Do, 14. Jan 2016, 17:57
Hallo Jürgen
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist dein Stiefsohn in Deutschland auf die Welt gekommen, was zur Folge gehabt haben muss, dass er im Register des Standesamtes des Geburtsortes eingetragen wurde, soweit er in einem Krankenhaus zur Welt kam.
Sollte einer der beiden Elternteile, dessen Name auf die heute gültige, deutsche Geburtsurkunde steht, zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz der albanischen Staatsbürgerschaft gewesen sein, oder ist es immernoch, so sieht das albanische Einbürgerungsgesetz die automatische Aufnahme des Kindes in die albanische Staatsbürgerschaft vor.
Jetzt kann es natürlich sein, dass ein administrativer Angestellter, sei es bei der Botschaft oder in Albanien selbst, irritiert ist, weil das Gesetz jeweils immer von minderjährigen Kindern spricht und garnicht klar ist was mit Volljährigen zu tun ist, so bin ich zuversichtlich, dass der Innenminister und der Präsident der Republik die Sachlage verstehen werden, dass es hier ein Versäumnis bei der Anmeldung des Kindes seitens der Eltern gegeben hat, und werden den jungen Mann mit albanischen Reisepapieren ausstatten. Zudem sei es hier erwähnt, dass das Einbürgerungsgesetz Albaniens auch darauf ausgelegt ist, eine mögliche Staatenlosigkeit verursacht durch albanische Amtshandlungen korrigieren zu können.
Ich glaube, das Beste wäre es, wenn ihr in Albanien einen rechtlichen Beistand einbindet, ihn mit den nötigen Vollmachten des Kindes und der Eltern ausstattet, ihm die Sachlage genauestens erklärt, der danach bei den Behörden vorstellig wird und die nötigen Gesuche einreicht und euch ggf. an den Innenminister und den Präsidenten der Republik mit einem Brief richtet, da sie die zuständigen Organe bei Einbürgerungen sind.
Genaues kann man hier wirklich nicht prognostizieren, da nicht klar ist wie die angesprochenen Amtsstellen handeln werden und ich muss schon sagen, dass die Situation wirklich eine fast fahrlässige Vernachlässigung der Pflichten der Eltern darstellt.
Gruess
Florim
O ku ka si ti o Shqipëria ime, o fisnikja përmbi gur.
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