Verfasst: Sa, 07. Jul 2007, 20:07
Im Härtefall ist die doppelte Staatsbürgerschaft auch Erwachsenen erlaubt, z.B. wenn man nachweisen kann, dass man alles Erdenkliche getan hat, um entlassen zu lassen, der Heimatstaat dies aber ablehnt.
Seit 2006 gibt es ein Gesetz, das besagt, dass Kosovo-Albaner automatisch die doppelte bekommen, d.h. sie müssen dies nicht nachweisen, da wohl bekannt ist, dass der serbische Staat diesbezüglich Probleme macht.
Seit 2006 gibt es ein Gesetz, das besagt, dass Kosovo-Albaner automatisch die doppelte bekommen, d.h. sie müssen dies nicht nachweisen, da wohl bekannt ist, dass der serbische Staat diesbezüglich Probleme macht.