Berat
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Brauche eine Antwort bezüglich des neuen Ausländergesetzes!

Sa, 08. Nov 2008, 17:33

Hallo Leute!

Bekanntlich tritt in der Schweiz das neue Ausländergesetz ab 1. Januar 2009 in Kraft.

Jetzt zu meiner Frage: Eine in der Schweiz lebende Verwandte von mir hat sich neulich verlobt
mit einem jungen Mann von Kosova. Sie will ihn jetzt hier in die Schweiz herholen, doch wie ich
(gerüchtmässig) gehört habe, kriegt ihr Mann die Papiere nur unter der Bedingung, wenn er die
Landessprache des zukünftigen Wohnortes lernt und sie mit einer Prüfung absolviert, wie
das in Deutschland mittlerweile läuft!

Wisst Ihr näheres dazu? Muss er die Sprache beherschen bevor er in die Schweiz einreisen kann, oder
kann er den Sprachkurs in der Schweiz besuchen??

Danke schon Mal im voraus!!
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit....beim Universum bin ich mir aber nicht sicher. (Albert Einstein)

Sonne1710
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Sa, 08. Nov 2008, 17:47

Wie die Biene, die den Honig verschiedenen Blumen entnimmt, anerkennt der Weise den Wahrheitskern verschiedener heiliger Schriften und sieht nur das Gute in allen Religionen.
Aus dem Srimad Bhagavatam

kartoffel
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Re: Brauche eine Antwort bezüglich des neuen Ausländergesetz

So, 09. Nov 2008, 18:20

Berat hat geschrieben:Hallo Leute!

Bekanntlich tritt in der Schweiz das neue Ausländergesetz ab 1. Januar 2009 in Kraft.

Jetzt zu meiner Frage: Eine in der Schweiz lebende Verwandte von mir hat sich neulich verlobt
mit einem jungen Mann von Kosova. Sie will ihn jetzt hier in die Schweiz herholen, doch wie ich
(gerüchtmässig) gehört habe, kriegt ihr Mann die Papiere nur unter der Bedingung, wenn er die
Landessprache des zukünftigen Wohnortes lernt und sie mit einer Prüfung absolviert, wie
das in Deutschland mittlerweile läuft!

Hallo du nur verlobt sein so viel wie ich weis nutzt es gar nicht man muss schon heiraten und dann ist es egal ob man die Landessprache kann oder nicht bekomt mann einen Aufenthaltserlaubnis dieses mit der Prüfung ist es notwendig wenn mann die Deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchte

Wisst Ihr näheres dazu? Muss er die Sprache beherschen bevor er in die Schweiz einreisen kann, oder
kann er den Sprachkurs in der Schweiz besuchen??

Danke schon Mal im voraus!!

kartoffel
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So, 09. Nov 2008, 18:47

Sonne1710 hat geschrieben:Guckst du erstmal da!

http://www.network-migration.org/miginf ... 070901.htm

LG Sonne


Hi du danke für den Tip ich würde mich trotzdem erkundigen weil dies kann nicht für Ehepartnen gilten weil erstens In Deutschland besteht gar kein Gesetz dass es Familienzusammenführung möglich macht aber schon immer dürften die Ehepartner und dürfen es immer noch nach Deutschland auch Ohne Sprachkenntnisen einreisen und hier leben und ich denke in der Schweiz ist es dies bezüglich auch nicht anders.
Überral ist es gut aber in deinen Vaterland ist es schön

Sonne1710
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So, 09. Nov 2008, 19:48

Der Link gilt für die Schweiz!

LG Sonne
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Berat
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So, 09. Nov 2008, 19:53

kartoffel hat geschrieben:
Sonne1710 hat geschrieben:Guckst du erstmal da!

http://www.network-migration.org/miginf ... 070901.htm

LG Sonne


Hi du danke für den Tip ich würde mich trotzdem erkundigen weil dies kann nicht für Ehepartnen gilten weil erstens In Deutschland besteht gar kein Gesetz dass es Familienzusammenführung möglich macht aber schon immer dürften die Ehepartner und dürfen es immer noch nach Deutschland auch Ohne Sprachkenntnisen einreisen und hier leben und ich denke in der Schweiz ist es dies bezüglich auch nicht anders.
Hallo Kartoffel

Erstmals danke ich Dir für die Antwort!

Meines Wissens, besteht kein Hauch von Chance die deutsche Aufenthalts-
erlaubnis zu kriegen, ohne deutsche Sprachkenntnisse. Und so wie ich von
Bekannten gehört habe, wird diese Regelung auch in der Schweiz eingeführt.

Aber wie ich im neuen Gesetzbeschrieb gelesen habe, konnte ich daraus schliessen,
dass der Sprach- und Integrationskurs in der Schweiz pflichtmässig zu absolvieren ist. Man wird
auch dafür geprüft.
Meiner Ansicht ist diese neue Verordnung sehr angebracht, wel man die
Sprache in der Schweiz besser lernt, da man mit hier mit Schweizern
konfrontiert ist!
In Kosova müsste man lange suchen für eine guten deutschen
Sprachkurs! Darum finde ich, dass in Deutschland diese Regelung nicht
gut gelöst ist.
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit....beim Universum bin ich mir aber nicht sicher. (Albert Einstein)

kartoffel
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Mo, 10. Nov 2008, 19:36

Berat hat geschrieben:
kartoffel hat geschrieben:
Sonne1710 hat geschrieben:Guckst du erstmal da!

http://www.network-migration.org/miginf ... 070901.htm

LG Sonne


Hi du danke für den Tip ich würde mich trotzdem erkundigen weil dies kann nicht für Ehepartnen gilten weil erstens In Deutschland besteht gar kein Gesetz dass es Familienzusammenführung möglich macht aber schon immer dürften die Ehepartner und dürfen es immer noch nach Deutschland auch Ohne Sprachkenntnisen einreisen und hier leben und ich denke in der Schweiz ist es dies bezüglich auch nicht anders.
Hallo Kartoffel

Erstmals danke ich Dir für die Antwort!

Meines Wissens, besteht kein Hauch von Chance die deutsche Aufenthalts-
erlaubnis zu kriegen, ohne deutsche Sprachkenntnisse. Und so wie ich von
Bekannten gehört habe, wird diese Regelung auch in der Schweiz eingeführt.

Aber wie ich im neuen Gesetzbeschrieb gelesen habe, konnte ich daraus schliessen,
dass der Sprach- und Integrationskurs in der Schweiz pflichtmässig zu absolvieren ist. Man wird
auch dafür geprüft.
Meiner Ansicht ist diese neue Verordnung sehr angebracht, wel man die
Sprache in der Schweiz besser lernt, da man mit hier mit Schweizern
konfrontiert ist!
In Kosova müsste man lange suchen für eine guten deutschen
Sprachkurs! Darum finde ich, dass in Deutschland diese Regelung nicht
gut gelöst ist.


hallo du!!!

Ob diese Regelung gut oder schlecht ist steht hier es gar nicht zur debate

fakt ist das man als Ehepartner in Deutschland die möglichkeit auch EIZUREISEN hat auch wenn mann keine Kenntnise der deutschen Sprache besitzt und ich weiss es nicht ob unsere diskusion dem Berat weiter hilft.
Überral ist es gut aber in deinen Vaterland ist es schön

Berat
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Mo, 10. Nov 2008, 20:08

Ok, das wird sich frühestens am 1.1.2009 ergeben.

Trotzdem bedanke ich mich herzlich für Eure Antworten!
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit....beim Universum bin ich mir aber nicht sicher. (Albert Einstein)

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Domenique
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Hallo

Mi, 12. Nov 2008, 11:21

Kartoffel hat geschrieben:Hi du danke für den Tip ich würde mich trotzdem erkundigen weil dies kann nicht für Ehepartnen gilten weil erstens In Deutschland besteht gar kein Gesetz dass es Familienzusammenführung möglich macht aber schon immer dürften die Ehepartner und dürfen es immer noch nach Deutschland auch Ohne Sprachkenntnisen einreisen und hier leben und ich denke in der Schweiz ist es dies bezüglich auch nicht anders.

Ähm natürlich gint es dieses Gesetz in Deutschland. Ohne das Goethe Zertifikat A1 in Deutsch gibt es keine Familienzusammenführung. Vielleicht hab ich dich auch falsch verstanden.

Und nur nochmal zum Verständnis ein Integrationkskurs hat nichts mit der Einreise zu tun. Den kannst du ja erst machen, wenn man ein Visa für Deutschland hat. Mein Mann musste vor der Einreise sein Zertifikat in Stufe A1 machen (in Albanien). Als er dann nach Deutschland kam, konnte er gleich einen weiteren Sprach- und Integrationskurs machen. Der bis zur Stufe B1 (Es gibt A1, A2, B1, B2, C1 und C2) geht, zusätzlich werden noch 100 Stunden Politik gelehrt´und wie Deutschland aufgebaut ist usw. Lusitg war, es waren mal zwei Sozialarbeiter im Kurs und haben erzählt das es nicht gut ist seine Frau zu schlagen usw ... Mein Mann war ganz verwirrt und hat dann die zwei gefragt, ob es in Deutschland normal ist das Männer ihre Frauen schlagen :D
Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden.

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