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Trennung-Scheidung-Niederlassung

Verfasst: Do, 16. Nov 2006, 9:16
von Schmetterling
Ich habe eine Frage an euch:

Wie sieht das eigentlich aus. Ein Kollege von mir lebt in der Schweiz, lebt getrennt und hat ein Kind. Möchte sich scheiden lassen. Verheiratet ist er über fünf Jahre. Hat die Niederlassung sprich Bewilligung C nicht erhalten aus welchem Grund möchte ich jetzt nicht sagen (obwohl es nicht allzuschlimm ist).

Jetzt lebt er getrennt von seiner Frau. Kann er falls sich seine Gründe aufgehoben haben, trotzdem einen Antrag auf C-Bewilligung machen? Würde dieser abgelehnt werden weil er in Trennung lebt? Wie siehts aus wenn er sich scheiden liesse? Keine Chance auf die Niederlassung? Könnte es sein das er die Schweiz verlassen müsste obwohl er ein Kind hat?

Ich weiss einwenig viele Fragen, aber vielleicht wisst ihr die Antwort?

glg

Verfasst: Do, 16. Nov 2006, 9:23
von Nora!
Ich glaube nicht (oder, sagen wir es so: Ich bin ziemlich sicher) dass man ihm deswegen die C-Bewilligung verweigern würde.
Und wenn er die B Bewilligung hat, dann schicken sie ihn nicht nach Kosovo, solange er niemandem umbringt ist alles easy. :)

Verfasst: Do, 16. Nov 2006, 14:32
von Estra
Nora! hat geschrieben:Ich glaube nicht (oder, sagen wir es so: Ich bin ziemlich sicher) dass man ihm deswegen die C-Bewilligung verweigern würde.
Und wenn er die B Bewilligung hat, dann schicken sie ihn nicht nach Kosovo, solange er niemandem umbringt ist alles easy. :)
und Festanstellung sollte er haben

Verfasst: Do, 16. Nov 2006, 14:55
von Schmetterling
Estra hat geschrieben:
Nora! hat geschrieben:Ich glaube nicht (oder, sagen wir es so: Ich bin ziemlich sicher) dass man ihm deswegen die C-Bewilligung verweigern würde.
Und wenn er die B Bewilligung hat, dann schicken sie ihn nicht nach Kosovo, solange er niemandem umbringt ist alles easy. :)
und Festanstellung sollte er haben
Danke für eure Antworten sehr lieb....

Leider hat er ein befristetes Anstellungsverhältnis, das im Dezember fertig ist (wie es auf dem Bau oft üblich ist). Wie geht es dann weiter....stellen die ihm nochmal eine Bewilligung aus?

Können sie überhaupt jemanden in die Heimat zurückschicken der ein Kind in der Schweiz hat? Wäre ja sehr traurig.... :cry:

glg

Aber ein Schwerstverbrecher ist er keinesfalls :D