Doppelte Staatsbürgerschaft - ausbürgern etc.
Verfasst: Do, 21. Apr 2016, 17:40
Unser Sohn , 18 Jahre hat heute seinen neuen Reisepass beantragt. Mein Mann besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, aber offiziell auch immer noch die serbische, da die ihn damals nicht ausbürgern wollten. Jetzt bekommt unser Sohn heute den Hinweis, dass er ja auch durch Geburt die doppelte Staatsbürgerschaft, sprich auch die serbische besitzt. Er ist völlig geschockt, denn die will er nicht. Frage nun : Was bedeutet es, die auch noch zu besitzen und wie wird man die wieder los ? Was ist mit Wehrpflicht etc. ? Kann es demnächst Probleme an den Grenzen geben, weil er sie a) hat oder sich b) daraus hat entlassen lassen ? Wie ist das allgemein auch bei denen, die die kosovarische Staatsbürgerschaft haben - sieht Serbien durch Nichtanerkennung immer noch alle als serbische Staatsbürger an ? Dann müßten ja alle dieses Problem haben ? Und bis vor kurzem gab es ja das Gesetz, dass man um eine Doppelstaatlichkeit zu vermeiden eine der beiden Staatsangehörigkeit mit Erreichen der Volljährigkeit ( oder bis 23 oder 25 Jahre ) abgeben mußte, das wäre in diesem Fall ja passend gewesen, aber das Gesetz wurde geändert......
Jetzt seid Ihr dran, bitte Infos, Erfahrungen,....
Vielen Dank schon einmal Gruß Lirie
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