Illyrian^Prince hat geschrieben:Kann mir die jemand aufzählen?
- Wohnung 1 Zimmer geht auch?
...usw.
Hallo Illyrian^Prince

folgendes hab ich gefunden,
Familien- und Kindernachzug
Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss der Ausländer eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und über ausreichenden Wohnraum verfügen. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen, abhängig vom Status des bereits in Deutschland lebenden Ausländers, erfüllt sein.
Beim Ehegattennachzug wurde mit der Reform des Zuwanderungsrechts neu eingeführt, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und der nachziehende Ehepartner sich grundsätzlich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können muss.
Beim Kindernachzug bleibt die Altersgrenze von 16 Jahren bestehen. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren kann im Härtefall oder bei einer günstigen Integrationsprognose ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Beim Nachzug zum allein sorgeberechtigten Elternteil besteht für Kinder unter 16 Jahren ein Anspruch auf Erteilung des notwendigen Aufenthaltstitels.

Quelle ..Auswärtiges Amt..
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... recht.html
ob 1 Zimmer ausreichend ist ?

hm ich bin mir nicht so ganz sicher ,aber ich habe mal "gehoert "daß man mindestens 45 m2 Wohnfläche haben " sollte ", natuerlich muss man auch die Verdiensstabrechenungen der letzten drei Monate vorlegen, und nachweisen, das man " solvent " ist..
aber soo genau weiß ich es leider auch nimmer, merk ich grad...
Liebe Grüße Bardha
"Ist das grauenhaft oder wunderschön, dass die Möglichkeiten für Menschen miteinander umzugehen beinahe unbegrenzt sind?"
(Norman Ohler)