also soweit ich weiß, haben väter von unehelichen kindern,nicht
die gleichen rechte wie väter nach einer scheidung.
natürlich hat der vater eines unehelichen kindes auch ein umgangsrecht.
aber was wen SIE es ihm verweigert ??????
dann muß er es gerichtlich durchsetzen --- glaube nicht, dass diesem Typ daran etwas liegt.
soll sie etwa sagen vater unbekannt ???????????
sie wird eingehend befragt werden vom jugendamt und dann soll sie sagen
"sorry leute - ich kann mich an meine ONS nicht mehr erinnern"
ich habe keinem nach dem namen gefragt ??? Halloooooooo
da wird sie doch gleich als sch.lampe abgestempelt.
es ist ihre pflicht ihn als vater zu benennen
und das der gezahlte unterhalt vom amt wieder der allgemeinheit angelastet wird...
nee..... da bin ich voll dagegen
wer ein kind in die welt setzt, der soll auch zahlen !!!!!!!
sie wird noch viel aufgeben müssen, wenn sie mit 18 schon ein kind erziehen muss.
und falls er augenblicklich nicht zahlungsfähig ist, wird das jugendamt mit den zahlungen in vorlage treten.
aber die behörden werden es sich irgendwann von ihm zurück holen,
jedenfalls solange er in deutschland leben wird und einkommen hat - und das ist total richtig so!!!
und seine familie ????? tztzt hätt er sich überlegen können, als er sie geschwängert hat.
ich hoffe dieses kind wird es bei seiner mutter gut haben.
liebe nadja,
du wirst viel von deiner jugend einbüßen müssen
es wird schwerer für dich sein als du es dir heute vorstellst
wieso wir ein gebildetes mädchen in der heutigen zeit mit 18 schwanger ungewollt schwanger ??????
sorry dafür fehlt mir allerdings auch jegliches verständnis???
nadja ich wünsche dir und deinem baby trotzdem alles gute
und mach auf jeden fall deine schule fertig, es geht auch mit baby
und deine familie hast du ja auch noch.
lg
daylight