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SPD und Union verschärfen Zuwanderungsgesetz

Verfasst: So, 08. Jul 2007, 20:19
von noven22
ich finde sehr schlecht das neue erschwerte Zuwanderungsgesetz der großen Koalition SPD und Union,wonach das Familiennachzug von Ehegatten ab 18 Alter möglich wird und die Ehepartner ihre Deutschkenntnisse vor der Familienzusammenführung beweisen müssen.Das neue Zuwanderungsgesetz strebt besonders die Zahl der ausländischen Einwanderer zu begrenzen.
http://www.zeit.de/news/artikel/2007/07/06/2334324.xml

06.07.2007

Bundesrats-Entscheidung: Ausländerrecht wird verschärft


Auch der Bundesrat stimmte mehrheitlich für die umstrittenen Verschärfungen im Zuwanderungsrecht. Unter anderem werden höhere Hürden für den Nachzug ausländischer Ehegatten geschaffen.
Die umstrittenen Verschärfungen im Zuwanderungsrecht sind unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat mehrheitlich für das Gesetzespaket, mit dem unter anderem höhere Hürden für den Nachzug ausländischer Ehegatten geschaffen werden. Wegen der Neuregelungen haben Migrantenverbände damit gedroht, dem Integrationsgipfel in der kommenden Woche fernzubleiben. Im Bundesrat bemängelten mehrere Länder, dass der Zuzug von hochqualifizierten Ausländern nicht in genügendem Maß erleichtert werde.

Das Gesetzespaket sieht vor, dass Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten künftig im Regelfall nur nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. So sollen Zwangsheiraten bekämpft werden.

Um die Integration hier lebender Ausländer zu fördern, werden auch verpflichtende Integrationskurse eingeführt. Verweigern sich Ausländer diesen Kursen, können ihnen Geldbußen in Höhe von bis zu 1000 Euro auferlegt werden. Die ebenfalls in dem Paket enthaltene Bleiberechtsregelun g sieht vor, dass langjährig Geduldete ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und deutsch sprechen. Für Familien mit Kindern gelten sechs Jahre. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubni s auf Probe bekommen und hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden. Mit dem Gesetz werden insgesamt elf EU-Richtlinien umgesetzt.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) kritisierte in der Länderkammer, dass durch die Neuregelung der "Zuzug in die Sozialsysteme" gefördert werde. Der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminist er Andreas Pinkwart (FDP) sagte zum Zuzug hoch qualifizierter Ausländern: "Hier baut dieses Gesetz hohe Hürden auf."
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... recht.html

14. Juni 2007

Integration

Bundestag beschließt neues Ausländerrecht

Wenn ausländische Ehegatten von deutschen Staatsbürgern nach Deutschland ziehen, müssen sie Deutschkenntnisse nachweisen - das hat der Bundestag beschlossen. Die Regel gilt aber nur für Bürger bestimmter Staaten. Kritiker zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit.

Das Gesetzespaket sieht vor, dass Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten künftig im Regelfall nur nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. So sollen Zwangsheiraten bekämpft werden. Außerdem ist die Teilnahme an Integrationskursen verpflichtend; wer sich verweigert, muss mit Geldbußen rechnen.

Verfasst: So, 08. Jul 2007, 21:56
von Zymer
Ich finde das richtig. Man sollte die Sprache lernen. Das ist nur gut für diese Leute. Wer die Sprache nicht kennt, kann keine Arbeit finden, sich nicht verteidigen usw. Das ist für mich absolut nachvollziehbar. Ich würde das auch so verlangen. Selbstverständlich darf es nicht übertrieben werden. Niemand kann einem Menschen die Heirat verbieten, egal von wo die Ehefrau oder der Ehemann kommt.

Verfasst: So, 08. Jul 2007, 23:08
von ARAD
Ich stimme zymer zu. Es wird zeit das es geregelt wird ach im sinne der menschen die ins ausland Heiraten und deren die hier leben.
Habe selber sehr viele fälle mitbekommen wo die braut nach Deutschland gekommen ist und über Jahre geschlagen und gedemütigt wurde. Da denke ich mir wenn sie etwas deutsch hätte sprechen können und einiges über das land Gewusst hätte währe es "vielleicht" nicht so gekommen!!! :?:

Verfasst: So, 08. Jul 2007, 23:16
von Darleen17
Ich weiss auch nicht, was daran schlecht sein soll.

SPD und Union verschärfen Zuwanderungsgesetz

Verfasst: Mo, 09. Jul 2007, 18:17
von Tanzila
..ich fall direkt mal mit der "Tür ins Haus"
sicherlich stoesst diese Reglung erstmal auf-denn sie fordert ja " zumindest Deutschkenntnisse"...klar ist das fragwuerdig...
Sicher werden da einige erstmal ein bisschen laenger ueberlegen/ planen bevor sie hierherkommen....eineseits kann ich es nachvollziehen,zumindest weil es die Integration ( wenn ueberhaubt gewollt) erleichtern(koennte)..
Sicherlich haben "Sie" genau daran gedacht - aber dabei vergessen, das es ja von den "Einreisern" selbst abhaengt ,in wie weit sie sich integrieren wollen...Mann kann ja niemanden zwingen :roll:


Ich weiss nicht genau wie lang schon- aber hier ( Deutschland)ist es schon seit mindestens einem Jahr so gesagt worden..( jeder der hierher-kommt-muss einen Sprachkurs machen )..ich weiss alledings nicht ,wie es in der Realitaet ist....

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 11:36
von amina
richtig so!!!
ich bin total dafür....abgesehen davon das man dann durchs leben kommt, sollte man auch etwas für die integration tun. so können auch viele ausländische mitbürge sich nicht mehr hinter ihren landsleuten verstecken bzw. nur unter sich bleiben und das als ausrede nehmen

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 11:43
von Armend
Bin auch absolut dafür. Sprache lernen ist doch Pflicht wenn man in einem fremden Land lebt oder ??

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 12:18
von Lule
Find ich auch richtig so - einzige Anmerkung die ich noch hätte, wäre: Dann soll es doch bitte für alle gelten!
Einwanderer aus USA, Australien, Japan, Südkorea müssen nämlich diese Auflagen nicht erfüllen. :roll:

Të fala,
Lule

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 12:53
von Armend
Da hast du recht Lule doch ebben die einwaderer aus USA, Australien und Südkorea können meistens perfekt englisch und da diese sprache als weltsprache bezeichnet wird, wird es von dennen nicht erfüllen !

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 13:06
von leanna
Nicht nur die Sprach-Klausel finde ich gut, sondern auch die Alters-Regelung. Wenn damit wenigstens teilweise die blutjungen Importbräute, besonders aus der Türkei, noch zu Hause bleiben, bis sie zumindest volljährig sind, dann kann ich daran nichts falsches finden. Ein Mädchen mit 18 ist sicher eher in der Lage, sich gegen eine Zwangsheirat zu wehren als ein Mädchen mit 15.

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 15:21
von Sarah2007
Viele beschweren sich das sie hier nicht so gut aufgenommen werden usw.

Durch diese Klausel lernen sie erstmal die Sprache und können sich dadurch auch viel leichter integrieren. Ich finds gut.

Sodele nun dazu das man 18 sein soll auch meine absolute Zustimmung. Dann können sie selbst entscheiden auch in Deutschland. Denn sonst wäre ja der Ehepartner noch der Vormund.

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 20:00
von Shpendi1984
Eine Altersbeschränkung ist keine schlechte Idee und ich würde sie sogar auf 21 anheben. Blöd finde ich die Regelung mit der Sprache. Vor allem zielt diese Regelung klar nur gegen ein paar Ausländergruppen. Wenn man Südamerikaner ist, dann dürfte man kein Problem haben, aber als Türke, Albaner oder sonst eine andere Balkannationalität dürften klare Probleme bekommen.

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 21:05
von Sarah2007
ne ne da muss ich dir wiedersprechen mit der Regelung ist das für alle Ausländer gleich schwer. Oder wie kommst du auf die Idee das es z.B. für Südamerikaner leichter ist?

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 21:19
von Darleen17
Weil, wie Lule oben schrieb, da schon Unterschiede gemacht werden.

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 23:38
von Sarah2007
Oh das hatte ich nicht gelesen tut mir Leid.

Natürlich sollte das für alle gelten warum soll es für diese Länder nicht gelten tztz das wäre wieder mal absolute Diskriminierung

Verfasst: Do, 12. Jul 2007, 23:48
von Darleen17
Ich hab auch schon ein wenig "gegoogelt" :wink: aber konnte leider nichts zum Thema finden.

Vielleicht hat Lule einen Link, der dazu mehr erklärt? Würde mich wirklich sehr interessieren, ob vielleicht eine Erklärung daraus hervorgeht, warum diese Unterschiede gemacht werden.

Verfasst: Fr, 13. Jul 2007, 9:49
von Lule
Tja, da gibt es einfach begünstigte Staaten

siehe hier:

§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.

(2) Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausüben wollen.

(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.


Quelle: Info4alien Gesetze

Të fala,
Lule

Verfasst: Fr, 13. Jul 2007, 11:28
von Darleen17
Ich danke dir Lule. :wink:

Verfasst: Fr, 13. Jul 2007, 18:33
von Tomcat
Lule hat geschrieben:Find ich auch richtig so - einzige Anmerkung die ich noch hätte, wäre: Dann soll es doch bitte für alle gelten!
Einwanderer aus USA, Australien, Japan, Südkorea müssen nämlich diese Auflagen nicht erfüllen. :roll:

Të fala,
Lule

Frage:

Warum sollte man alle gleich behandeln, wenn Sie nicht gleich sind?

Verfasst: Fr, 13. Jul 2007, 23:24
von ARAD
@Tomcat

bitte erläutern!!!!!!
wie meinst du das?? :D