Hallo Leute!
Bekanntlich tritt in der Schweiz das neue Ausländergesetz ab 1. Januar 2009 in Kraft.
Jetzt zu meiner Frage: Eine in der Schweiz lebende Verwandte von mir hat sich neulich verlobt
mit einem jungen Mann von Kosova. Sie will ihn jetzt hier in die Schweiz herholen, doch wie ich
(gerüchtmässig) gehört habe, kriegt ihr Mann die Papiere nur unter der Bedingung, wenn er die
Landessprache des zukünftigen Wohnortes lernt und sie mit einer Prüfung absolviert, wie
das in Deutschland mittlerweile läuft!
Wisst Ihr näheres dazu? Muss er die Sprache beherschen bevor er in die Schweiz einreisen kann, oder
kann er den Sprachkurs in der Schweiz besuchen??
Danke schon Mal im voraus!!