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Re: Frage zum Aufenthalt

Verfasst: So, 04. Feb 2007, 18:27
von claudia69
Mitgegangen bin ich auch immer,aber nicht weil ich mußte,sondern weil ich auch immer der Meinung war das es einen besseren eindruck macht,und wie gesagt : Unterschreiben musste ich nie was,und ich wurde auch nie in ihrgendwelcher Art und Weise befragt,oder sonst ihrgendwas.

Verfasst: Mo, 05. Feb 2007, 18:29
von bluemelinchen
Naja wie gesagt, ich kenne mich da nicht aus. Er hat mir erzählt, das es nun wohl 5 Jahre sind. Im Sommer werde ich hoffentlich schlauer sein!Danke für eure Antworten

Verfasst: Mo, 05. Feb 2007, 18:43
von ZanaR
Hallo,

ich habe das im Net gefunden. Es sind jetzt 3 Jahre, dann gibt es die unbefristete Aufent.:

a) Gültigkeitsdauer der AufenthaltsgenehmigungenDie
Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel zunächst auf drei Jahre befristet erteilt. Anschließend erhält der ausländische Ehepartner eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn die gesetzlich benannten Integrationsbedingungen erfüllt sind.

Nach fünfjährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis kann die Aufenthaltsberechtigung beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (also insbesondere bei gesichertem Lebensunterhalt, ausreichendem Wohnraum, mündlichen Kenntnissen der deutschen Sprache, Leistung von sechzig Monatsbeiträgen zur Rentenversicherung oder vergleichbaren Aufwendungen, keinen schwer wiegenden Verurteilungen und Nichtvorliegen anderer Ausweisungsgründe) als besonders starke Aufenthaltssicherung erteilt werden.

Und da kann man einiges nachlesen:
http://www.justlanded.com/deutsch/germa ... ausl_ndern

Verfasst: Mo, 05. Feb 2007, 18:48
von bluemelinchen
hey ganz lieben dank. ich schau mich gleich mal auf der seite um!