sinnesrausch hat geschrieben:scheint schwirig zu sein partnern aus dem ausland nach D.ZH zu holen oder sehe ich was falsch
wird mehr verlang als früher ,wie ist es eigentlich ?
wie hoch soll der lohn eigentlich sein nur so aus neugier frag ich.
Es wird nur Schwierig den Mann aus dem Ausland zu holen wenn man ihn dann in Deutschland Heiraten will ,da muss man ein Einkommen nachweisen ansonsten nicht ,wenn man ihn im Ausland Heiratet muss kein Einkommen nachgewiesen werden der Famielien / Ehegattennachzug zu Deutschen erfordert kein Einkommen oder Lohn .
Hier
Familiennachzug zu Deutschen
Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll
§ 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Das Gilt Für Deutschland ,bei der Schweiz kenn ich mich nicht aus aber die Gesetzte sind da anders als in Deutschland