jürgen611
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registrierung eines im ausland geborenen kindes

So, 10. Jan 2016, 12:57

meine frau ist Albanerin und hat ein Kind aus erster ehe,das in deutschland geboren und mittlerweile 20 jahre alt ist,bei seiner Geburt wurde er in Albanien nicht registriert,nun laufen wir ständig vor mauern,in Deutschland ist er nur geduldet,und verstösst gegen das passgesetz,aber Albanien sieht keine Möglichkeit ihm ne Geburtsurkunde,und einen pass auszustellen,hätte er einen albanischen pass,wäre eine Einbürgerung kein Problem,weiss jemand von einem ähnlichen fall,der erfolgreich abgeschlossen wurde

TiranaAlb
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Re: registrierung eines im ausland geborenen kindes

So, 10. Jan 2016, 13:02

Schwierig.

jürgen611
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Re: registrierung eines im ausland geborenen kindes

So, 10. Jan 2016, 18:02

das es schwierig ist,weiss ich leider bereits,immerhin versuchen wir es seit 5 jahren ohne erfolg,dennoch hoffe ich das es leute im forum gibt,welche etwas neues gehört haben

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egnatia
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Re: registrierung eines im ausland geborenen kindes

Do, 14. Jan 2016, 6:23

Hallo jürgen611,
einige Informationen zur Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsrecht bzw. Ausländerrecht kannst Du hier nachlesen:

http://www.einbuergerungstest.biz/einbu ... rtsprinzip
http://www.einbuergerungstest.biz/einbu ... erigkeiten

Was passiert, wenn ich mich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss?
Wenn das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft durch das Geburtsortsprinzip erlangt hat und zudem eine ausländische Staatsbürgerschaft durch das Abstammungsprinzip besitzt, geschieht mit Erreichen des 18. Lebensjahres Folgendes:
• Das Kind wird durch die Behörden darauf aufmerksam gemacht, dass es sich laut Optionsmodell für eine seiner Staatsangehörigkeiten entscheiden, und die andere aufgeben muss.
• Die Behörden erläutern das Verfahren der Aufgabe einer Staatsangehörigkeit.
Dem Kind bieten sich demnach zwei Möglichkeiten:
1. Es entscheidet sich für die deutsche Staatsangehörigkeit
Dann muss es bis spätestens zur Vollendung seines 23. Lebensjahres nachweisen, dass die ausländische Staatsbürgerschaft aufgegeben wurde. Dabei kann es Ausnahmen geben, die im folgenden Absatz erläutert werden.
2. Es entscheidet sich für eine ausländische Staatsangehörigkeit
Dann muss es seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. Ebenso geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren, wenn das Kind bis zur Vollendung seines 23. Lebensjahres keine Erklärung abgibt.
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Re: registrierung eines im ausland geborenen kindes

Do, 14. Jan 2016, 10:26

jürgen611 hat geschrieben:meine frau ist Albanerin und hat ein Kind aus erster ehe,das in deutschland geboren und mittlerweile 20 jahre alt ist,bei seiner Geburt wurde er in Albanien nicht registriert,nun laufen wir ständig vor mauern,in Deutschland ist er nur geduldet,und verstösst gegen das passgesetz,aber Albanien sieht keine Möglichkeit ihm ne Geburtsurkunde,und einen pass auszustellen,hätte er einen albanischen pass,wäre eine Einbürgerung kein Problem,weiss jemand von einem ähnlichen fall,der erfolgreich abgeschlossen wurde
Wo ist der Vater dieses Kindes?

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Re: registrierung eines im ausland geborenen kindes

Do, 14. Jan 2016, 15:29

jürgen611 hat geschrieben:meine frau ist Albanerin und hat ein Kind aus erster ehe,das in deutschland geboren und mittlerweile 20 jahre alt ist,bei seiner Geburt wurde er in Albanien nicht registriert,nun laufen wir ständig vor mauern,in Deutschland ist er nur geduldet,und verstösst gegen das passgesetz,aber Albanien sieht keine Möglichkeit ihm ne Geburtsurkunde,und einen pass auszustellen,hätte er einen albanischen pass,wäre eine Einbürgerung kein Problem,weiss jemand von einem ähnlichen fall,der erfolgreich abgeschlossen wurde
Welche Staatsbürgerschaft hat der Vater?

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Re: registrierung eines im ausland geborenen kindes

Do, 14. Jan 2016, 17:57

Hallo Jürgen

Wenn ich das richtig verstehe, dann ist dein Stiefsohn in Deutschland auf die Welt gekommen, was zur Folge gehabt haben muss, dass er im Register des Standesamtes des Geburtsortes eingetragen wurde, soweit er in einem Krankenhaus zur Welt kam.
Sollte einer der beiden Elternteile, dessen Name auf die heute gültige, deutsche Geburtsurkunde steht, zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz der albanischen Staatsbürgerschaft gewesen sein, oder ist es immernoch, so sieht das albanische Einbürgerungsgesetz die automatische Aufnahme des Kindes in die albanische Staatsbürgerschaft vor.

Jetzt kann es natürlich sein, dass ein administrativer Angestellter, sei es bei der Botschaft oder in Albanien selbst, irritiert ist, weil das Gesetz jeweils immer von minderjährigen Kindern spricht und garnicht klar ist was mit Volljährigen zu tun ist, so bin ich zuversichtlich, dass der Innenminister und der Präsident der Republik die Sachlage verstehen werden, dass es hier ein Versäumnis bei der Anmeldung des Kindes seitens der Eltern gegeben hat, und werden den jungen Mann mit albanischen Reisepapieren ausstatten. Zudem sei es hier erwähnt, dass das Einbürgerungsgesetz Albaniens auch darauf ausgelegt ist, eine mögliche Staatenlosigkeit verursacht durch albanische Amtshandlungen korrigieren zu können.

Ich glaube, das Beste wäre es, wenn ihr in Albanien einen rechtlichen Beistand einbindet, ihn mit den nötigen Vollmachten des Kindes und der Eltern ausstattet, ihm die Sachlage genauestens erklärt, der danach bei den Behörden vorstellig wird und die nötigen Gesuche einreicht und euch ggf. an den Innenminister und den Präsidenten der Republik mit einem Brief richtet, da sie die zuständigen Organe bei Einbürgerungen sind.
Genaues kann man hier wirklich nicht prognostizieren, da nicht klar ist wie die angesprochenen Amtsstellen handeln werden und ich muss schon sagen, dass die Situation wirklich eine fast fahrlässige Vernachlässigung der Pflichten der Eltern darstellt.

Gruess
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