Archive bleiben verschlossen

Die Archive der Geheimpolizei Sigurimi aus kommunistischer Zeit werden vorerst nicht geöffnet. Das Verfassungsgericht hat ein umstrittenes Gesetzt fürs Erste gestoppt.

Ende Dezember verabschiedete das albanische Parlament ein umstrittenes Gesetz, das die Öffnung der Archive aus kommunistischer Zeit vorsieht. Die Archive der Geheimpolizei Sigurimi aus der Zeit der kommunistischen Diktatur sind bis heute nicht zugänglich – eine Aufarbeitung der damaligen Verbrechen hat nie wirklich stattgefunden.

Saubere Hände
Das „Saubere-Hände-Gesetz“ verlangt die Durchleuchtung aller Kandidaten für Staatsämter auf ihre Vergangenheit während des Kommunismus. Die regierende Demokratische Partei erhofft sich dadurch die Offenlegung kommunistischer Verbrechen und die Rehabilitierung der Opfer der Diktatur. Alle Personen im Staatsdienst, die eines Verbrechens schuldig sind, sollen aus den Institutionen entfernt werden, erklärte Ministerpräsident Sali Berisha.

Gewaltenteilung in Gefahr
Trotz der guten Absichten ist das Gesetz auf Kritik gestossen. Staatspräsident Bamir Topi verweigerte die Unterschrift, was einem Inkrafttreten aber nicht entgegensteht. Internationale Beobachter – darunter die OSZE und der Europarat – brachten Bedenken an und die Opposition reichte eine Beschwerde beim Verfassungsgericht ein. Von der „Säuberung“ könnten nämlich auch Staatsanwälte und hohe Richter betroffen sein, was die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellt. Das Gesetz sei „mit Europas demokratischen, menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards nicht vereinbar,“ erklärte der Generalsekretär des Europarats.

In diesem Zusammenhang wird auch gemunkelt, dass das Gesetz missbraucht werden könnte, um unliebsame Richter und Staatsanwälte kalt zu stellen, die wegen Korruption gegen Vertreter der regierenden Partei ermitteln.

Entscheid steht aus
Das neue Gesetz würde insgesamt 28 Verfassungsbestimmungen verletzen, erklärten die klagenden Sozialisten. Das Verfassungsgericht entschied jetzt, dass das Gesetz nicht angewendet werden dürfe, solange es nicht endgültig über seine Verfassungsmässigkeit entschieden habe.

(div)