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Mirlinda07
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Umgangsrecht trotz Gewalt

Mi, 28. Mär 2007, 9:32

Hallo Leute!
Ich hab mal eine Frage an euch,weil ich auch nicht weiter weiß.Eine gute Bekannte von mir,fragt mich jeden Tag,was sie machen soll und ob ich ihr helfen kann,aber ich weiß mir keinen Rat mehr.Die junge Frau ist Kosovo-Albanerin und hat einen 5 Monate alten Sohn von einem Albaner,der Asylbewerber ist.Dieser Mann hat sie lange misshandelt und deshalb ist die Frau in den Frauenschutz geflohen und hat sich eine Verfügung geholt,dass er sich ihr und dem Kind nicht nähern darf.Sie hat den Mann auch nicht als Vater angegeben,trotzdem hat er jetzt vor Gericht eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und gleichzeitig das Umgangsrecht eingereicht.Allerdings ist das alles total kompliziert und verwirrend bei ihr,denn sie war 5 Jahre mit einem,in Deutschland geborenen Albaner verheiratet,hat 5 Jahre gearbeitet und auch ihr Unbefristet schon.Nun lebt sie aber in Scheidung,der Ehemann steht aber offiziell als Vater des Babys in der Geburtsurkunde.Irgendwie hat der auch schon die Vaterschaft bestritten und wohl auf den Behörden gesagt,sie hätten eine Scheinehe geführt.Jetzt hat sie Angst,dass er damit durchkommt und sie Deutschland bald verlassen muß.Doch noch mehr setzt ihr das Problem mit dem Kindesvater zu.Er hat wohl gute Chancen,das Umgangsrecht zu bekommen,obwohl er stark gewalttätig ist.Er hat gedroht,sie umzubringen und das vor der Frau vom Gewaltschutzprogramm.Er denkt,dass er Aufenthalt bekommt,weil er ein Kind hat,interessiert sich aber nicht wirklich für den Kleinen.Die Albanerin war mehrfach beim Anwalt und Jugendamt,aber ihr wurde gesagt,dass er das Recht auf seiner Seite hat.Die Geschichte ist total verrückt,aber sie fragt mich ständig um Hilfe.Heute Nachmittag soll ich zu ihr kommen,um ihr ihre Rechte zu erklären,aber ich dachte immer,dass man einem Mann das Umgangsrecht verwehren kann,wenn solche Sachen passiert sind.Ebenfalls hab ich ihr gesagt,dass sie ihren Aufenthalt nicht einfach so verlieren kann,nur weil der Ehemann nach 5 Jahren plötzlich meint,es wäre eine Scheinehe gewesen.Ich weiß nicht mehr,was ich ihr noch sagen soll.Bitte sagt mir eure Meinung,denn sie tut mir leid und hat echt Angst.

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daylight
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Mi, 28. Mär 2007, 10:34

hallo mirlinda,

das hört sich kompliziert an, ich würde der frau raten einen
rechtsanwalt zu befragen.
wenn sie kein geld hat ruf beim gericht an, es gibt eine prozesskostenhilfe-stelle
oder so.....


dann bekommt die einen beratungsschein für den anwalt


danach ruft noch die rechtsanwaltskammer an... in eurer stadt (oder der nächstgrößten )
die kammer schickt ein liste mit anschriften von rechtsanwälten die auf sowas spezialisiert sind. ich denke mal familienrecht !!

hier muß ganz klar ein fachmann ran

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Mirlinda07
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Mi, 28. Mär 2007, 10:52

Das hat sie ja schon gemacht.Der Anwalt hat ihr ja gesagt,dass sie keine guten Chancen hat.Zumindest hat sie mir das so erzählt.Ist echt eine undurchsichtige Geschichte. :roll:

mogli_at
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Mi, 28. Mär 2007, 11:08

Also erstens muß wohl mal die Vaterschaft festgestellt werden bevor über ein Umgangsrecht verhandelt werden kann.
Wenn es aktenkundig ist, daß er gewalttätig ist/war wird wahrscheinlich nur ein betreutes Umgangsrecht in Frage kommen.
Sie kann nur langsam einen Schritt nach dem andren machen und ein Problem nach dem andren lösen. Hat sie keine Familie hier?
Das sie Angst hat kann ich schon verstehen, aber irgendwie ist sie an der ganzen Miserie nicht so ganz unschuldig.
Da muß sie jetzt durch, eins nach dem andren...

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daylight
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Mi, 28. Mär 2007, 11:08

war es ein fachanwalt ???

oder nur so ein wald und wiesen.....advokat - der alles macht ????

daher mein ratschlag mit der anwaltskammer!!



der unterschied ist so wie...... hausarzt und facharzt
und da gibt es gewaltige unterschiede

Tomcat
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Mi, 28. Mär 2007, 11:14

Wenn sie verheiratet ist und ein Kind bekommt, gilt der Eheman per Gesetz als Vater des Kindes, egal, wer tatsächlich der Vater ist. Allerdings kann der Ehemann die Vaterschaft anfechten.

Erst nachdem die Vaterschaft durch den Ehemann erfolgreich angefochten wurde, kann es im Hinblick auf die Vaterschaft des Exfreudes verfahrenstechnisch überhaupt weitergehen.

Demnach hat der tatsächliche Vater des Kindes bis zur erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft durch den Ehemann keine Rechte und Pflichten, weil er bis zur Feststellung der eigenen Vaterschaft mit Kind offiziell nichts zu tun hat. Falls das ohne Zustimmung der Mutter überhaupt möglich ist, was ich nicht weiss.

In diesem Sinne sollte sie sich auf den Standpunkt stellen, dass sie von irgendeinem gewaltätigem Exfreund bedroht wird und sich entsprechend verhalten. Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratungsstellen. Mit dem Kind hat das, zumindest offiziell und bis auf weiteres, nichts zu tun.

http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beis ... ellt-.html

@daylight

Die Listen der Anwaltskammern sind mit Vorsicht zu geniessen. Da lassen sich häufig auch Anwälte für alle möglichen Tätigkeitsschwerpunkte eintragen, weil sie nicht genug zu tun haben und Mandanten suchen.

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Mirlinda07
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Mi, 28. Mär 2007, 11:18

Es war ein Anwalt für Familienrecht.Dass mit dem betreuten Umgang hätte der wohl vorgeschlagen,will sie aber nicht.Sie hat ihre Mutter hier und den Bruder,mit dem sie wohl keinen Kontakt mehr hat.Die ganze Familie ist merkwürdig.Irgendwie will auch kein Albaner was mit denen zutun haben,weil die frau halt keine typische Albanerin ist,sondern wohl nur Mist gebaut hat.Ich werde ihr dass mit der Anwaltskammer heut empfehlen.Auch werde ich mal mit zum Jugendamt gehen,da sie wahrscheinlich auch sprachliche Probleme hat.sicher ist sie zum Teil selbst Schuld an der Situation,aber ihr sollte trotzdem geholfen werden.Hoffentlich lernt sie aus ihren Fehlern.

mogli_at
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Mi, 28. Mär 2007, 11:22

Ich versteh nur nicht ganz wieso die ganze Zeit über ein Umgangsrecht gesprochen wird wenn doch noch nicht mal die Vaterschaft festgestellt ist.
Also irgendetwas hats da doch.
Entweder sprachliche Probleme oder keine Ahnung.

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Mirlinda07
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Mi, 28. Mär 2007, 11:23

Tomcat hat geschrieben:Wenn sie verheiratet ist und ein Kind bekommt, gilt der Eheman per Gesetz als Vater des Kindes, egal, wer tatsächlich der Vater ist. Allerdings kann der Ehemann die Vaterschaft anfechten.

Erst nachdem die Vaterschaft durch den Ehemann erfolgreich angefochten wurde, kann es im Hinblick auf die Vaterschaft des Exfreudes verfahrenstechnisch überhaupt weitergehen.

Demnach hat der tatsächliche Vater des Kindes bis zur erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft durch den Ehemann keine Rechte und Pflichten, weil er bis zur Feststellung der eigenen Vaterschaft mit Kind offiziell nichts zu tun hat. Falls das ohne Zustimmung der Mutter überhaupt möglich ist, was ich nicht weiss.

In diesem Sinne sollte sie sich auf den Standpunkt stellen, dass sie von irgendeinem gewaltätigem Exfreund bedroht wird und sich entsprechend verhalten. Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratungsstellen. Mit dem Kind hat das, zumindest offiziell und bis auf weiteres, nichts zu tun.

http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beis ... ellt-.html

@daylight

Die Listen der Anwaltskammern sind mit Vorsicht zu geniessen. Da lassen sich häufig auch Anwälte für alle möglichen Tätigkeitsschwerpunkte eintragen, weil sie nicht genug zu tun haben und Mandanten suchen.
Ich danke dir.So hab ich das auch in Erinnerung.Ob der gesetzliche Vater die Vaterschaft schon angefochten hat,weiß ich gar nicht.Aber der leibliche Vater hat schon eine Klage eingereicht,was mir auch komisch vorkommt,denn solange der Ehemann das nicht getan hat,geht das eigentlich nicht.Dieser käme ja vor dem eigentlichen Vater dran. :?:

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Mirlinda07
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Mi, 28. Mär 2007, 11:26

mogli_at hat geschrieben:Ich versteh nur nicht ganz wieso die ganze Zeit über ein Umgangsrecht gesprochen wird wenn doch noch nicht mal die Vaterschaft festgestellt ist.
Also irgendetwas hats da doch.
Entweder sprachliche Probleme oder keine Ahnung.
Tja,das verstehe ich ja auch nicht!Denke schon,dass sprachliche Probleme und auch keine Ahnung im Spiel sind.Ich denke auch noch andere Dinge,welche sie nicht richtig erklären kann oder will.

mogli_at
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Mi, 28. Mär 2007, 11:32

Also das müßte eigentlich schon gehen, daß der eigentliche Vater die Vaterschaftsklage einreicht auch wenn der "eheliche Vater" die Vaterschaft noch nicht angezweifelt hat.
Schon aus dem Grund, wenn der "eheliche Vater" aus irgendwelchen Gründen die Vaterschaft nicht anfechten würde käme der tatsächliche Vater ja nie zu seinem Recht.
Ich nehm mal nicht an, daß das in DE soviel anders ist als hier.

Ist aber auch eine eher seltene Problematik :wink:

Tomcat
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Mi, 28. Mär 2007, 11:50

mogli_at hat geschrieben:Also das müßte eigentlich schon gehen, daß der eigentliche Vater die Vaterschaftsklage einreicht auch wenn der "eheliche Vater" die Vaterschaft noch nicht angezweifelt hat.
Schon aus dem Grund, wenn der "eheliche Vater" aus irgendwelchen Gründen die Vaterschaft nicht anfechten würde käme der tatsächliche Vater ja nie zu seinem Recht.
Ich nehm mal nicht an, daß das in DE soviel anders ist als hier.

Ist aber auch eine eher seltene Problematik :wink:
Ich habe noch einmal nachgesehen, Du hast Recht:

§ 1600[1] Anfechtungsberechtigte

(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind folgende Personen:

1.


der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,

2.


der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,

3.


die Mutter und

4.


das Kind.

(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.

(3) 1Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder im Zeitpunkt seines Todes getragen hat. 2Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(4) Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.


Aber bis die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde, dürfte er aber keine Rechte haben.

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daylight
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Mi, 28. Mär 2007, 11:56

@ tomcat

alles was du geschrieben hast ist richtig, so kenne ich es auch

.... hab deinen nachsatz schon gelesen !!!


allerdings habe ich mit der anwaltskammer mal einen guten griff getan,
als ich einen fachanwalt suchte.
kann sich denn jeder... sag ich jetzt mal fachanwalt für arbeitsrecht oder so nennen.... ohne jegliche qualifikation ????

also bei ärzten ist dies nicht möglich, dass weiß ich 100%ig


lg
daylight
Zuletzt geändert von daylight am Mi, 28. Mär 2007, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Mirlinda07
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Mi, 28. Mär 2007, 11:56

Dank dir für die Mühe.Hab auch gegoogelt und festgestellt,dass es nicht einfach geht,ihm das Umgangsrecht zu verwehren,aber eine Betreuung durchs Jugendamt könnte die Mutter verlangen.Es dauert nicht lange,bis die Vaterschaft festgestellt ist,bis dahin hat sie Zeit sich zu überlegen,ob sie es akzeptieren kann oder nicht.Es wird ihr wohl nichts andres übrig bleiben.Keine Ahnung...

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Mi, 28. Mär 2007, 12:30

daylight hat geschrieben:@ tomcat

alles was du geschrieben hast ist richtig, so kenne ich es auch

.... hab deinen nachsatz schon gelesen !!!


allerdings habe ich mit der anwaltskammer mal einen guten griff getan,
als ich einen fachanwalt suchte.
kann sich denn jeder... sag ich jetzt mal fachanwalt für arbeitsrecht oder so nennen.... ohne jegliche qualifikation ????

also bei ärzten ist dies nicht möglich, dass weiß ich 100%ig


lg
daylight
Fachanwalt für .......... kann sich nicht jeder nennen, diese Titel werden verliehen und es müssen besondere theoretische an praktische Kenntnisse nachgewiesen werden.

Bei dem Suchdienst der Anwaltskammern können sich unter den jeweiligen Fachgebieten aber nicht nur Fachanwälte, sondern alle Anwälte, also auch solchen, die nur nach ihrer eigenen Einschätzung in einem Fachgebiet besonders viel drauf haben, eintragen lassen. Zumindest in Hamburg.



Anwalt - Suchdienst
In dem Anwaltsuchdienst der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer sind alle diejenigen Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgenommen, die ihre Teilbereiche der Berufstätigkeit dem Kammervorstand mitgeteilt haben. Diese Angaben beruhen zwar alleine auf eine Selbsteinschätzung unserer Mitglieder und sind von der Rechtsanwaltskammer nicht überprüft worden. Da irreführende Angaben jedoch unzulässig sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Angaben der Rechtsanwälte zutreffend sind.
Außerdem benennt der Anwalt-Suchdienst Fachanwälte. „Fachanwalt“ darf sich nennen, wer die sich für die jeweiligen Rechtsgebiete in der Fachanwaltsordnung ergebenden besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen der Kammer gegenüber nachgewiesen und aufgrund dessen vom Kammervorstand die Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung erhalten hat.
Die Teilnahme am Anwalt-Suchdienst ist freiwillig, sodass nicht alle Hamburger Anwälte hier registriert sind.
Sie können nach dem von Ihnen gewünschten Anwalt online unter der Internetadresse http://www.anwaltssuche-kammer-hamburg.de suchen. Anrufern in der Geschäftsstelle benennen wir auf Wunsch drei Adressen sortiert nach Hamburger Stadtteilen bzw. Postleitzahlen und Rechtsgebieten. Die Auskunft kann auch per Fax oder E-Mail erteilt werden. Der Suchdienst der Rechtsanwaltskammer hat eine eigene Telefonnummer:
040/34 53 98
Wir sind montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr erreichbar.
Die Auskunft wird kostenlos erteilt.
Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip und enthält keine Bewertung oder Empfehlung. Grundlage sind die jeweils der Kammer durch die Rechtsanwälte mitgeteilten Daten, sodass eine Haftung nicht übernommen wird



Aber Du hast wahrscheinlich Recht: Die Chance dort eine Anwalt zu finden, der etwas von dem Fachgebiet versteht, ist allemal größer, als irgendeinen Anwalt zu nehmen. Davor kann man wirklich nur warnen :wink:


Viele Grüße

tomcat

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elzorro2
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Mi, 28. Mär 2007, 12:50

ich grüsse dich mirlinda!! :wink: , hoffe es geht euch gut. das alles hatte ich ihr auch schon erklärt, aber ständig ändert sich das gerede naja mal sehen. :wink:

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Mirlinda07
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Mi, 28. Mär 2007, 16:37

elzorro2 hat geschrieben:ich grüsse dich mirlinda!! :wink: , hoffe es geht euch gut. das alles hatte ich ihr auch schon erklärt, aber ständig ändert sich das gerede naja mal sehen. :wink:
Hallo,meine Liebe!
Klar geht es uns gut.Wir müssen mal wieder quatschen.Naja,du weißt ja von wem ich rede...
Weiß auch nicht mehr,was ich ihr noch raten soll.Ihre Geschichte ist zu kompliziert.so richtig sehe ich nicht durch.

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