antwort ist mir ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen. Das neue Ausländergesetz (AuG) tritt am 1.1.2008 und nicht 2007 in Kraft.

Der Fall in dem nur eine Frau ausgewisen wurde spielt sich in Deutschland und nicht in der Schweiz ab. Wenn auch das Grundprinzip des Asyl- und Ausländerrechts das gleiche ist, sind die Gesetze, die Rechtssprechung, die Möglichkeiten unterschiedlich. So oder so, ohne genaue Kenntnisse und Analyse des Falles kann keine verlässliche Auskunft gegeben werden.
Aber auf einige Punkte möchte ich antworten:

1. Eine Nichtabschiebung (auch nach Abschiebehaft) ist durchaus möglich (z.B. nicht erhältliche Dokumente, nachträgliches bekanntwerden von Gründen die einer Rückführung entgegen stehen. maximal mögliche Inhaftierungszeit ist erreicht, Verstoss gegen Bundesrecht oder int. Vereinbarungen wie beispielsweise Dublinerabkommen, etc.)

2. Eine Verehelichung ist ohne die normalerweise notwendigen Dokumente dann möglich, wenn diese nachweislich nicht erhältlich sind (in der Schweiz ist die jeweils zuständige kantonale Aufsichtsbehörde über die Zivilstandsämter zuständig). 3. In der Schweiz macht sich nicht nur der Ausländer ohne Bewilligung strafbar, sondern jede Person die einem solchen Ausländer Unterkunft gewährt (Verstoss gegen die ANAG/ANAV). (ANAG/ANAV = Bundesgesetz, respektive Verordnung, zu Aufenthalt und Niederlassung).

3. Der Kosovo steht auf der Negativliste (Liste der verfolgungssicheren Staaten). Ein Asyl wird nur in ganz speziellen Fällen gewährt.

4. Das Zweitstaatenabkommen (z.B. Deutschland-Schweiz) führt dazu, dass Flüchtlinge die über beispielsweise Deutschland in die Schweiz kommen, ihr Asylgesuch in Deutschland zu stellen haben.

cristiano

Verfasst: So, 08. Okt 2006, 19:50
von selvie
hi,
Christiano, von wo weisst Du so gut bescheid? Darf ich annehmen, dass Du auf einer Behörde oder sowas arbeitest?
Gruss Selvie

Verfasst: So, 08. Okt 2006, 20:04
von cristiano
Hoi Selvie

Nein. Ich arbeite nicht bei der Behörde und habe auch nie dort gearbeitet.

Gruss

cristiano

Verfasst: So, 08. Okt 2006, 22:47
von djdacrime
Also wenns von beiden Seiten aus geplant ist finde ich es in Ordnung. Jedoch weiss ich nihct warum alle nach Deutschland wollen kenn das von meinen Cousins. Hier gibts mitlerweile auch genauso viel arbeit wie anders wo nämlich kaum. Naja aber zurück zum thema wenn man(n) jedoch die Große Liebe Vorspielt ist das, das aller letzte ist klar. Niemand hat es gern ein Mittel zum Zweck zu sein. Man muss aber auch dazu sagen das es in Deutschland verschärftere kontrollen gibt. die checken wirklich alles wenn jemand seine Ehefrau oder Ehemann rüber holt. Von Kleider schrank bis zur schminke im Badezimmer.

Verfasst: Mo, 09. Okt 2006, 10:15
von shpirt81
Also ich bin der Meinung, wenn beide Parteien Bescheid wissen, das es nur zum Schein ist, zwecks Papiere, dann ist es ok.
Und wenn dann noch etwas Geld fliesst..... :wink:

Aber es ist nun mal meistens so, das man die Liebe vortäuscht und ich denke das muß nicht sein, wenn er nur die Papiere will, dann kann er das doch auch sagen, oder.....?!

Ich sehe auch viele (ausländische) Paare, also wo der Mann Ausländer ist, die total verschieden sind, d.h. wo der Mann 20 ist und die Frau schon 50 oder so, da sieht man auch, das es nur wegen der Papiere ist. So denke ich jedenfalls.

LG
Shpirt81

Scheinehe

Verfasst: Mo, 09. Okt 2006, 11:11
von germantiger
Strafbarkeit einer Scheinehe. Es gibt ein Urteil des Oberlandesgerichts in Duesseldorf, das besagt, dass das Eingehen einer Scheinehe, d.h die Ehe soll nur den Aufenthalt des Auslaenders ermoeglichen den Strafttatabesatnd des Einschleusens gemäß § 92 a AuslG erfuellt OLG Düsseldorf (22.12.1999 - 2b Ss 542/99)
So schnell kann man also straffaellig werden wenn man jemanden einen "Gefallen" tut. Dies macht sich dann besonders gut im poliz. Fuehrungszeugnis z.B bei Bewerbungen


shpirt81 hat geschrieben:Also ich bin der Meinung, wenn beide Parteien Bescheid wissen, das es nur zum Schein ist, zwecks Papiere, dann ist es ok.
Und wenn dann noch etwas Geld fliesst..... :wink:

Aber es ist nun mal meistens so, das man die Liebe vortäuscht und ich denke das muß nicht sein, wenn er nur die Papiere will, dann kann er das doch auch sagen, oder.....?!

Ich sehe auch viele (ausländische) Paare, also wo der Mann Ausländer ist, die total verschieden sind, d.h. wo der Mann 20 ist und die Frau schon 50 oder so, da sieht man auch, das es nur wegen der Papiere ist. So denke ich jedenfalls.

LG
Shpirt81

Verfasst: Mo, 09. Okt 2006, 11:28
von shpirt81
@germantiger

Liebe Grüße nach Prishtina!!

Du hast mit Sicherheit Recht, was du da sagst, aber machen wir uns nichts vor, es gibt genügend Leute (Frauen), die so etwas machen, kenne persönlich auch welche.

Verfasst: So, 15. Okt 2006, 16:11
von Pirat
für ein paar fr. 1'000.-- lohnt sich das risiko und die mühen einer scheinehe sicher nicht.

als ehepartner muss man bspw. für einander einstehen. was ist, wenn der scheinehepartner hohe schulden macht? etc.

ich weiss auch nicht, wie ihr auf die idee kommt, dass eine ehedauer von 3 jahren reichen sollte. bei einer scheidung nach 3 jahren muss die person in der regel zurück.

Verfasst: So, 15. Okt 2006, 16:17
von selvie
Hi,
Doch, 1 jahr reicht schon, dann scheidung eingeben, der andere partner will sich nicht scheiden lassen, dann zieht sich dass 4 jahre hin, dann wird man automatisch geschieden. sind dann also 5 jahre, und genau die braucht man in der Schweiz, um die Aufenthaltsbewilligung c zu bekommen, gell?

Verfasst: So, 15. Okt 2006, 19:25
von Pirat
nein, heute zieht sich dies nicht mehr vier jahre hin; das gesetz wurde geändert, weil es zu viel missbrauch gab.

ja, fünf jahre reichen für das c - nicht aber drei!

Verfasst: So, 15. Okt 2006, 19:36
von Darleen17
Pirat hat geschrieben: ja, fünf jahre reichen für das c - nicht aber drei!
In der Schweiz vielleicht nicht, in Deutschland schon. Ich hab den Thread nicht ganz verfolgt, weiss daher leider nicht genau, ob ihr über Deutchland oder der Schweiz diskutiert :oops: .

Verfasst: So, 15. Okt 2006, 19:53
von Pirat
ich sprach von der schweiz.