Da bin ich jetzt aber erstaunt.
Gab es nicht mal die Auflage, das man ohne unbefristete Aufenthaltsgenehmigung keine selbstständige Arbeit ausführen darf?
Ich weiss, das das bei meinem Exmann auf dem Visum vermerkt war. Aber ich weiss gerade nicht, ob die Bemerkung bei meinem Mann auch steht.
Das würde mich dann jetzt auch mal interessieren, ich hoffe, es gibt noch einige, die uns dahingehend Auskunft geben können.