Wenn ein 10-jähriges Kind einen Ohrstecker WILL, können die Eltern das erlauben oder verbieten.
Wenn die Eltern dem Kind einen Ohrstecker verpassen, weil sie es schick finden, ist das Körperverletzung.
Wenn ein 10-jähriger Junge an seinem Pimmel herumschnippeln lassen will, können die Eltern das erlauben oder verbieten.
Wenn die Eltern den Jungen beschneiden lassen, ist das Körperverletzung.
Das wäre das Äusserste, was ich akzeptieren könnte. Da es aber kaum nachzuweisen sein wird, ob ein Junge das will oder wollen muss, sollte Verstümmelung, egal ob Piercing oder Vorhaut, zumindest bis zum 14. Lebensjahr unter Strafe stehen. Das hat für mich nichts mit Religion zu tun, sondern ausschließlich mit der Selbstbestimmung auf körperliche Unversehrtheit.
Egal ob afrikanische Buschtradition oder jüdischer Glaube, an Kindern wird nicht herumgeschnitten!
P.S.: auch "Segelohren" können nach diesem Schema behandelt werden - wenn das Kind es will!
P.P.S.: die geistigen Flatulenzen meines Vorredners kommentiere ich lieber nicht