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Verfasst: Di, 15. Dez 2009, 22:35
von krenari
wir führen seit mehr als 3 jahren eine fernbeziehung. natürlich ist es nicht leicht, dennoch weiss man wirklich das die liebe nicht nur stärker wurde, sondern auch immer noch hält und die liebe stark ist.

wir hatten, jeder für sich, arge probleme, die erst ende des jahres sich geschlichtet haben, somit hoffe ich das wir es nun auch endgültig nächstes jahr angehen werden zu heiraten.

Verfasst: Di, 15. Dez 2009, 22:42
von sinnesrausch
scheint schwirig zu sein partnern aus dem ausland nach D.ZH zu holen oder sehe ich was falsch
wird mehr verlang als früher ,wie ist es eigentlich ?
wie hoch soll der lohn eigentlich sein nur so aus neugier frag ich.

Verfasst: Di, 15. Dez 2009, 23:21
von Kira
sinnesrausch hat geschrieben:scheint schwirig zu sein partnern aus dem ausland nach D.ZH zu holen oder sehe ich was falsch
wird mehr verlang als früher ,wie ist es eigentlich ?
wie hoch soll der lohn eigentlich sein nur so aus neugier frag ich.


Es wird nur Schwierig den Mann aus dem Ausland zu holen wenn man ihn dann in Deutschland Heiraten will ,da muss man ein Einkommen nachweisen ansonsten nicht ,wenn man ihn im Ausland Heiratet muss kein Einkommen nachgewiesen werden der Famielien / Ehegattennachzug zu Deutschen erfordert kein Einkommen oder Lohn .

Hier


Familiennachzug zu Deutschen

Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll


§ 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG



§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge


Das Gilt Für Deutschland ,bei der Schweiz kenn ich mich nicht aus aber die Gesetzte sind da anders als in Deutschland

Verfasst: Di, 15. Dez 2009, 23:32
von sinnesrausch
danke dir
dann spiel keine rolle wenn man unten zb.in MZ heiratet
ob man hier in D vollzeit arbeitet,oder teilzeit parallell studium/ausbildung
hab ich richtig verstanden

dann ist es doch nicht so schwer wie ich dachte, da ich fehrnbeziehungen gelesen habe dachte ich aus diesem grund haben die es schwer.
mit den lohn,... ist jetzt meine frage beantwortet warum.danke

Verfasst: Di, 15. Dez 2009, 23:39
von Kira
sinnesrausch hat geschrieben:danke dir
dann spiel keine rolle wenn man unten zb.in MZ heiratet
ob man hier in D vollzeit arbeitet,oder teilzeit parallell studium/ausbildung
hab ich richtig verstanden

dann ist es doch nicht so schwer wie ich dachte, da ich fehrnbeziehungen gelesen habe dachte ich aus diesem grund haben die es schwer.
mit den lohn,... ist jetzt meine frage beantwortet warum.danke
Bitteschön gern geschehen :wink: keine Ursache

Wenn du noch fragen hast kannst gern fragen oder ich geb dir mal einen Link da kannst dich auch gern mak durchlesen vieleicht ist was für dich für deinen Fall dabei .
DA sitzen die Experten für solche Fragen :wink:


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Verfasst: Mi, 16. Dez 2009, 0:44
von sinnesrausch
oh mein gott da muss ich wirklich mir genügend zeit nehmen
danke nochmals

Verfasst: Mi, 16. Dez 2009, 0:46
von Kira
sinnesrausch hat geschrieben:oh mein gott da muss ich wirklich mir genügend zeit nehmen
danke nochmals

Bitte Bitte ,ja dazu braucht man Zeit ,aber da wird einem Geholfen :wink:
Hoffe du findest was ,wo dir weiter Hilft

Lg Kira

Verfasst: Mi, 16. Dez 2009, 0:57
von ajshe
Hab gerade eine Fernbeziehung hinter mir und sage "Nie wieder!" Die Eifersuchtsanfälle meines "Partners" gingen mir schnell auf die Nerven und dieses Herumgereise schlaucht auch, kostet auch einiges an Geld. Nee, ich hab's ausprobiert und bald wieder beendet. Nix für mich!

Verfasst: Mi, 16. Dez 2009, 1:27
von Klara
Also ich finde wenn man vorher schon zusammen gelebt hat und dann ein Partner in die Fremde ziehen muss, kann eine Fernbeziehung das ganz gut überstehen, sofern Liebe/Vertrauen vorhanden ist natürlich.

Verfasst: Mi, 16. Dez 2009, 7:47
von a.letaj
Hallo Darleen17

ja wir haben uns in der Zeit sehr viel gesehen so gut es ging halt auch.

Wenn alles gut geht kommt er bald zu mir.

Wird nicht mehr lange dauern


LG

A.Letaj

Verfasst: Mi, 16. Dez 2009, 16:29
von Darleen17
Dann ist ja ein Ende in Sicht, daß freut mich für euch. Hoffentlich hast du ihn schnell bei dir. Ich drück euch die Daumen.