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elzorro2
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Registriert: Mo, 20. Sep 2004, 19:38

frage?

Mi, 07. Mär 2007, 19:25

:cry:
Zuletzt geändert von elzorro2 am Mi, 28. Mär 2007, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Darleen17
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Beiträge: 6267
Registriert: Mo, 19. Sep 2005, 12:35

Mi, 07. Mär 2007, 19:28

Da bin ich jetzt aber erstaunt.

Gab es nicht mal die Auflage, das man ohne unbefristete Aufenthaltsgenehmigung keine selbstständige Arbeit ausführen darf?

Ich weiss, das das bei meinem Exmann auf dem Visum vermerkt war. Aber ich weiss gerade nicht, ob die Bemerkung bei meinem Mann auch steht.

Das würde mich dann jetzt auch mal interessieren, ich hoffe, es gibt noch einige, die uns dahingehend Auskunft geben können.

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fabienne
Danke für die vielen Übersetzungen
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Registriert: So, 04. Jan 2004, 21:37

Do, 08. Mär 2007, 7:10

bei meinem mann steht keine beschränkung im pass.
"Es ist egal, was du bist, hauptsache ist, es macht dich glücklich."
Farin U.

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kosovotraene1
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Registriert: Di, 14. Jan 2003, 13:16

Do, 08. Mär 2007, 8:14

bei meinem mann stand auf der unbefristeten arbeitserlaubnis:
nicht für selbstständige arbeit!

im pass steht da nichts.
wünsch euch einen schönen Tag



Ka njerz qe nuk din qka folin,
e kur folin ma mir mos tkishin fol

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