http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/rep ... c_101.html
hier wird dir geholfen. Da kannst du diesen spezifischen Fall schildern und erhälst eine Rechtsgebunde Antwort.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
A. Ihm wurde eine Einreisesperre verhängt, dann kann er nichts tun.
B. Ihm wurde die Aufenthaltsbewiligung abanerkannt und er muss die Schweiz verlassen, kann aber wieder einreisen als Tourist und braucht kein Visum.
Wenn er aber mit einer Schweizerin verheiratet war, so hat er doch die Aufenthaltsbewilligung hier in der Schweiz?
Den Fall kenne ich nicht und wie geschrieben, wird dieser Person vom Albanischen Konsulat in Bern am besten geholfen werden.
Liebe Grüsse Strellci i vertet
I pasun esht ai i cili din se per qka ka jetu. Pytja osht: per qka jeton ti?