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Verfasst: Fr, 08. Aug 2008, 16:37
von Darleen17
Ja, daß hatte ich auch gelesen, aber deine 3 in deinem Beitrag war vor meinem Beitrag noch eine 5.

Aber ist ja auch nicht weiter wild, hier schlägt uns wohl die Technik ein Schnippchen. :D

Verfasst: Fr, 08. Aug 2008, 17:49
von a.letaj
Genau


Ich habe nichts an meinen Beiträge geändert das würde man auch sehen.

Verfasst: Fr, 08. Aug 2008, 17:53
von Darleen17
Na eben nicht. Ich hab auch schon oft was editiert, wenn ich einen Fehler entdeckt habe und manchmal sieht mans und manchmal nicht. Ist mir bei anderen auch schon aufgefallen, wenn sie etwas im Text verändert haben. Darauf ist leider nicht immer verlass, aber ist ja auch Jacke wie Hose. :wink:

Verfasst: Fr, 08. Aug 2008, 18:20
von a.letaj
genau...

Verfasst: Di, 12. Aug 2008, 11:47
von arta75
Hallo selvie,

Ich meinte schon die Schweiz, habe aber von einer Trennung geschrieben nicht von der Scheidung.
Ist mir klar, dass nach einer Scheidung der oder die jenige die Aufenthaltsbewilligung wieder verliert. Ausser sie sind 5 Jahre verheiratet und er hat den Ausweis C.

Grüessli
arta75

Verfasst: Di, 12. Aug 2008, 14:44
von selvie
Ja aber das mit den 5 Jahren stimmt nur bedingt, also:

Mann kann sich nach einem 1 Jahr trennen und zum beispiel ein partner will die Scheidung, der andere nicht.Nun haben wir ja dieses Gesetz, dass sich die Scheidung nicht ewig hinziehen tut, dass wenn einer will und der andere sich dagegen stellt und sich nicht scheiden lassen will, dass man dann automatisch nach 4 Jahren geschieden wird.Ob der andere nun will oder nicht.
Dass ist der Hacken und die, die es wissen können das ausnutzen und das finde ich auch nicht in Ordnung.Somit also 1 Jahr verh. bleiben, dann reicht der Mann z.b. die Scheidung ein und nach 4 Jahren ist er geschieden und hat trotzdem die Bewilligung.
Ich kenne 2 Schweizerinnen, bei denen ist das so gelaufen, beide Männer wollten nach einem Jahr auf einmal nicht mehr...zzzz..

Verfasst: Di, 12. Aug 2008, 17:24
von a.letaj
Also unser Gesetzt ist ,man muss 2 Jahre gerichtlich getrennt sein den kann man sich scheiden lassen ob der ander wil oder nicht.Dan gibt es noch eine scheidung auf unzumutbarkeit die geht schneller.


Und das mit den 5 Jahren das stimmt auchnicht mehr das war einmal es wird immer zu fall zu fall überprüft.

Ich rede aus eigene erfahrung.

Gruss
A.Letaj