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Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 20:25
von daylight
Darleen17 hat geschrieben:Für mich ist es in jedem Falle strafbar. Egal ob das Tier verletzt wird oder nicht. Und welches Tier wird dabei nicht verletzt? Die, die nicht verletzt werden, da kommt er nicht dran :D
doch mit ner treppenleiter :oops:

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 20:26
von ALI_BENGALI
GOOOOOOOOOOO ALTERSHEIM GOOOOOOOOO





:wink: :lol: 8) :lol: :wink: :lol: :lol: :wink:

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 20:26
von Darleen17
Hab das ergoogeln können. Also in jedem Falle strafbar. Und das ist auch gut so

Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens hat der Ständerat heute Vormittag die Verletzung der tierlichen Würde in Art. 25 Abs. 1 lit. des neuen Tierschutzgesetzes unter Strafe gestellt und ist damit der Auffassung des Nationalrats gefolgt. Die Bestimmung bedeutet eine fundamentale Grundlage für die Umsetzung des Schutzes der Würde der Kreatur, der auch auf Druck der Stiftung für das Tier im Recht bzw. ihrer Vororganisation bereits seit 1992 auf Verfassungsebene statuiert ist. Endlich strafbar werden damit insbesondere auch sexuelle Handlungen mit Tieren (Zoophilie), die bislang nur dann sanktionierbar waren, wenn den verwendeten Tieren nachweislich erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden. Zoophilie ist in unserer Gesellschaft aufgrund hoher Dunkelziffern weit verbreiteter als dies allgemein angenommen wird und stellt generell, d.h. unabhängig von allfälliger physischer Gewaltanwendung, ein erhebliches Tierschutzproblem dar. Die Stiftung für das Tier im Recht weist seit Jahren mit Nachdruck auf dieses Problem hin und ist hoch erfreut darüber, dass das Schweizer Parlament nun endlich den Mut zeigte, das jahrzehntelange Tabuthema aufzugreifen und Sexualität mit Tieren generell zu verbieten.

Keine Einigung wurde indes betreffend die Deklarationspflicht (Art. 5) erreicht. Bedauerlicherweise hat der Ständerat auch die – aus Sicht des Tierschutzes bereits erheblich abgeschwächte – Fassung des Nationalrats abgelehnt und an diesen zurückgewiesen. Die Stiftung für das Tier im Recht hofft jedoch, dass das Parlament in den nächsten Tagen auch in diesem Punkt noch eine befriedigende Lösung finden möge.

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 20:28
von ALI_BENGALI
Aiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii guck dir die darleeeeeeeeeeen an sooooo lieb danke für die arbeit mpuuuuuuuuuuuuuuuuq

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 20:28
von Darleen17
Völlig unrelevant, aber ich hab noch mehr ergoogelt und es ist wohl doch nicht so ganz schlüssig, ob und wie weit strafbar. Aber hat auch mit dem Thema nichts zu tun.

:wink:

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 20:33
von ALI_BENGALI
also meiner meinung sollte es keine tabus geben man sollte machen wozu man lust hat ob das oral , anal reiterstellung etc is egal einfach gut soll es sein udn ein bisschen dirty

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 20:33
von daylight
na dann ist es ab jetzt strafbar.... war bislang aber nicht so

ich finde es voll richtig... weißt ja dass ich tierlieb bin
unsere gesetzte bzgl. tierschutz sind in jeder hinsicht zu lasch.


aber nun zurück zum thema :lol:
wer hat noch was beizutragen B-)

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 20:36
von Baton84
Diese Claudia2008 sollte gelöscht werden!!
Als sie nicht hier war, war alles noch ruhig und idyllisch!!:D


Sie bringt alles durcheinander!! Jetzt kommt sie noch mit solchen Themen, über die man nicht reden sollte :shock:

:D :D

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 20:37
von ALI_BENGALI
baton bitte thema nochmals durchlesen

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 20:56
von Nazlibebek
bin noch einmal fündig geworden..


Oralverkehr

Die Mehrheit der Gelehrten machen keine Einschränkungen und berufen sich auf folgenden Vers:

"Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft." (2:223)." (Übersetzung Bubenheim/Elyas)

Dies heißt, dass die sexuelle Beziehung innerhalb der Ehe in jeder Art erlaubt ist, es sei denn, sie wurde ausdrücklich verboten. Ausdrücklich verboten wurde
Analverkehr und Geschlechtsverkehr während der Menstruation.

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 21:11
von amina
@nazlibebek
die, die nicht willig sind zu heiraten..
:? he, versteh ich nicht :?:
ist das eine ausage von dir oder steht das im kuran?
wer fällt unter die spate willig?

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 21:13
von Nazlibebek
@ amina

ist doch logisch...: würdest du jem heiraten können der nicht denn willen hat mit dir zu heiraten!?

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 21:13
von daylight
also frauen sind sozusagen das saatfeld.....

weiter nichts :?

da kommt mir doch gleich der spruch hoch

" wer wind säet..... wird sturm ernten " auf dem saatfeld :evil:

das kann für manchen mann aber böse ins auge gehen :wink:

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 21:13
von ALI_BENGALI
amina hat geschrieben:@nazlibebek
die, die nicht willig sind zu heiraten..
:? he, versteh ich nicht :?:
ist das eine ausage von dir oder steht das im kuran?
wer fällt unter die spate willig?

auf diese antwort warte ich auch schon ja seit langem :cry: :cry:

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 21:18
von amina
@nazli

nee voll nicht logisch....
erklär mir das bitte mal etwas näher...
ich will und er nicht?

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 21:23
von Nazlibebek
ALI_BENGALI hat geschrieben:
Nazlibebek hat geschrieben:was soll schon sein..man sündigt..
aber das ist zwischen der person die gesündigt hat und ALLAH bzw Gott..

Jeder wie ers mag und für richtig hält....


hab noch etwas interessantes gefunden:


Wie steht der Islam zu außerehelichen Beziehungen?

Außerhalb der Ehe ist es nicht erlaubt mit einer Person, die man heiraten kann, Zärtlichkeiten auszutauschen oder gar Beischlaf zu haben. Dies gehört zur Moral und Ethik des Islam, der in der Ehe die gesunde Institution für ein Zusammenleben zwischen Mann und Frau sieht, in der die kommende Generation erzogen wird. Darüber hinaus müssen Situationen vermieden werden, die dazu führen können, dass es zu einer nicht erlaubten sexuellen Beziehung kommen kann.


und welche kann man nicht heiraten


das war meine antwort auf die frage von ali_bengali...

welche kann man nicht heiraten? Antwort: mann (jetzt nur mal auf die männer bezogen) kann nur die frau heiraten, die den willen hat mit diesem mann (in diesem fall zb ali_bengali):) zu heiraten...

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 22:32
von 2po2
Also in den Anal-Kanal möchte ich nicht unbedingt rein :D :D :D Wenn es jemand braucht, soll er es machen aber ich finde es wiederlich. Ansonsten geht da schon einiges ohne jetzt konkret meine Vorlieben zu nennen :D :D

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 23:51
von daylight
neeee

da kommen dann ja auch keine schönen ditis raus :lol:

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 23:53
von Darleen17
Didi? Das riecht nach Ärger liebe Daylight :twisted: :lol:

Verfasst: Mi, 08. Aug 2007, 23:53
von daylight
Darleen17 hat geschrieben:Didi? Das riecht nach Ärger liebe Daylight :twisted: :lol:
er heißt diti... habs schon geändert