Verfasst: Mi, 24. Okt 2007, 17:04
@skenderbe
Bist Du wahnsinnig. Wie käme ich dazu, Deine Eltern ausgewiesen zu wünschen ??? Oder sind Deine Eltern kriminell ? Ich denke nicht!
Wegen der Ausweisung von Schweizern liegst Du falsch. Ich kenne einige Ausweisungsfälle. Der letzte war aus Indonesien.
Vorsicht! Du musst Asyl- und Ausländerrecht strikte auseinander halten. Das sind zwei verschiedene Gesetze. Es stimmt zwar, dass gewisse ausländerrechtliche Bestimmungen ausdrücklich auf das Ausländerrecht verweisen oder, dass analog gehandelt wird. Ein Asylant fällt erst in das Ausländerrecht, nachdem sein Asylgesuch definitiv abgelehnt wurde. Bei einem Asylant darf (und kann meist auch gar nicht) gar nicht auf sein früheres Leben abgestellt werden. Wir haben ja da vor gut einem Jahr einen Fall gehabt, bei dem Serbien die Ausweisung forderte, das EJPD (Blocher !!!) aber der Ausweisung nicht statt gab, da es davon aus ging, dass es sich um vorgeschobene Gründe handelte.
Ich habe in wohlweislicher Vorsicht geschrieben:
und habe nach wie vor ausländische Freunde, die meine Ansicht kennen und in vielen Punkten (vielen, nicht allen) gleicher Meinung sind wie ich.
Also, „….. und in vielen Punkten (vielen, nicht allen) …..
Freundschaft hängt nicht vor 100% Uebereinstimmung ab!!!
Gibt es Ausländer mit Schweizer Pass? Wer den Schweizer Pass hat, ist Schweizer und ist in der Schweiz als solcher zu behandeln. Selbst wenn er doppelte Nationalität / Bürgerschaft, also 2 Pässe besitzt
Bist Du wahnsinnig. Wie käme ich dazu, Deine Eltern ausgewiesen zu wünschen ??? Oder sind Deine Eltern kriminell ? Ich denke nicht!
Wegen der Ausweisung von Schweizern liegst Du falsch. Ich kenne einige Ausweisungsfälle. Der letzte war aus Indonesien.
Vorsicht! Du musst Asyl- und Ausländerrecht strikte auseinander halten. Das sind zwei verschiedene Gesetze. Es stimmt zwar, dass gewisse ausländerrechtliche Bestimmungen ausdrücklich auf das Ausländerrecht verweisen oder, dass analog gehandelt wird. Ein Asylant fällt erst in das Ausländerrecht, nachdem sein Asylgesuch definitiv abgelehnt wurde. Bei einem Asylant darf (und kann meist auch gar nicht) gar nicht auf sein früheres Leben abgestellt werden. Wir haben ja da vor gut einem Jahr einen Fall gehabt, bei dem Serbien die Ausweisung forderte, das EJPD (Blocher !!!) aber der Ausweisung nicht statt gab, da es davon aus ging, dass es sich um vorgeschobene Gründe handelte.
Ich habe in wohlweislicher Vorsicht geschrieben:
und habe nach wie vor ausländische Freunde, die meine Ansicht kennen und in vielen Punkten (vielen, nicht allen) gleicher Meinung sind wie ich.
Also, „….. und in vielen Punkten (vielen, nicht allen) …..
Freundschaft hängt nicht vor 100% Uebereinstimmung ab!!!
Gibt es Ausländer mit Schweizer Pass? Wer den Schweizer Pass hat, ist Schweizer und ist in der Schweiz als solcher zu behandeln. Selbst wenn er doppelte Nationalität / Bürgerschaft, also 2 Pässe besitzt